Faktencheck zum Thema Freizeitoption

…ein völlig neues Element im Telekom Kollektivvertrag, welches wir derzeit mit den ArbeitgeberInnen verhandeln. Daher eines Vorweg – es gibt noch keine Vereinbarung mit den  ArbeitgeberInnen und die Freizeitoption ist noch kein Bestandteil unseres Kollektivvertrages. Die Freizeitoption kommt aber bereits seit 2013 im Elektro KV zur Anwendung und hat sich dort als ein Instrument etabliert, dass sowohl von den MitarbeiterInnen als auch von den ArbeitgeberInnen geschätzt wird. Daher haben wir uns entschlossen, sie in unser Forderungsprogramm aufzunehmen.

Was ist die Freizeitoption?

Umwandlung der kollektivvertraglichen IST-Erhöhung in Freizeit.

Wer kann die Freizeitoption wählen?

Alle Angestellten deren IST-Gehalt höher, als das kollektivvertragliche Mindestgehalt ist. Denn durch die Wandlung, darf das IST-Gehalt nicht unter das kollektivvertragliche Mindestgehalt sinken.

Was ist die Voraussetzung, damit die Freizeitoption angewendet werden kann?

Es muss zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine freiwillige BV zu diesem Thema abgeschlossen werden. Die Ermächtigung zu diesem Abschluss und die wichtigsten Rahmenbedinungen müssen im Kollektivvertrag geregelt sein.

Was ist wenn keine Betriebsvereinbarung zustande kommt?

Dann kann im Betrieb die Freizeitoption nicht angewendet werden.

Wozu brauche ich die Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung ermöglicht dem/der ArbeitnehmerIn, eine Einzelvereinbarung mit seinem Arbeitgeber zu treffen, um seine IST-Erhöhung in Freizeit umzuwandeln. Die Betriebsvereinbarung definiert die „Spielregeln“ für die Anwendung der Freizeitoption.

Kann man durch die BV zur Freizeitoption gezwungen werden?

Nein!!!!!

Kann ich von Arbeitgeber zur Umwandlung gezwungen werden?

Nein!!!!

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung?

Nein!!!! Die Freizeitoption kann nur im Einvernehmen zwischen den einzelnen Angestellten und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Was ist, wenn keine Einigung zwischen Arbeitnehmer(in) und Arbeitgeber erzielt wird?

Der/Die Arbeitnehmer(in) erhält seine IST-Gehaltserhöhung weiterhin, wie gehabt.

Kann ich die Freizeitoption splitten?

Ja, eine Splittung kann vereinbart werden.

Wie wird das Freizeitkonto geführt?

Es muss ein eigenes Zeitkonto eingerichtet werden. Auf diesem werden monatlich die Zeitguthaben gebucht.

Kann man Minusstunden ansammeln?

Nein. Ein Vorgriff auf zukünftige Freizeitstunden kann nicht gemacht werden.

Können Zeitarbeitskräfte an der Freizeitoption teilnehmen?

Nein!!!

Können Teilzeitbeschäftigte die Freizeitoption in Anspruch nehmen?

Ja!!! Der Anspruch wird aber entsprechend der Teilzeitvereinbarung aliquotiert.

Was passiert, wenn ich von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit wechsle?

Angesparte Stunden auf dem Zeitkonto bleiben erhalten. Also habe ich vor dem Wechsel 120 Std. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, so sind es auch nach dem Wechsel 120 Std. Der neu anfallende monatliche Freizeitanspruch wird aliquot zur Arbeitszeitreduzierung angepasst.

Wenn ich mich einmal für die Freizeitoption entschieden habe, kann ich diese Entscheidung wieder rückgängig machen?

Ja, aber nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber

Wie kann ich die Freizeitstunden konsumieren?

Prinzipiell werden die Freizeitstunden auf einem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben. Die Freizeitstunden können je nach Vereinbarung stunden-, tage- oder wochenweise verbraucht werden.

Wie lange gebührt mir die zusätzliche Freizeit?

Habe ich mich für die Freizeitoption entschieden, so erneuert sich der Anspruch jedes Jahr. Der Anspruch kann nicht verfallen.

Wenn ich mich einmal für diese Option entschieden habe, erhalte ich in Zukunft keine IST-Gehaltserhöhung mehr?

Natürlich hat man bei den zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen Anspruch auf eine IST-Gehaltserhöhung. Die Freizeitoption muss, wie die IST-Erhöhung jedes Jahr neu verhandelt werden.

