Coroana Impfung – Alles was du wissen musst!

Was du wissen musst, wenn du berufstätig bist und kurz vor deiner Corona-Impfung stehst hat Toumaj Faragheh vom ÖGB für dich zusammengeschrieben.
Die Corona-Impfung berührt uns alle auf unterschiedliche Weise. Mittlerweile wissen wir, dass sich gut zwei Drittel der Bevölkerung gegen das Coronavirus impfen lassen wollen – Tendenz steigend. Nach und nach bekommen Impfwillige ihre Termine. Gleichzeitig beginnt auch die Impfung in den Betrieben. Allein in Wien sind etwa 10.000 Betriebe für Impfungen angemeldet. Aus arbeitsrechtlicher Perspektive stellen sich aber einige Fragen: Wie ist das, wenn ich während der Arbeitszeit impfen gehe? Zählen mögliche Nebenwirkungen als Krankenstand? Und was wäre, wenn ich mich nicht impfen lassen möchte? Oegb.at hat sich die wesentlichsten Fragen dazu angesehen.

Ist Impfen während der Arbeitszeit möglich? Werde ich freigestellt oder muss ich mir freinehmen?

Wenn du dir den Impftermin nicht frei aussuchen kannst, sondern dir ein Termin zugeteilt wird, der innerhalb deiner Arbeitszeit liegt, ist die Impfung eine Dienstverhinderung (das heißt, du bekommst deinen Lohn bzw. dein Gehalt für diese Zeit weiter bezahlt) wie etwa auch ein Arztbesuch. Dasselbe gilt auch für die Wegzeit hin und zurück. Diese Regelung gilt auch, wenn du in Kurzarbeit bist.

Was ist, wenn ich mir den Termin selbst aussuchen kann?

Dann hast du die Möglichkeit, deinen Termin auch außerhalb der Arbeitszeit zu legen und hättest somit keinen Dienstverhinderungsgrund. Aber: Wenn es sonst keine Termine außerhalb der Dienstzeit gibt bzw. diese zu einer deutlichen Verzögerung des Impfschutzes führen würden, dann gilt dasselbe wie oben.

Wie lange vorher muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben?

Sobald du den Termin kennst, solltest du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen.

Kann mich mein Arbeitgeber zur Impfung zwingen?

Nein, dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen.

Kann ich auf einen bestimmten Impfstoff bestehen?

Nein, du kannst dir deinen Impfstoff nicht aussuchen. Alle in Österreich innerhalb des Impfprogramms verwendeten Impfstoffe wirken, sind zugelassen und entsprechend geprüft.

Kann mich mein Arbeitgeber nach der Impfung zwingen, wieder ins Büro zu kommen und kein Homeoffice mehr erlauben?

Das ist eine Frage, zu der es verschiedene Erfahrungswerte aus der Praxis gibt. Rechtlich betrachtet ist Homeoffice immer Vereinbarungssache, daher kommt es auf die Vereinbarung an, ob der Arbeitgeber auch ohne besonderen Grund davon zurücktreten kann. Für Personen, die sich auf Grund eines Attestes, welches die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bescheinigt, im Homeoffice sind, gilt diese Möglichkeit jedenfalls noch bis 31. Mai 2021, auch dann, wenn bereits Impfschutz vorliegt.

Wenn ich Impfreaktionen bekomme, kann ich dann in den Krankenstand gehen?

Ja, natürlich kannst du dich krankschreiben lassen, solltest du Impfreaktionen haben.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Kündigungen brauchen rechtlich keinen Grund. Du kannst immer gekündigt werden. Einen Entlassungsgrund wird eine Verweigerung der Impfung aber nicht darstellen.

Was kann ich selbst bezüglich Impfung im Betrieb tun?

Am besten du setzt dich mit deinen BetriebsrätInnen im Unternehmen in Verbindung. Solltest du keine haben, suche das Gespräch mit deinen Vorgesetzten und mache sie auf die Möglichkeit, sich als Betrieb für eine Impfung anzumelden, aufmerksam.

Wann sollen die Impfungen in Betrieben stattfinden?

