Einsatz der Gewerkschaften hat sich gelohnt!

ArbeitnehmervertreterInnen setzen sich bei der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen durch

Das EU-Parlament einigt sich auf einen Richtlinienvorschlag und stimmt für den Start der Verhandlungen mit Kommission und Rat.
Die Richtlinie für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen ersetzt die Nachweis-Richtlinie von 1991 und ergänzt sie um wesentliche Punkte, die vor einem Jahr in der Säule sozialer Rechte proklamiert wurden. Das umfasst etwa neue digitale Arbeitsformen, bei denen die ArbeitgeberInnen nun auch schriftlich über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren müssen, sowie neue Mindeststandards für alle Arbeitsverhältnisse. Dies betrifft beispielsweise die bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten, ein Recht auf Fortbildung ohne Lohnabzug oder die Regelung der Probezeit.

Prekäre Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Durch die Digitalisierung, den starken Anstieg atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse sowie durch die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte sind viele ArbeitnehmerInnen in der EU nicht mehr von ausreichendem arbeitsrechtlichen Schutz umfasst. Im aktuellen Richtlinienvorschlag wird eine Erweiterung von Informationspflichten der ArbeitgeberInnen über die wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschrieben. Gleichzeitig wird versucht bestimmte materielle Mindestanforderungen festzulegen, die Sicherheit und Planbarkeit der Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Der Richtlinienvorschlag bietet Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen somit ein Mindestmaß an Schutz.

Atypische Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung waren im Jahr 2016 rund ein Viertel aller Beschäftigungsformen in der EU atypisch, dies umfasst Teilzeitstellen, befristete Jobs sowie Leiharbeit. Mehr als die Hälfte der in den letzten zehn Jahren geschaffenen Jobs in der EU waren atypische Arbeitsverhältnisse. Deshalb ist auch das europaweite Verbot von Nullstundenverträgen und Arbeit auf Abruf wie jetzt im Richtlinienvorschlag niedergeschrieben, als wichtiger Erfolg zu werten. Dies konnte trotz massiven Wiederstandes der konservativen Abgeordneten durchgesetzt werden.

Der Ball liegt nun bei der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Im Europäischen Parlament haben vor allem Abgeordnete der Europäischen Volkspartei sowie der rechten Allianz versucht den Verhandlungsstart hinauszuzögern, glücklicherweise jedoch ohne Erfolg. Der ÖGB hat im Vorfeld der Abstimmung Kontakt mit allen österreichischen Abgeordneten aufgenommen und für ihre Zustimmung zum Richtlinienvorschlag geworben.
Der österreichische EU-Ratsvorsitz hat nun die Aufgabe, für einen schnellst möglichen Start der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat einzutreten und dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden können. Die politische Sekretärin des EGB, Esther Lynch, äußerte sich bereits kritisch zum Vorgehen der österreichischen Bundesregierung, denn diese plant bisher lediglich eine einzige Verhandlungsstunde zwischen den Institutionen ein um den aktuellen Richtlinienvorschlag zu diskutieren.

GPA-djp

 

Einigung bei den KV Verhandlungen 2018

Liebe KollegInnen,

nach einigen Verhandlungsrunden gab es eine Einigung.

Das Ergebnis lautet wie folgt:

  • Wir haben ab 2019 27 bzw. 32 Urlaubstage pro Jahr = 1 Urlaubstag mehr
  1. Die Mindestgehälter werden um 2,6 % erhöht.
  2. Die Ist-Gehälter werden um 2,5 % maximal aber um 125,– erhöht.
  3. Die KV Zulagen werden mit 01.01.2019 um 2,6 % erhöht.
  4. Die Lehrlingsentschädigungen wurden überproportional erhöht 1. Lehrjahr 610,– (+11,31 %); 2. Lehrjahr 770,– (+ 3,51 %); 3. Lehrjahr 970,– (+ 3,44 %); 4. Lehrjahr 1.300,– (+ 3,29 %)
  5. Erstmals Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen von Eltern- und Hospizkarenzen
    1. Anrechnung Karenzzeiten
  6. Teil § 18 NEU:

„Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen (Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, werden ab dem 1.1.2019 im Ausmaß von insgesamt höchstens 22 Monaten auf die Berechnung des Urlaubsausmaßes, der Kündigungsfristen sowie der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet.

Ergänzung nach 2. Teil, § 1 Abs 9 (Abs. 10 NEU):

„(10) Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen (Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind hinsichtlich der Vorrückung bis zum Höchstausmaß von insgesamt 22 Monaten anzurechnen. Diese Bestimmung tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.1.2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht zusätzlich zu.

Grüße

Johannes Hofmeister & das Telekom Verhandlungsteam

Gagen der ATX-Manager: Eine andere Welt

Wie der alljährlich von der AK Wien erstellte Bericht über die Vorstandsvergütungen in den ATX-Unternehmen zeigt, haben die Manager im Vorjahr wieder kräftig verdient. So betrug das durchschnittliche Managementgehalt 2017 bereits 1,7 Millionen Euro – um 12 Prozent mehr als 2016.

Grafik © Tea Mina Jaramaz
Grafik © Tea Mina Jaramaz

Das ist das 56-fache eines österreichischen Beschäftigten. Noch nie in der Geschichte dieser Erhebung, die seit 2003 in dieser Form durchgeführt wird, gab es einen derart hohen Wert. Zum Vergleich: 2003 betrug der Faktor noch das 20-fache. Die Vorstandsbezüge galoppieren sowohl dem Medianeinkommen als auch der Börse davon.

Anreize für den variablen Gehaltsbestandteil sind immer noch weitgehend wirtschaftliche Aspekte wie Gewinnsteigerung, Steigerung des Aktienkurses. Auf Nachhaltigkeit im Sinne von Maßnahmen für die Beschäftigten wird wenig Wert gelegt.

Dazu AK Präsidentin Renate Anderl: „Es geht hier nicht um eine Neiddebatte. Managerinnen und Manager haben eine große Verantwortung und sollen dafür auch entsprechend entlohnt werden. Aber die Bezahlung muss sich in einem nachvollziehbaren Rahmen bewegen und sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkommen der Beschäftigten stehen. Diese Verhältnismäßigkeit kann ich aber bei einem Faktor von 56 (!) bei allem Respekt vor der Arbeit der österreichischen Vorstände nicht mehr erkennen.“

Die AK fordert deshalb:

  • Eine Entlohnung für die Vorstände, die auf das durchschnittliche Einkommen der Beschäftigten Bezug nimmt.
  • Der Aufsichtsrat soll eine Obergrenze für die Gagen der Vorstandsmitglieder festlegen.
  • Um Transparenz zu gewährleisten: die innerbetriebliche Offenlegung aller Löhne und Gehälter, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
  • Anreize für den variablen Gehaltsbestandteil sollen zu mindestens 20 Prozent Zielvorgaben sein, die nichts mit harten Finanzkennzahlen zu tun haben – etwa die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.