Was ist wenn ich in Karenz gehe?

In Zeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch. Also habe ich vor meiner Karenz die Freizeitoption vereinbart, dann werden während dieser Zeit, keine Freizeitansprüche auf das Zeitkonto gebucht.

Kann mit karenzierten Angestellten eine Freizeitoption vereinbart werden?

Prinzipiell ja, denn nach unserer Meinung haben sie auch während der Karenz Anspruch auf die IST-Gehaltserhöhung. Aber wie vorher ausgeführt wurde, werden die Freizeitansprüche während der Karenz nicht gutgeschrieben.

Was ist, wenn ich während des Freizeitanspruches zurück in die Arbeit gerufen werde?

Dies sollte in der Betriebsvereinbarung, aber zumindest in der Einzelvereinbarung geregelt werden. Es ist zu empfehlen, dass so verfahren wird, wie bei der Konsumation von Gutstunden aus dem Gleitzeitkonto.

Bin ich versichert, während ich die Freizeitanspruch konsumiere?

Ja, da das normale Gehalt weiter bezahlt wird.

Was passiert mit meiner Pension?

Die Basis zur Berechnung steigt eben um den Umwandlungsprozentsatz nicht an.

Wie wird das „Gehalt“ für den Freizeitanspruch berechnet?

Zuerst wird der Monatswert auf Basis der Sonderzahlungen laut KV berechnet. Anschließend wird dieser Monatswert durch 173 dividiert und mit der Anzahl der Freizeitstunden multipliziert.

Was passiert mit dem Freizeitanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nicht konsumierte Freizeit ist zuschlagsfrei auszubezahlen. Dabei ist es unerheblich, wie das Arbeitsverhältnis endet.

GPA-djp – für alle die mehr wollen!

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp)

ist mit über 270.000 Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft im ÖGB. Die GPA-djp verhandelt jährlich über 160 Kollektivverträge und sichert so die Einkommen und Arbeitsbedingungen von hunderttausenden Beschäftigten in Bereichen wie Handel, Banken, Sozialversicherung, Industrie und vielen anderen Branchen.

Kollektivverträge

regeln wichtige Punkte wie die Einkommenshöhe, Vorrückungen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Was viele nicht wissen: auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist im Kollektivvertrag geregelt und wird damit nur von den Gewerkschaften gesichert. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht.

GPA-djp Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied der GPA-djp stärkst Du die Gewerkschaft bei den jährlichen Kollektivvertragsrunden. Denn nur mit vielen Mitgliedern kann bei den Gehaltsverhandlungen entsprechender Druck erzeugt werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes, maximal 29,80 Euro (dieser Grenzwert kann freiwillig überzahlt werden). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich voll absetzbar. Der Mitgliedsbeitrag ist gut investiert, er wird durch die jährlichen Gehaltsabschlüsse mehr als zurückverdient. Als Mitglied profitierst Du darüber hinaus von vielen individuellen Vorteilen.

Unsere Leistungen:

– kostenlose Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen

– Top-Arbeitsrechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung)

– Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung

– Arbeitslosenunterstützung

– Streik- und Aussperrungsunterstützung

– Vergünstigungen bei Freizeit, Shopping und Kultur mit der GPA-djp Card

Unser Netzwerk:

In der GPA-djp sind über 15.000 BetriebsrätInnen gewerkschaftlich organisiert. Betriebsräte sind das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung. Sie sind tagtäglich für die Anliegen der Beschäftigten in den Betrieben im Einsatz. Die ExpertInnen der GPA-djp sorgen für die qualifizierte Beratung und Unterstützung der Betriebsräte, sie helfen bei schwierigen Rechtsfällen, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und im Konfliktfall bei Protestaktionen. Auch für die Aus- und Weiterbildung von BetriebsrätInnen sorgt die GPA-djp.

Interessengemeinschaften:

Die GPA-djp hat mit den Interessengemeinschaften ein Angebot für bestimmte Zielgruppen. Es gibt Interessengemeinschaften für atypisch Beschäftigte, für Fach- und Führungskräfte, für Beschäftigte im IT-Bereich, im Sozialbereich, in der Erwachsenenbildung, in Verkauf und Beratung und für MigrantInnen. Die Eintragung in eine Interessengemeinschaften ist kostenlos, Du erhältst aktuelle Informationen und Erstberatung. Die Interessengemeinschaften ermöglichen direkte, demokratische Mitsprache für einfache GPA-djp Mitglieder. Die Interessengemeinschaften wählen ihre VertreterInnen und entsenden diese direkt in das höchste gewerkschaftliche Gremium der GPA-djp. Mehr dazu erfährst Du im Internet unter www.gpa-djp.at/interesse

Jetzt Mitglied werden!