Einen fixen Zeitplan gibt es aktuell nicht. Nach Angaben des Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein soll aber zeitnah mit betrieblichen Impfungen begonnen werden. In den Bundesländern gibt es aber unterschiedliche Zeitpläne, wann mit Impfungen in Betrieben begonnen werden kann und welche Personengruppen hier priorisiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um sich anzumelden?

Bundesweit gibt es auf Grund der unterschiedlichen Impfstrategien der Bundesländer keine einheitliche Regelung. Jedoch müssen unabhängig von den Bundesländer-Bestimmungen Voraussetzungen erfüllt sein, um am betrieblichen Impfen teilzunehmen: Wie viele ArbeitnehmerInnen sich impfen lassen wollen, ist von Bedeutung; auch die Verfügbarkeit von medizinischem Personal und geeigneter Infrastruktur sowie die Eintragung im E-Impfpass müssen gewährleistet und die Zustimmung des Landesimpfkoordinators gegeben sein.

Wo wird geimpft?

Das hängt ganz von der Größe der Betriebe ab und auch davon wie viele Menschen es gibt, die sich impfen lassen würden. Für kleinere Betriebe oder eine geringere Anzahl von impfbereiten ArbeitnehmerInnen soll es die Möglichkeit geben, sich für Impfungen auf Impfstraßen zu registrieren.

Wie erfolgen der Ablauf und die Priorisierung?

Laut der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums soll der Impfstoff in den Betrieben möglichst schnell und effektiv verimpft werden. Daher sind die Impfaktionen in Betrieben zeitlich auf Tage beziehungsweise wenige Wochen begrenzt. Vor diesem Hintergrund sollte die Durchimpfung der imfpwilligen Belegschaft in kurzen Zeitabständen stattfinden. Auf Grund von möglichen Impfreaktionen wird jedoch seitens des Nationalen Impfgremiums empfohlen, nicht alle MitarbeiterInnen gleichzeitig zu impfen, sondern in Etappen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Toumaj Faragheh

Wer zahlt für die Krise

Eine neue AK Studie zeigt, dass einige wenige Multimillionäre und Superreiche den Großteil des Vermögens in Österreich horten. Deshalb sollten sie einen fairen Beitrag zur Finanzierung der Coronakrise leisten. Die AK erzählt damit sehr anschaulich die Geschichte vom Land der Ungleichheit. Zusätzlich kannst du selbst nachschauen, wo du auf der Vermögens-Leiter im Vergleich zu anderen stehst. Du wirst überrascht sein.

https://soreichistoesterreich.ak.at/rechner.html

So und jetzt schau auf die Abzüge auf deinem Lohnzettel, rechne die Mehrwertsteuern, die du bezahlst dazu und du weißt, wer für die Krise in Österreich bezahlen wird.

Es ist Zeit, dass unsere Millionäre einen gerechten Beitrag zur Aufrechterhaltung des Gemeinwohls leisten. Vermögens- und Erbschaftssteuern für Euro Millionäre JETZT und nicht erst Übermorgen.

Johnny Hofmeister

 

Eine Arbeitszeitverkürzung noch länger aufzuschieben, können wir uns nicht leisten“

Soziologe Jörg Flecker erklärt, warum gerade jetzt weniger Arbeit für mehr Jobs wichtig ist.

Der heimische Arbeitsmarkt ist aktuell so stark unter Druck wie nie zuvor. Die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, muss jetzt oberste Priorität haben. Um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, haben jetzt auch WissenschafterInnen eine Arbeitszeitverkürzung gefordert. Einer von ihnen ist der Soziologe Jörg Flecker von der Uni Wien. Im oegb.at-Interview erklärt er die Vorteile einer Arbeitszeitverkürzung, und warum die Panik der Wirtschaft vor diesem Thema ins Leere geht.

oegb.at: Was sind die Vorteile einer Arbeitszeitverkürzung?

