Abschaffung der Kammerpflichtmitgliedschaften – Was wirklich dahinter steckt!

Einmal im Jahr gibt es für beinahe alle ÖsterreicherInnen eine Lohnanpassung. Selten ist man mit deren Höhe zufrieden, aber immerhin gibt es eine. Zum Sommerbeginn und vor Weihnachten gibt es das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein Zubrot – ohne das viele nicht mehr finanziell über die Runden kommen. Beides ist in der EU bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen erfolgten über viele Jahrzehnte in Österreich mit solcher Regelmäßigkeit, dass viele der Meinung sind, sie erfolgen per Gesetz und stehen einem daher zu. Dem ist aber nicht so. Beides sind Errungenschaften der Sozialpartnerschaft. Ihr Weiterbestehen ist eng mit dem Weiterbestehen der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung verknüpft.

Im laufenden Wahlkampf erfolgt hinter dem vorgeschobenen Argument einer “Zwangsbefreiung” von den “Pinken NEOS” und der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” gerade einer der größten neoliberalen Angriffe auf diese Sozialpartnerschaft. Die “Türkise Neue ÖVP” schaut zwar noch vorsichtig zu, ich werde aber das Gefühl nicht los, dass sie jederzeit bereit ist, auf den Zug aufzuspringen. Mit großem Enthusiạsmus verteidigt sie die Kammern jedenfalls nicht.

Leider werden die Folgen eines Endes der Kammerpflichtmitgliedschaften in diesem Wahlkampf kaum thematisiert. Obwohl sie mehr als gravierend für uns alle wären.

In welchem Kontext stehen Kammerpflichtmitgliedschaft, Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Betrifft mich das überhaupt? Die Zusammenhänge sind einfach erklärt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen, die Sonderzahlungen und vieles mehr sind Bestandteile von Kollektivverträgen. Der Geltungsbereich eines Kollektivvertrages hängt von der Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Fachbereich der Wirtschaftskammer ab. Ist das Unternehmen nicht mehr Mitglied der Wirtschaftskammer so verlieren seine MitarbeiterInnen automatisch auch ihren Kollektivvertrag.

Das Unternehmen schreibt einen Brief, erklärt den Austritt und verlässt die Wirtschaftskammer. Am nächsten Morgen verlieren die MitarbeiterInnen ihren Kollektivvertrag und sagen damit Adieu zu den jährlichen Gehaltserhöhungen, zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Nacht- Sonn- und Feiertagszulagen usw. usw.. So einfach ginge das ohne Pflichtmitgliedschaft.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am kommenden Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister

 

 

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