Werte Kollegin!                Werter Kollege!

Am 30.10.2017 begannen unsere  Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Telekomanbieter. Das Verhandlungsteam der GPA-djp präsentierte den Arbeitgeber folgendes Forderungsprogramm:

  • Erhöhung der IST- und Mindestgrundgehälter um 4,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,00%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,00%
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufen

Begründet wird unsere Forderung von 4,00% mit der ausgesprochen guten Ertragslage der Branche.

Von Seiten der Arbeitgeber wurde das Forderungsprogramm der ArbeitnehmerInnen zur Kenntnis genommen, Wir erwarten heute bei der zweiten Verhandlungsrunde, ihr entgeltrechtliches Angebot zu erhalten.

Rahmenrechtlich wollen die Arbeitgeber vor allem Änderungen bei den Arbeitszeitregelungen haben.

Seit 10:00 läuft die 2. Verhandlungsrunde.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister & das GPA-djp Verhandlungsteam

Inflation steigt deutlich

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Nachdem die österreichische Wirtschaft wieder wächst und auch die Gewinne der Telekombranche weiter steigen (siehe Protokoll der Betriebsversammlung), ist es an der Zeit, dass auch die Beschäftigten ihren fairen Anteil an dem von ihnen erwirtschafteten Erfolg erhalten. Zumal die Inflationsraten für September neuerlich deutlich gestiegen sind.

Der Nationale Verbraucherindex (“normaler Warenkorb”) liegt für September bei 2,4 %, was einem Anstieg von 0,3 % gegenüber dem Vormonat bedeutet. Die Inflationsrate des Miniwarenkorbs liegt hier nochmals deutlich höher, nämlich bei 3,6 % – mit einem Anstieg von 0,6 %. Und der Mikrowarenkorb liegt überhaupt bei besorgniserregenden 5,3 % und ist somit um stolze 1,2 % höher als noch im August.

Nimmt man die durchschnittlichen Inflationsrate aus Mini- und Mikrowarenkorb, so liegt diese mittlerweile bei 4,45 % – also 2,05 % über der “normalen” Inflationsrate.

Während es bei den Lebensmittelpreisen zu keinen großen Ausreißern kam, waren jene von uns besonders arm dran, welche im vergangenen Monat Kleidung benötigten. In dieser Warengruppe gab es eine Preissteigerung um bis zu 25,9 %. Glücklich schätzen können sich hingegen jene, die Urlaub hatten – die Preise bei Luftpersonenverkehr, Pauschalreisen und Beherbergungsdienstleistungen waren um ca. 10,5 % geringer als im Vergleich zum Vormonat (Quelle: http:// http://wko.at/statistik/indizes/COICOP4.pdf).

Diese Woche starteten die Kollektivvertragsverhandlungen unserer Branche. Hierbei geht es nicht nur um die sprichwörtliche Butter aufs Brot (deren Preisanstieg in den letzten 16 Monaten rund 80 % betrug), sondern es geht um mehr! Wollen wir uns in Zeiten positiver Wirtschaftsdaten und guter Branchengewinne „nur“ mit einer Inflationsanpassung begnügen? Reicht das, um die täglichen und wöchentlichen Mehrkosten zu decken? Es geht vielmehr um die Wurst! Unterstütze deshalb Dein KV-Verhandlungsteam, damit auch Du zu Deinem gerechten Anteil kommst!

 Thomas Popov

Die Beseitigung des Kumulationsprinzips – Was in Wahrheit dahinter steckt!

Verwaltungsstrafen haben abschreckende Wirkung, das macht in der Arbeitswelt besonderen Sinn, wenn es um die Vermeidung von Unfällen mit teilweise schweren Folgen bis hin zum Todesfall geht. Mehrere Verwaltungsübertretungen bedeuten laut diesem Kumulationsprinzip auch mehrere Strafen. Werden auf einem Funkturm fünf KollegInnen ohne Absicherung beschäftigt, so wären derzeit vom Arbeitgeber fünf Strafen zu bezahlen. Das tut natürlich im Geldbörsel weh. Aber das es wirkt, zeigen die zurückgehenden Arbeitsunfälle in Österreich. Selbst Großkonzerne haben Respekt davor.