Flecker: In Zeiten extrem hoher Arbeitslosigkeit, wie wir sie derzeit haben, ist die bessere Verteilung von Erwerbsarbeit der wichtigste Vorteil. Es liegen kaum andere Vorschläge auf dem Tisch, wie die Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren wirksam verringert werden könnte. Zugleich kann Arbeitszeitverkürzung dabei helfen, weitere wichtige gesellschaftliche Ziele zu erreichen: Bessere Gesundheit durch kürzere Arbeitszeit und durch weniger Arbeitslosigkeit – denn Arbeitslosigkeit macht krank. Arbeitszeitverkürzung führt aber auch zu Geschlechtergerechtigkeit, mehr Zeit für Bildung und zur Verringerung der Umweltbelastung. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt und auch andere Probleme zeigen, dass es sich die Gesellschaft nicht leisten kann, die weitere Arbeitszeitverkürzung noch länger aufzuschieben.

oegb.at: Wenn von Arbeitszeitverkürzung die Rede ist, heißt es reflexartig von Seiten der Wirtschaft, diese sei entweder „nicht durchführbar” oder „nicht leistbar“. Stimmt das?

Flecker: Gerade die Schritte der Arbeitszeitverkürzung im 20. Jahrhundert zeigten sehr klar, dass es wirtschaftlich möglich ist. Schon im 19. Jahrhundert haben bei täglichen Arbeitszeiten von 15 Stunden Unternehmer behauptet, dass eine Arbeitszeitverkürzung sie ruinieren würde. Man muss klar sehen, dass die Arbeitszeitverkürzung immer von den Gewerkschaften gegen die Unternehmer und deren Interessenvertretungen durchgesetzt wurde. Da kann man sich keinen Konsens erwarten.

oegb.at: Gegner der Arbeitszeitverkürzung sagen, man würde damit gleich viel Arbeit in weniger Zeit machen müssen…

Flecker: Diese Befürchtung ist nicht unberechtigt. Es gibt viele Jobs, in denen es weniger auf die Zeit als auf das Erreichen eines Ziels ankommt und die Arbeitszeit gar nicht wirklich erfasst wird. Die Frage ist: Wie begrenzt man die Arbeitsmenge und wie erreicht man, dass zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden? Das Problem, dass die Begrenzung der Arbeitszeit kaum noch funktioniert, besteht aber nur bei einer kleinen Minderheit der Arbeitsplätze. Bei den meisten ist nach vorliegenden Untersuchungen zu erwarten, dass eine Arbeitszeitverkürzung auch tatsächlich weniger Arbeit bedeutet.

 Jörg Flecker: “Arbeitszeitverkürzung sorgt auch für bessere Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit, gibt mehr Zeit für Bildung und verringert Umweltbelastung.”

oegb.at: Aktuell steht die Wirtschaft unter enormem Druck. Würde eine Arbeitszeitverkürzung in Corona-Zeiten die Unternehmen weiter in Bedrängnis bringen?

Flecker: Das sollte man differenzierter betrachten. Ein Teil der Unternehmen hat große wirtschaftliche Probleme, andere haben wenig Einbußen, manche profitieren von der Situation. Und gerade diejenigen, die in Schwierigkeiten geraten, könnten durch eine geförderte Arbeitszeitverkürzung ihre qualifizierten und eingearbeiteten Beschäftigten behalten und Kündigungen vermeiden.

Es braucht auch einen Ausgleich zwischen den Unternehmen: Viele Industriebetriebe haben schon derzeit kurze Arbeitszeiten, und die Lohnkosten machen bei ihnen nur einen kleinen Teil ihrer Gesamtkosten aus. Also würden sie eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Lohn kaum bemerken.

Andere sind arbeitsintensiv mit einem hohen Anteil an Lohnkosten. Diese spüren eine Arbeitszeitverkürzung bei gleichem Lohn wirtschaftlich sehr. Wichtig wäre es, hier einen Ausgleich zu schaffen, etwa indem man die Sozialversicherungsbeiträge auf eine Wertschöpfungsabgabe umstellt.

oegb.at: Gegner führen oft ins Treffen, dass internationale Beispiele einem Praxistest nicht standgehalten hätten, etwa Frankreich.

Flecker: Frankreich ist für die Gegner ein schlechtes Argument. Dort hat die Arbeitszeitverkürzung durchaus Arbeitsplätze geschaffen. Insgesamt besser wäre es, wenn die Arbeitszeitverkürzung auf europäischer Ebene abgestimmt wird. Länder mit hoher Produktivität, aber auch jene mit vergleichsweise sehr langen Arbeitszeiten wie Österreich, könnten es sich leisten voranzugehen. Das hätte auch für das wirtschaftliche Gleichgewicht im Euroraum Vorteile.

oegb.at: Reicht es, die Arbeitszeit quasi nur am Papier zu ändern oder braucht es gezielte Vorkehrungen, damit auch darauf geachtet wird, dass die kürzeren Arbeitszeiten eingehalten werden?