Wenn Du jetzt Mitglied wirst, dann zeigst Du, dass Solidarität für Dich kein leeres Schlagwort ist. Als neues Mitglied leistest Du einen wichtigen Beitrag für gerechte Einkommen und faire Arbeitsbedingungen. Viele sozial- und arbeitsrechtliche Errungenschaften, wie Urlaubsansprüche oder Arbeitszeitverkürzungen konnten nur durch den Einsatz der Gewerkschaften erreicht werden. Aktuell setzt sich die GPA-djp gemeinsam mit dem ÖGB und den anderen Gewerkschaften für eine Steuerreform ein, die eine spürbare Entlastung von ArbeitnehmerInnen bringt.

Kontakt:

Wenn Du arbeitsrechtliche Fragen hast oder Näheres zur Mitgliedschaft wissen möchtest ruf uns einfach an oder kommst persönlich im Betriebsratsbüro vorbei.

 

Danke für euer Interesse an unserem Blog

Am Erscheinungstag des T-Mobile-Betriebsratsblogs wurden unsere kühnsten Erwartungen bereits übertroffen.Wir hatten über 1.000 Zugriffe!!!

Statistik

Wir werden uns bemühen, Euch wöchentlich (am Donnerstag ) mit Informationen rund um die Betriebsratsarbeit bzw. über die anstehenden Themen zu versorgen.

Vielen Dank für euer Interesse

Euer Betriebsrat

PS: Natürlich werden wir Euch bezüglich der Kollektivvertragsverhandlungen am Laufenden halten 😉

Kollektivvertragsverhandlungen 2015

19.10.13:00 starker Regen, trüber Himmel. Die Verhandlungen beginnen im Haus der Wirtschaftskammer. Wir wissen was wir wollen: Mehr Geld und mehr Freizeit. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind gut vorbereitet. Wir, das sind Hartmut Liese (Betriebsratsvorsitzender von 3), Richard Mittermayer (Betriebsratsvorsitzender von tele 2), Werner Zangl (Betriebsrat UPC), Melanie Beierheimer (Betriebsratsvorsitzende des T-Mobile Call Center Graz), Bernhard Hirnschrodt (GPA-djp) und ich. Uns gegenüber auf der Arbeitgeberseite sitzen, die HR Verantwortlichen von 3, UPC, tele 2, T-Mobile, ein Geschäftsführer von der Kabel Plus und 2 Vertreter der Wirtschaftskammer.

Die ersten 1 ½ Stunden werden bestimmt durch die Diskussion über die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Lage in der Telekombranche im Besonderen. Während man bezüglich der zu erwartenden Inflationsrate als Basis für die Verhandlungen noch annähernd ähnlicher Meinung ist, für 2015 wird eine Jahresinflation zwischen 1,0 und 1,1 % erwartet, treten bezüglich der Einschätzung über die wirtschaftliche Lage in der Telekombranche erste Diskrepanzen auf. Für die Arbeitgebervertreter verläuft das Jahr 2015 zwar ganz OK, in den Jahren davor seien die Ergebnisse aber schlecht gewesen. Im Übrigen befürchten sie, dass dies nur ein kurzes Strohfeuer ist. Der Wettbewerb ziehe durch die neuen MVNO´s (HOT etc.) gerade wieder merklich an. Zudem müsste man auch in den nächsten Jahren viel investieren um wettbewerbsfähig zu bleiben. Aufgrund der wie immer hervorragenden Branchen- und Bilanzanalysen unseres Think Tanks Arbeiterkammer haben wir die genauen Ergebniszahlen der Branche aber vor uns liegen. Sie sprechen eine ganz andere Sprache. Bereits im Jahr 2014 sind die Unternehmensgewinne deutlich gestiegen und die bisher kommunizierten Zahlen deuten für das 2015 auf eine nochmalige erhebliche Steigerung hin. Nur zur Info: 2013 verdiente die Branche insgesamt knapp 200 Mio. Euro. 2014 waren es schon fast 530 Mio. Die Kollegenschaft hat sich einen fairen Anteil daran mehr als verdient. Zumal alle Produktivitätskennzahlen sich, nicht zuletzt durch den betriebenen Personalabbau (-5,16 %), verbessert haben. Natürlich muss in die Netze investiert werden, aber der Hunger der Haushalte und der Wirtschaft nach unseren Produkten “Bandbreite und Daten” wird weiterhin ungebrochen steigen.

