Coronavirus – Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen

Habe ich einen Anspruch auf eine Dienstfreistellung, wenn die Schule oder der Kindergarten meiner Kinder schließt?

Während die notwendige Betreuung eines sonst unbeaufsichtigten Kindes, also das Fernbleiben von der Arbeit, jedenfalls keinen Entlassungsgrund darstellt, ist die Dauer der hierfür gebührenden Entgeltfortzahlung nicht abschließend geklärt.

Dieser Anspruch muss im Einzelfall geprüft werden. Eine besondere Rolle spielt dabei einerseits das Alter des Kindes und auch, ob es anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt – die Großeltern sind keine alternative Betreuungsmöglichkeit.  Wenn es für das Kind anderweitige Betreuungsmöglichkeiten gibt, müssen Sie diese, wenn möglich, nutzen.

Werde ich als Angestellte weiterhin bezahlt, auch wenn ich wegen Quarantäne Maßnahmen nicht arbeiten kann?

Ja. Das Epidemiegesetz sieht in einem derartigen Fall vor, dass dir dein Arbeitgeber dein Entgelt weiterhin bezahlen muss.

Dein Arbeitgeber bekommt die geleistete Entgeltfortzahlung, sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für dich ersetzt.

Werde ich als Angestellte weiterhin bezahlt, wenn eine ärztliche Anordnung bzw. Empfehlung (ohne Krankmeldung) mir vorgibt, dass ich meinem Arbeitsplatz fernbleiben soll?

Ja. Wenn die Bezirksverwaltungsbehörde/ das Gesundheitsamt keine Quarantäne angeordnet hat, sondern es „nur“ eine ärztliche Anordnung bzw Empfehlung (ohne Krankmeldung) bezüglich des Fernbleibens vom Arbeitsplatz gibt, dann ist dies als Dienstverhinderungsgrund zu qualifizieren. Du hast daher ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Werde ich als Leiharbeitskraft weiterhin bezahlt, wenn ich wegen Quarantäne Maßnahmen nicht arbeiten kann?

Ja. Das Epidemiegesetz sieht in einem derartigen Fall vor, dass dir dein Arbeitgeber (als Leiharbeitskraft ist das in dem Fall der Betrieb der dich überlässt) dein Entgelt weiterhin bezahlen muss.

Werde ich als befristet Beschäftigte weiterhin bezahlt, wenn ich wegen Quarantäne Maßnahmen nicht arbeiten kann?

Wirst du nach dem Epidemiegesetz „abgesondert“ (also unter Quarantäne gestellt) und endet dein Vertrag während dieser Zeit, besteht jedenfalls für jenen Zeitraum, in dem von dir gearbeitet worden wäre, ein Recht auf Entgeltfortzahlung.

Nach Ende des Vertrages besteht ein solcher Anspruch nicht.

Darf mir der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen?

Eine Verpflichtung zur Telearbeit besteht nur dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung in deinem Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann.

In allen anderen Fällen muss die Verlegung des Arbeitsortes zwischen dir und deinem Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.

Darf mein Arbeitgeber die gesamte Belegschaft einseitig nach Hause schicken?

Grundsätzlich steht es deinem Arbeitgeber frei, auf die Anwesenheit der Belegschaft kurzerhand zu verzichten, wobei es sich hierbei üblicherweise um einen Fall der Dienstfreistellung handelt, nicht jedoch um einen angeordneten Zeitausgleich, Urlaub oder Krankenstand.

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?

Nein. Grundsätzlich müssen sämtliche Verfügungen bezüglich der Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart werden.

Eine Quarantäne der Arbeitsstätte bzw des Betriebs oder einer physischen Person wird von den Gesundheitsbehörden verhängt. Wenn du in einer deklarierten Sperrzone wohnst und du diese zum Antritt deiner Arbeit (unberechtigt) verlassen müsstest, oder sich deine Arbeitsstelle selbst in so einem Gebiet befindet, das zur Sperrzone erklärt wurde, musst du unverzüglich mit deinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen um deine Verhinderung mitzuteilen.

Was für Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kann ich mir von meinem Arbeitgeber zu erwarten?

Dein Arbeitgeber muss zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung der Beschäftigten bestmöglich verhindern. Neben einer leicht zugänglichen Möglichkeit zur Desinfektion zählen hierzu Hygieneempfehlungen für die Beschäftigten und eine allfällige Gefahren mitbedenkende Planung von Dienstreisen.

Die Verpflichtung, Schutzmasken bereitzustellen, trifft den Arbeitgeber nur in Sonderfällen, beispielsweise bei der Arbeit in Krankenhäusern oder bei Dienstreisen in Risikogebiete.

Darf ich als Angestellte während der Arbeit eigenmächtig eine Schutzmaske aufsetzen?

Wenn durch deine Arbeit keine überdurchschnittlich hohe Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung entsteht, weil du beispielsweise keinen Kontakt mit KundInnen/ KlientInnen oder PatientInnen hast, ist dein Arbeitgeber dazu berechtigt, dir das Tragen von Schutzmaske zu untersagen.

Das kann hängt aber von der jeweiligen Gefahrenlage und Branche ab und muss daher im Einzelfall beurteilt werden.

Darf ich als ArbeitnehmerIn den Antritt einer Dienstreise in Gebiete, die bereits Krankheitsfälle aufweisen, ablehnen?

Ein Ablehnungsrecht wäre grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn durch eine Reise nach zB. China, Iran oder Italien die Gesundheit des Arbeitnehmers in einem erhöhten Ausmaß gefährdet ist. Dies wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn eine Dienstreise in ein Gebiet erfolgen soll, für das eine Reisewarnung des Außenministeriums besteht. Eine solche besteht derzeit zum Beispiel für die chinesische Provinz Hubei mit deren Hauptstadt Wuhan, das als Epizentrum des Virus gilt.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung aktueller Reisewarnungen auf den Internetseiten des Außenministeriums.

… und eine Dienstreise zu anderen Orten?

Eine Dienstreise zu anderen Orten können ArbeitnehmeInnen nur dann ablehnen, wenn aufgrund aktueller Umstände zu befürchten ist, dass am Reiseort eine hohe Ansteckungsgefahr besteht.

Niemand braucht seine Gesundheit zu gefährden. Eine Rücksprache mit einem Arzt ist im Vorfeld unbedingt notwendig.

Quelle: GPA-djp

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