Verwaltungsstrafen haben abschreckende Wirkung, das macht in der Arbeitswelt besonderen Sinn, wenn es um die Vermeidung von Unfällen mit teilweise schweren Folgen bis hin zum Todesfall geht. Mehrere Verwaltungsübertretungen bedeuten laut diesem Kumulationsprinzip auch mehrere Strafen. Werden auf einem Funkturm fünf KollegInnen ohne Absicherung beschäftigt, so wären derzeit vom Arbeitgeber fünf Strafen zu bezahlen. Das tut natürlich im Geldbörsel weh. Aber das es wirkt, zeigen die zurückgehenden Arbeitsunfälle in Österreich. Selbst Großkonzerne haben Respekt davor.
Jetzt findet sich in den Wahlprogrammen der “Türkisen Neuen ÖVP”, der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” und der “Pinken NEOS” die Abschaffung dieses Kumulationsprinzip für Verletzungen des Arbeitsrechts und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.
„Egal, ob einer oder zwölf Männer ohne Absicherung am Funkturm angetroffen werden, gestraft werden müsste damit nur einmal.“ Rentieren für die Arbeitgeber würden sich mit diesem Vorschlag beispielsweise auch Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz, die derzeit mit bis zu 3600 Euro pro Wiederholungsfall geahndet werden können. „Das ist nichts anderes als der Versuch der Aushöhlung des Arbeitszeitruhegesetzes durch die Hintertür!“
Der Vorschlag gehe auch angesichts der Tatsache, dass die meisten Strafrahmen des Arbeitnehmerschutzes seit Jahrzehnten weder erhöht noch valorisiert worden sind, komplett in die falsche Richtung, die abschreckende Wirkung ginge völlig verloren.
Beispiel: Ein Unternehmen mit 900 Mille Jahresumsatz begeht innerhalb eines Jahres 300 Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz. Wird dabei erwischt und – jetzt kommt`s – erhält die satte Höchststrafe von 3.600,– Euro. Na da verziehen sie aber die Augenbrauen beim Griff in die Portokasse. Buh, das tut aber weh. Garantiert nie wieder machen sie das. Wer`s glaubt wird selig.
Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am Sonntag wählen.
Johnny Hofmeister