Faktencheck zum Thema Freizeitoption

…ein völlig neues Element im Telekom Kollektivvertrag, welches wir derzeit mit den ArbeitgeberInnen verhandeln. Daher eines Vorweg – es gibt noch keine Vereinbarung mit den  ArbeitgeberInnen und die Freizeitoption ist noch kein Bestandteil unseres Kollektivvertrages. Die Freizeitoption kommt aber bereits seit 2013 im Elektro KV zur Anwendung und hat sich dort als ein Instrument etabliert, dass sowohl von den MitarbeiterInnen als auch von den ArbeitgeberInnen geschätzt wird. Daher haben wir uns entschlossen, sie in unser Forderungsprogramm aufzunehmen.

Was ist die Freizeitoption?

Umwandlung der kollektivvertraglichen IST-Erhöhung in Freizeit.

Wer kann die Freizeitoption wählen?

Alle Angestellten deren IST-Gehalt höher, als das kollektivvertragliche Mindestgehalt ist. Denn durch die Wandlung, darf das IST-Gehalt nicht unter das kollektivvertragliche Mindestgehalt sinken.

Was ist die Voraussetzung, damit die Freizeitoption angewendet werden kann?

Es muss zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine freiwillige BV zu diesem Thema abgeschlossen werden. Die Ermächtigung zu diesem Abschluss und die wichtigsten Rahmenbedinungen müssen im Kollektivvertrag geregelt sein.

Was ist wenn keine Betriebsvereinbarung zustande kommt?

Dann kann im Betrieb die Freizeitoption nicht angewendet werden.

Wozu brauche ich die Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung ermöglicht dem/der ArbeitnehmerIn, eine Einzelvereinbarung mit seinem Arbeitgeber zu treffen, um seine IST-Erhöhung in Freizeit umzuwandeln. Die Betriebsvereinbarung definiert die „Spielregeln“ für die Anwendung der Freizeitoption.

Kann man durch die BV zur Freizeitoption gezwungen werden?

Nein!!!!!

Kann ich von Arbeitgeber zur Umwandlung gezwungen werden?

Nein!!!!

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung?

Nein!!!! Die Freizeitoption kann nur im Einvernehmen zwischen den einzelnen Angestellten und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Was ist, wenn keine Einigung zwischen Arbeitnehmer(in) und Arbeitgeber erzielt wird?

Der/Die Arbeitnehmer(in) erhält seine IST-Gehaltserhöhung weiterhin, wie gehabt.

Kann ich die Freizeitoption splitten?

Ja, eine Splittung kann vereinbart werden.

Wie wird das Freizeitkonto geführt?

Es muss ein eigenes Zeitkonto eingerichtet werden. Auf diesem werden monatlich die Zeitguthaben gebucht.

Kann man Minusstunden ansammeln?

Nein. Ein Vorgriff auf zukünftige Freizeitstunden kann nicht gemacht werden.

Können Zeitarbeitskräfte an der Freizeitoption teilnehmen?

Nein!!!

Können Teilzeitbeschäftigte die Freizeitoption in Anspruch nehmen?

Ja!!! Der Anspruch wird aber entsprechend der Teilzeitvereinbarung aliquotiert.

Was passiert, wenn ich von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit wechsle?

Angesparte Stunden auf dem Zeitkonto bleiben erhalten. Also habe ich vor dem Wechsel 120 Std. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, so sind es auch nach dem Wechsel 120 Std. Der neu anfallende monatliche Freizeitanspruch wird aliquot zur Arbeitszeitreduzierung angepasst.

Wenn ich mich einmal für die Freizeitoption entschieden habe, kann ich diese Entscheidung wieder rückgängig machen?

Ja, aber nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber

Wie kann ich die Freizeitstunden konsumieren?

Prinzipiell werden die Freizeitstunden auf einem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben. Die Freizeitstunden können je nach Vereinbarung stunden-, tage- oder wochenweise verbraucht werden.

Wie lange gebührt mir die zusätzliche Freizeit?

Habe ich mich für die Freizeitoption entschieden, so erneuert sich der Anspruch jedes Jahr. Der Anspruch kann nicht verfallen.

Wenn ich mich einmal für diese Option entschieden habe, erhalte ich in Zukunft keine IST-Gehaltserhöhung mehr?

Natürlich hat man bei den zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen Anspruch auf eine IST-Gehaltserhöhung. Die Freizeitoption muss, wie die IST-Erhöhung jedes Jahr neu verhandelt werden.

Was ist wenn ich in Karenz gehe?

In Zeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch. Also habe ich vor meiner Karenz die Freizeitoption vereinbart, dann werden während dieser Zeit, keine Freizeitansprüche auf das Zeitkonto gebucht.

Kann mit karenzierten Angestellten eine Freizeitoption vereinbart werden?

Prinzipiell ja, denn nach unserer Meinung haben sie auch während der Karenz Anspruch auf die IST-Gehaltserhöhung. Aber wie vorher ausgeführt wurde, werden die Freizeitansprüche während der Karenz nicht gutgeschrieben.

Was ist, wenn ich während des Freizeitanspruches zurück in die Arbeit gerufen werde?

Dies sollte in der Betriebsvereinbarung, aber zumindest in der Einzelvereinbarung geregelt werden. Es ist zu empfehlen, dass so verfahren wird, wie bei der Konsumation von Gutstunden aus dem Gleitzeitkonto.

Bin ich versichert, während ich die Freizeitanspruch konsumiere?

Ja, da das normale Gehalt weiter bezahlt wird.

Was passiert mit meiner Pension?

Die Basis zur Berechnung steigt eben um den Umwandlungsprozentsatz nicht an.

Wie wird das „Gehalt“ für den Freizeitanspruch berechnet?

Zuerst wird der Monatswert auf Basis der Sonderzahlungen laut KV berechnet. Anschließend wird dieser Monatswert durch 173 dividiert und mit der Anzahl der Freizeitstunden multipliziert.

Was passiert mit dem Freizeitanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nicht konsumierte Freizeit ist zuschlagsfrei auszubezahlen. Dabei ist es unerheblich, wie das Arbeitsverhältnis endet.

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