Kann die bereits gebuchte Reise nach Italien kostenlos storniert werden?
Es kommt darauf an, ob Sie eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht haben und wann diese Reise stattfinden soll (in den nächsten Tagen oder etwa erst zu Ostern). Außerdem kommt es auch auf das konkrete Reiseziel an. Ist es zum Beispiel eine Gemeinde innerhalb des Sperrgebietes in Italien?
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht?
Ein kostenloses Storno ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinanderliegen. Wenn das Reiseziel beispielsweise nicht in der direkt vom Virus betroffenen Krisenregion liegt oder der Urlaub erst in einigen Wochen, zB zu Ostern angetreten wird, können Sie vorerst nur zuwarten und die weitere Entwicklung beobachten.
Eine klare Reisewarnung des Außenministeriums würde in jedem Fall als Rücktrittsgrund gelten; um zurückzutreten, muss eine solche aber nicht zwingend vorliegen!
Tipp: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf! Beobachten Sie die weitere Entwicklung genau. Informieren Sie sich direkt auf der Webseite des Außenministeriums über die aktuellen Sicherheitswarnungen!
Generell gilt für Pauschalreisende: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben (zB eine Kombination von mehreren Reiseleistungen, meist Beförderung und Unterbringung), haben Sie das Recht, vor Antritt der Reise kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Anreise erheblich beeinträchtigen. Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise Kriegshandlungen am Reiseziel, Naturkatastrophen oder der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel. Wann außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss jedoch anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Haben Sie eine Individualreise gebucht?
Individualreisende (das heißt, der Konsument hat nur ein Hotel oder einen Flug einzeln gebucht) haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno, es sei denn, das Hotel liegt beispielsweise im Sperrgebiet und ist daher nicht erreichbar – dann haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung.
Ist Ihr Hotel allerdings erreichbar, aber Sie möchten aufgrund der aktuellen Situation nicht anreisen, dann bleiben Sie leider auf den Stornokosten sitzen. Sie können dann nur versuchen, eine kulanzweise Lösung mit dem Vertragspartner zu vereinbaren.
Tipp: Ob sich Ihr Hotel in einer der betroffenen gesperrten Gemeinden befindet, können Sie auf der Webseite des Außenministeriums prüfen.
Für Flüge gilt: Beobachten Sie die laufenden Entwicklungen! Informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer Fluglinie, ob eventuell – wie beispielsweise bei einigen Flügen nach China – Flugstopps beschlossen werden, Tickets auf andere Flüge umgebucht werden oder eine Kostenerstattung freiwillig angeboten wird.
ÖBB-Tickets von und nach Italien können bis inklusive 1. März 2020 kostenfrei storniert werden.
Was ist, wenn im Urlaubsort das Virus ausbricht?
Wenn Sie in einem Urlaubsort sind und das Coronavirus bricht aus, gilt für Pauschalreisende: Wenden Sie sich am besten an Ihren Reiseveranstalter – er muss die Rückreise organisieren und zahlen, wenn die Rückreise ein Teil der Pauschalreise war.
Für Individualreisende gilt: Sie müssen sich Ihre Rückreise selbst organisieren.
Ticketkosten für Match in Italien?
Wenn das Match nicht in einem der betroffenen Sperrgebiete stattfindet und der Veranstalter seine Leistung auch anbietet, können nach Einschätzung der derzeitigen Rechtslage die Ticketkosten nicht zurückverlangt werden. Auch hier bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.
Quelle:AK Wien