Papamonat Die aktuelle Rechtslage

Werte Kollegen,

aufgrund der erhöhten Nachfrage anbei alle aktuellen Informationen zum Thema Papamonat

 

Papamonat“

1. Rechtslage vor dem 01.09.2019

Vor dem 01.09.2019 haben/ hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen „Papamonat“.
2. Rechtslage ab dem 01.09.2019

Rechtsgrundlagen sind das Väter- Karenzgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz. Ab 01.09.2019 wird das Väter- Karenzgesetz geändert und ein eigener § 1a eingefügt:

Es haben daher ab 01.09.2019 alle Väter, die unselbstständig beschäftigt sind, einen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“. Spätestens 3 Monate vor der Geburt muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (Vorankündigungsfrist), dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen will. Spätestens 1 Woche nach der Geburt hat der Vater dann den tatsächlichen Antrittszeitpunkt bekannt zu geben. Für errechnete Termine vor dem 01.12.2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von 3 Monaten unterschritten werden darf.

Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von 1 Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tag beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.

Während des „Papamonats“ haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit der Mitteilung des Vaters, dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der Kündigungsschutz endet 4 Wochen nach dem Ende des „Papamonats“.

Der „Papamonat“ gilt für Arbeitnehmer, da es sich um einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt. Auf den Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz (Geldleistung in Höhe von € 22,60 pro Tag) haben aber auch Selbstständige Anspruch, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen für diese Geldleistung erfüllen. Beantragt wird dieser Bonus bei der zuständigen Krankenversicherung. Es gibt dafür ein eigenes Formular.

Quelle:GPA-djp

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