Flecker: Es wäre sehr wichtig, nicht nur die gesetzliche und kollektivvertragliche Arbeitszeit zu verkürzen, sondern auch die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen besser durchzusetzen. Das ist schon derzeit nicht garantiert. Die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten ist gerade bei fortgeschrittener Flexibilisierung schwer sicherzustellen. Der Entgrenzung der Arbeitszeit entgegenzuwirken und einen Personalausgleich zu erreichen, ist ebenso wichtig, wie eine kollektivvertragliche oder gesetzliche Verkürzung zu erreichen.

oegb.at: Danke für das Gespräch.

AutorIn Peter Leinfellner

Übrigens: Österreich ist in der EU auf Platz zwei eines traurigen Rankings: Im Schnitt werden hierzulande 42,4 Stunden pro Woche gearbeitet. Nur Griechenland erreicht mit 43,9 Stunden einen höheren Wert, der EU-Schnitt liegt bei 40,9 Stunden.

Das Magenta Works Council setzt sich seit vielen Jahren für kürzere Arbeitszeiten bei vollem Lohn- und Personalausgleich ein. Wobei uns alle Formen willkommen sind. Hilf uns bei der Erkämpfung einer Vier-Tage-Woche, weiterer Urlaubstage und/oder reduzierten Wochenarbeitszeiten und werde Mitglied der GPA. https://www.gpa.at/mitglied-werden

 

Urlaub in Corona-Zeiten: Das ist für ArbeitnehmerInnen wichtig

Neun Regeln für Auslandsreisen und alle Infos zu Reisebeschränkungen

Urlaub in Corona-Zeiten

Dem unbeschwerten, leichten Urlaubsgefühl werden heuer einige Grenzen gesetzt – angesichts der Covid19-Pandemie gelten für Auslandsreisen ganz besondere Spielregeln.

Das Allerwichtigste: 

Schon vor der Reise sollte man sich über die Situation im Urlaubsland gut informieren, die Sicherheitsregeln vor Ort beachten (Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen) und sich während des Urlaubs daran halten.
Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie nach ihrem Urlaub ihren Lohn oder ihr Gehalt wie gewohnt weiterbekommen, hat der ÖGB gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern ein Handbuch erarbeitet. Darin beantworten wir die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“. HIER kannst du das Handbuch herunterladen.

Die wichtigsten Punkte:  

1. Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?

Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in die meisten europäischen Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Die aktuelle Liste findest du immer HIER.

2. Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?

Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.

3. Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?

Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.

Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z.B. vorher bei einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.

4. Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?

Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil du mit deiner Reise in die betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hast. In diesen Ländern gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6.

5. Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde?

Hier ist der Fall ganz klar: Die ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt.

6. Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss?

Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Durch einen Corona-Test sofort nach deiner Rückkehr kannst du die Heim-Isolation umgehen. 

7. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?

Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.

8. Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?

Ja, das ist erlaubt. Wenn ich jetzt zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.

9. Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?

Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung. 

​Tagesaktuelle Infos über Reisebeschränkungen, Reisewarnungen und Quarantäne-Vorschriften findest du mit einem Klick hier:  

Homepage des Gesundheitsministeriums 

Homepage des Außenministeriums 

Autofahrerklub ARBÖ

Ob vor, nach oder während deines Urlaubs – wir sind für dich da. Wir setzen uns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und kämpfen für die Rechte unserer MitgliederJetzt beitreten und du bist mit unserem Sicherheitspaket bestens geschützt!

Warum es gerade jetzt wichtig ist, Gewerkschaftsmitglied zu werden!

In der Corona-Krise zeigt sich die Wichtigkeit einer starken Gewerkschaftsbewegung. Gemeinsam mit der AK konnten ÖGB und Gewerkschaften eine wirklich attraktive Kurzarbeitsregelung durchsetzen. Sie schützt hunderttausende Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit.