Wir gehen in die erste Verhandlungspause. Nach der Pause übergeben wir unseren Forderungskatalog.

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
  2. Erhöhung der IST-Gehälter über der durchschnittlichen Inflationsrate
  3. Einführung einer Freizeitoption, wie bei der Elektro- Elektronikindustrie
  4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen über der durchschnittlichen Inflationsrate
  5. Erhöhung der Kollektivvertraglichen Zulagen über der durchschnittlichen Inflationsrate

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Verkürzung der Normalarbeitszeit
  2. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  3. Klarstellung bezüglich der Einstufung von Bachelor-Absolventen
  4. kollektivvertragliche Regelung von All-In Verträge
  5. Anrechnung aller Lehr- und Arbeitsjahre für den Urlaub

Die nächste Stunde vergeht mit den Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungspunkten und den unterschiedlichen Sichtweisen dazu. Besonders intensiv wird um die KV-Einstufung der Bachelor Absolventen gerungen. Die Arbeitgeber sehen den Bachelor als nicht gleichwertigen Hochschulabschluss an. Wir fordern eine Lösung gemäß den Vorgaben des derzeit gültigen KV´s. Die Arbeitgeber ersuchen um eine Verhandlungsunterbrechung. Sie wollen sich intern beraten.

16:00 es geht weiter. Die Arbeitgeberseite signalisiert Gesprächsbereitschaft bezüglich der entgeltrechtlichen Forderungen und der Freizeitoption. Bezüglich der Bachelor Einstufung wollen sie uns bei der nächsten Verhandlungsrunde einen Vorschlag unterbreiten. Zu allen anderen Forderungspunkten, insbesondere zur unserer Forderung nach eine Verkürzung der Normalarbeitszeit, können sie sich eine Einigung nicht vorstellen. Zu den Erhöhungen der Ist-Gehälter gibt es erwartungsgemäß den Vorschlag von Einmalzahlungen. Dieser wird umgehend von uns, da nicht nachhaltig, zurückgewiesen. Die Verhandlungen werden nach Austausch der unterschiedlichen Positionen zu den einzelnen Themen des Forderungsprogramms gegen 17:00 unterbrochen und auf den 19.11.2015 vertagt. Ein früherer Termin konnte leider nicht gefunden werden.

Resümee: Das wird wieder eine zähe Angelegenheit. Ich stelle mir die Frage: Wie viel besser muss es den Konzernen eigentlich noch gehen, bis sie wieder bereit sind mit ihren Beschäftigten die erzielten Gewinne fair zu teilen? Wir wissen noch immer was wir wollen: Mehr Geld und mehr Freizeit.

 Johnny Hofmeister                                                                                         Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite

Herzlich Willkommen zum neuen T-Mobile Betriebsratsblog

E-Mails, das Internet und soziale Medien haben die Art und Weise wie wir interagieren und kommunizieren in den letzten Jahren stark verändert. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, zeitnah und zielgerecht zu kommunizieren. Wir haben uns deshalb entschlossen, neben unserer Kommunikation per E-Mail und dem beliebten ZeBRa, einen Blog zu eröffnen. Der Blog soll zur schnellstmöglichen Information und Kommunikation der KollegInnen dienen und es Euch ermöglichen einen besseren Einblick in die Betriebsratsarbeit zu erlangen, ohne die Flut der Mails zu steigern. Wir hoffen damit die Interaktion mit Euch zu fördern und setzen auf Euren Input, damit dieser in unsere Arbeit einfließen kann. Rechtliche Beratung wird es in diesem Blog nicht geben. Da die Problemstellungen meist individuell und vertraulich sind, ist dafür die persönliche Kommunikation per Telefon, E-Mail oder “face to Face” besser geeignet.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Eure Kommentare aus rechtlichen Gründen nicht sofort freischalten werden. Der T-Mobile Betriebsratsblog ist ein öffentlicher Blog und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geheim bleiben (siehe Blogregeln). Dies dient Eurem und dem Schutz des Unternehmens.

Mit kollegialen Grüßen

Euer Betriebsratsteam