Jetzt findet sich in den Wahlprogrammen der “Türkisen Neuen ÖVP”, der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” und der “Pinken NEOS” die Abschaffung dieses Kumulationsprinzip für Verletzungen des Arbeitsrechts und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

„Egal, ob einer oder zwölf Männer ohne Absicherung am Funkturm angetroffen werden, gestraft werden müsste damit nur einmal.“ Rentieren für die Arbeitgeber würden sich mit diesem Vorschlag beispielsweise auch Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz, die derzeit mit bis zu 3600 Euro pro Wiederholungsfall geahndet werden können. „Das ist nichts anderes als der Versuch der Aushöhlung des  Arbeitszeitruhegesetzes durch die Hintertür!“

Der Vorschlag gehe auch angesichts der Tatsache, dass die meisten Strafrahmen des Arbeitnehmerschutzes seit Jahrzehnten weder erhöht noch valorisiert worden sind, komplett in die falsche Richtung, die abschreckende Wirkung ginge völlig verloren.

Beispiel: Ein Unternehmen mit 900 Mille Jahresumsatz begeht innerhalb eines Jahres 300 Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz. Wird dabei erwischt und – jetzt kommt`s – erhält die satte Höchststrafe von 3.600,– Euro. Na da verziehen sie aber die Augenbrauen beim Griff in die Portokasse. Buh, das tut aber weh. Garantiert nie wieder machen sie das. Wer`s glaubt wird selig.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister

 

Abschaffung der Kammerpflichtmitgliedschaften – Was wirklich dahinter steckt!

Einmal im Jahr gibt es für beinahe alle ÖsterreicherInnen eine Lohnanpassung. Selten ist man mit deren Höhe zufrieden, aber immerhin gibt es eine. Zum Sommerbeginn und vor Weihnachten gibt es das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein Zubrot – ohne das viele nicht mehr finanziell über die Runden kommen. Beides ist in der EU bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen erfolgten über viele Jahrzehnte in Österreich mit solcher Regelmäßigkeit, dass viele der Meinung sind, sie erfolgen per Gesetz und stehen einem daher zu. Dem ist aber nicht so. Beides sind Errungenschaften der Sozialpartnerschaft. Ihr Weiterbestehen ist eng mit dem Weiterbestehen der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung verknüpft.

Im laufenden Wahlkampf erfolgt hinter dem vorgeschobenen Argument einer “Zwangsbefreiung” von den “Pinken NEOS” und der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” gerade einer der größten neoliberalen Angriffe auf diese Sozialpartnerschaft. Die “Türkise Neue ÖVP” schaut zwar noch vorsichtig zu, ich werde aber das Gefühl nicht los, dass sie jederzeit bereit ist, auf den Zug aufzuspringen. Mit großem Enthusiạsmus verteidigt sie die Kammern jedenfalls nicht.

Leider werden die Folgen eines Endes der Kammerpflichtmitgliedschaften in diesem Wahlkampf kaum thematisiert. Obwohl sie mehr als gravierend für uns alle wären.

In welchem Kontext stehen Kammerpflichtmitgliedschaft, Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Betrifft mich das überhaupt? Die Zusammenhänge sind einfach erklärt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen, die Sonderzahlungen und vieles mehr sind Bestandteile von Kollektivverträgen. Der Geltungsbereich eines Kollektivvertrages hängt von der Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Fachbereich der Wirtschaftskammer ab. Ist das Unternehmen nicht mehr Mitglied der Wirtschaftskammer so verlieren seine MitarbeiterInnen automatisch auch ihren Kollektivvertrag.

Das Unternehmen schreibt einen Brief, erklärt den Austritt und verlässt die Wirtschaftskammer. Am nächsten Morgen verlieren die MitarbeiterInnen ihren Kollektivvertrag und sagen damit Adieu zu den jährlichen Gehaltserhöhungen, zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Nacht- Sonn- und Feiertagszulagen usw. usw.. So einfach ginge das ohne Pflichtmitgliedschaft.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am kommenden Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister