Hol dir dein Geld zurück – Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt (Finanzamtsbestätigung der Allianz Pensionskasse nur noch Online erhältlich)

Liebe Kollegen und Kolleginnen,    

holt euch euer Geld vom Finanzamt zurück! 

Noch immer schenken wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Finanzamt hunderte Millionen Euro, weil wir die ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht selbst machen. So lassen wir viel Geld liegen, das uns eigentlich zusteht und dabei zahlen wir im internationalen Vergleich ohnehin schon sehr hohe Steuern.

Im Anhang findet ihr die AK-Broschüren Finanzonline (Leitfaden zur Online Arbeitnehmerveranlagung), Anleitung zum Steuer sparen 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG”, „Steuer Sparen 2018“, „Steuertipps für Eltern“ und „Tipps für Studierende“ zum Ausdrucken. Im BR-Büro gibt es für euch neben dem aktuellen Formular zur Arbeitnehmerveranlagung auch noch die AK-Broschüre Steuer Sparen 2018, die einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Steuerabsetzmöglichkeiten gibt.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man unter anderem Kinderbetreuungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Aus- und Weiterbildung etc. und unter dem Punkt “Sonstige Werbungskosten” auch die Betriebsratsumlage steuermindernd geltend machen.

In diesem Zusammenhang eine wichtige Information für alle TeilnehmerInnen an unserem Family & Future Vorsorgemodell, die ihre Pensionskassenbeiträge von der Steuer absetzen möchten. Die Allianz Pensionskasse stellt die Bestätigung über die 2017 eingezahlten Pensionskassenbeiträge nur noch Online zur Verfügung. Um die Bestätigung zu erhalten muss man sich unter http://www.allianzpk.at/ auf dem Pensionskassenportal mit seiner AWB-Nummer (zu finden auf der letzten Kontoinformation, beginnt mit P96) registrieren. Mit den per Mail zugeschickten Zugangsdaten erhält man Zugriff auf die Finanzamtsbestätigung. Bei Rückfragen steht euch das Verwaltungsteam der Allianz Pensionskasse unter 05 9009 DW 81000 zur Verfügung.

Alle Informationen zur „Arbeitnehmerveranlagung“  gibt es auch im Internet: http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/index.html

Übrigens man kann seine Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend beim Finanzamt geltend machen. Die Arbeit lohnt sich auch für Lehrlinge oder KollegInnen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen. Für sie gibt es eine Steuergutschrift in Form einer Negativsteuer. Diese Steuergutschrift kann durchaus mehrere Hundert Euro betragen. Also holt euch euer Geld zurück!

 

Für Fragen stehen wir euch gerne unter 6300, 6301 oder 8215 zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister

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