Ist Österreich wirklich abgesandelt oder geht es vielmehr darum Stimmung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen zu machen?

Über 500 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus ganz Österreich diskutierten am 15. März im Austria Center Vienna (ACV) über die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Die Bundesgeschäftsführerin der GPA-djp Dwora Stein stellte in ihrer Eröffnungsrede den “Abgesandelt” und “Sanierungsfall-Szenarien” eine positive Erzählung vom Wirtschaftsstandort Österreich entgegen. “Geht man von den objektiven Fakten aus, dann ist Österreich ein höchst erfolgreicher Wirtschaftsstandort, der sich vor allem durch Qualität und hohe Standards behauptet.”

Infrastruktur-Minister Leichtfried: Wir brauchen eine echte Trendwende

Infrastruktur-Minister Jörg Leichtfried legte ein Plädoyer für mehr öffentliche Investitionen ab. “Wir brauchen eine echte Trendwende in der Europäischen Union und neue Investitionsregeln, sonst kommen wir aus dem Teufelskreis nach unten nicht heraus.” Der Ökonom Markus Marterbauer (AK-Wien) bestätigt die guten Wirtschaftsdaten Österreichs im internationalen Vergleich. Die größten Herausforderungen sieht er insbesondere bei der Ankurbelung des Konsums und der Investitionen.

Edeltraus Stiftinger: Viele Österreichische Unternehmen sind Weltspitze

“Steigende Realeinkommen und Konsumsteigerung sind die besten Instrumente, um wirtschaftliche Dynamik abzusichern.” Edeltraus Stiftinger, Geschäftsführerin der Austria Wirtschaftsservice GmbH, zeigte durch zahlreiche konkrete Beispiele auf, dass viele Österreichische Unternehmen aufgrund positiver Rahmenbedingungen Weltspitze sind”.

Wolfgang Katzian: Hohes Niveau demokratischer Grundrechte nötig

Wolfgang Katzian betonte in seinem Schlusswort, dass die Gewerkschaften bereit sind, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes zu beteiligen. Was aber nicht gehe, sei, unter dem Vorwand der Standortsicherung soziale Grundrechte, wie ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitszeitregelungen auszuhebeln. Ein guter Standort zeichnet sich auch durch eine hohes Niveau demokratischer Grundrechte aus. Eine Aushebelung gewerkschaftlicher Mitbestimmungsrechte wird es mit uns nicht geben.

Hier geht´s zu den Referaten und Reden:

 Alle Referate und Reden

Besonders empfehlenswert ist die Rede von Wolfgang Katzian zu Arbeitszeit, ArbeitnehmerInnenschutz, Mitbestimmung und Demonstrationsrecht.

Johnny Hofmeister

Jobticket

Beim sogenannten „Jobticket“ stellt der Arbeitgeber eine Streckenkarte für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung. In diesem Fall fällt für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin auch kein Sachbezug an. Auch beim Arbeitgeber kommt es zu keinen zusätzlichen Lohnnebenkosten. Er kann die Ausgabe sogar steuerlich absetzen.

Die Steuerfreiheit gilt auch für den Fall, wenn das Jobticket nicht allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung gestellt wird, die Kosten nur anteilig übernommen werden oder die Gewährung als Incentive erfolgt. Es darf jedoch zu keiner Gehaltsumwandlung kommen (z.B. im Gegenzug für den Verzicht auf einen entsprechenden Gehaltsanteils oder einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung). Es handelt sich also um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Zudem darf nur die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte („Streckenkarte“) unterstützt werden. Die Gewährung des Jobtickets ersetzt jedoch die Pendlerpauschale für den entsprechenden Streckenabschnitt.

In Fällen, wo der Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine entsprechende Streckenkarte anbietet, darf eine Netzkarte (z.B. in Wien) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den entsprechenden Fahrausweis muss der Arbeitgeber direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlen. Es ist also nicht möglich, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Kosten „vorstreckt“ und diese dann dem Arbeitgeber in Rechnung stellt. Karteninhaber ist jedoch nach wie vor der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin.

Weiterführende Links:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Lohnverrechnung/Vom-Brutto-zum-Netto/Jobticket.html

https://www.vcoe.at/service/fragen-und-antworten/jobticket-detail-informationen-des-vcoe

 

Einladung zur Betriebsversammlung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Tätigkeitsperiode des T-Mobile Austria Works Council Vienna neigt sich dem Ende, daher lädt der T-Mobile Austria Works Council Vienna zur Betriebsversammlung ein.

Wen:alle Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter (inklusive aller LeihmitarbeiterInnen) der T-Mobile Austria GmbH und der T-Mobile International Austria GmbH

Wann:           am Montag, 06. März 2017 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Wo:               Großer Veranstaltungssaal im T-Center

Tagesordnung:

Begrüßung

  1. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  2. Information zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
  3. Information zum Ablauf der Betriebsratswahlen und Wahl des Wahlvorstandes
  4. Rechenschaftsbericht des Betriebsratsfonds und Wahl der Rechnungsprüfer
  5. Ergebnisse der Umfrage „Neues Arbeiten“
  6. Einkommensbericht für das Jahr 2016 (Gehaltsstatistik)
  7. Allfälliges

Vorschläge für die Wahl des Wahlvorstandes sind bis spätestens drei Tage vor der Betriebsversammlung, also bis längstens den 03. März 2017 dem Works Council Vienna schriftlich zu übergeben.

Euer Betriebsrat