Wenn du dich Nachrichten verfolgst, wirst du schnell feststellen, dass

…es die Corona-Kurzarbeitsregelung in vielen Ländern gar nicht gibt!

…es die Corona-Kurzarbeitsregelung mit ihren vielen positiven Regelungen für die Beschäftigten in Österreich nur dank der Stärke, der Expertise und Erfahrung der Gewerkschaft gibt.

…unser gut ausgebauter Sozialstaat dem Einsatz der Gewerkschaftsbewegung zu verdanken ist.
…dieses soziale Netz viele Menschen vor dem finanziellen Absturz sichert und dazu beiträgt, dass Österreich die Krise besser als andere Länder bewältigen wird. 
 …nur die Gewerkschaft regelmäßige kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sichert.
…alle Gewerkschaftsmitglieder vom individuellen gewerkschaftlichen Arbeitsrechtsschutz profitieren.

Die Corona-Krise fordert unsere Gewerkschaft bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit. Die ExpertInnen und SekretärInnen der GPA-djp sind bis zum Anschlag im täglichen Einsatz. Sie klären offene Fragen, sie beraten BetriebsrätInnen und Mitglieder, sie intervenieren bei Konflikten mit der Geschäftsführung. Die Bewältigung der Krisenfolgen wird uns noch lange beschäftigen. Dazu braucht auch unsere GPA-djp ausreichend personelle und finanzielle Mittel. Sie benötigt die Unterstützung jedes einzelnen Mitgliedes!

Daher meine Bitte an alle, die noch nicht Gewerkschaftsmitglieder sind:

Trage durch deine Unterstützung dazu bei die Krise zu bewältigen! Es stellt sich die Frage: Wenn nicht jetzt, wann dann? Werde Mitglied bei unserer GPA-djp!

Anbei der Link zum Anmelden: mitgliedwerden.gpa-djp.at

Johnny Hofmeister

 

Machen wir Österreich gemeinsam reicher!

Keine Angst Rene, wir ziehen dir nicht die Unterhose aus!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Es ist höchste Zeit für mehr Steuergerechtigkeit.

Während unsere Einkommen stagnieren, das Wohnen teurer wird und die Pflege nicht ausreichend finanziert ist, werden auch in Österreich Reiche immer reicher.

Währenddessen will uns die Regierung jetzt mit einer Ministeuerreform abspeisen und bis zum Jahr 2022 vertrösten. Nicht einmal die jährlichen Steuer-Mehreinnahmen, die wir durch die kalte Progression seit der letzten Steuerreform aus dem Jahr 2016 jährlich mehr bezahlen, werden damit an uns zurück gegeben.

Statt dessen sollen auch noch diejenigen, die in den letzten Jahren ohnehin übermäßig vom Wirtschaftswachstum profitierten (2015  8 reichste Österreicher Vermögen 31 Mrd. Euro, 2019 8 reichste Österreicher Vermögen 43,5 Mrd. Euro also + 40,3 % !!!) und schon bisher unterdurchschnittlich besteuert wurden, mit zusätzlichen Steuerzuckerln bedacht werden. Überprüfe mal wie hoch dein Einkommen im selben Zeitraum gestiegen ist – von Vermögenssteigerungen können die meisten von uns nicht einmal träumen!

Die GPA-djp hat Österreich befragt.
Eine repräsentative IFES-Umfrage gibt uns recht. Knapp Dreiviertel der Befragten meinen, dass Millionäre weniger Steuern beitragen als der Durchschnittsverdiener, 85 Prozent sind der Meinung, dass Superreiche sich politischen Einfluss kaufen können.
Zwei Drittel der Befragten sprechen sich für eine Millionärssteuer aus.
Die Ergebnisse der IFES-Befragung findest du hier: gpa-djp.at/IFES_Millionaers_Steuer.pdf

Es ist also nicht nur höchste Zeit für mehr Steuergerechtigkeit – sie ist längst überfällig!

Wir haben uns daher entschlossen, die Kampagne unserer Gewerkschaft GPA-djp zu unterstützen. Wir wollen zeigen, dass es gerechte Steuern braucht. Die Kampagne wird dann erfolgreich, wenn wir auch auf den Sozialen Medien eine große Reichweite erzielen. Auf https://www.facebook.com/GPA.djp/ wird unsere Gewerkschaft regelmäßig Beiträge zur Kampagne posten. Bitte hilf uns, unsere Botschaft zu verbreiten, indem du likest, kommentierst und teilst.

Auf www.fuer-gerechte-steuern.at findest du alle Informationen zur aktuellen Kampagne und einen Rechner zur Berechnung der Millionärssteuer!

Machen wir Österreich gemeinsam reicher. Für gerechte Steuern!

Johnny Hofmeister

 

 

Gerechtigkeits-Check der AK zum Regierungsprogramm

AK-Forderungen und Regierungsvorhaben im Vergleich 

ÖVP und Grüne haben am 2. Jänner 2020 ihr Regierungsprogramm vorgelegt. In einer ersten Analyse hat die Arbeiterkammer ihre Forderungen an die künftige Bundesregierung in acht wesentlichen Themenfeldern den entsprechenden Vorhaben im Regierungsprogramm gegenübergestellt und das neue Regierungsprogramm unter die Lupe genommen, wenn du wissen willst, was für dich als Arbeitnehmer/in dabei rausschaut hier ist der Link dazu.

Was steckt im neuen Regierungsprogramm?

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister

AK-online Umfrage “Darf`s ein bisserl fair sein?”

MITreden: AK-online Umfrage: „Darf´s ein bisserl fair sein?“

Jeder kann mal Arbeitslos werden. Bedingt durch Firmenzusammenschlüsse und Kosteneinsparungsprogramme haben in den letzten 2 Jahrzehnten viele Kolleginnen diese Erfahrung machen müssen. Genau dann ist aber eine gute soziale Absicherung wichtig. Dazu gibt es die Arbeitslosenversicherung mit ihren Geldleistungen.

Eine gute soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist aber heute nicht mehr selbstverständlich. Für sie muss noch mehr als vor wenigen Jahren politisch gekämpft werden. Im Arbeitsprogramm der nächsten Bundesregierung sollen sich die Abschaffung der Notstandshilfe und andere Verschlechterungen in der Arbeitslosenversicherung nicht mehr wiederfinden. Eine aktuelle AK-online-Umfrage (bis 30.09.2019) widmet sich daher dem Thema Arbeitslosengeld unter dem Titel „Darf´s ein bisserl fair sein?“ www.arbeiterkammer.at/umfrage.

Mit dieser Umfrage will die AK zu wichtigen arbeitsmarktpolitischen Forderungen mit ihren Mitgliedern ins Gespräch kommen. Die AK will unter anderem folgendes
von dir wissen:

Wie stehst du zum Recht auf Qualifizierung oder zu einer zweiten Chance in der Berufsausbildung? Was hältst du von einem Recht auf Beschäftigung für Arbeitssuchende, die sonst keine Arbeit mehr finden können? Was erwartest du von einer fairen Arbeitslosenversicherung?

Unsere AK wird die wahlwerbenden Parteien und die kommende Regierung mit den Ergebnissen dieser Umfrage konfrontieren.

Johnny Hofmeister

 

Das leistet deine AK – Daten und Fakten zum Jahr 2018!

2018 – ein höchst erfolgreiches Jahr

Für die Mitglieder hat sich die Arbeiterkammer im Jahr 2018 gelohnt: Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holte die AK mehr als einen Euro an barem Geld retour. Erfreulich ist, auch das Vertrauen in die AK ist so hoch wie nie: Laut Vertrauensindex der OeNB haben acht von zehn ÖsterreicherInnen sehr hohes Vertrauen in die AK. Das ist der höchste Wert in der Geschichte dieses Rankings seit 1996.

Daten und Fakten zum Jahr 2018 für ganz Österreich

531,2 Millionen Euro haben die Arbeiterkammern österreichweit den Mitgliedern gebracht:

Rund 247,7 Millionen Euro haben die Arbeiterkammern für die Mitglieder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzrechtsangelegenheiten und im KonsumentInnenschutz herausgeholt – außergerichtlich rund 38 Millionen Euro, vor Gericht und Behörden 209,7 Millionen Euro.

Sehen lassen kann sich mit rund 231 Millionen Euro auch der Erfolg in den Sozialrechtsangelegenheiten. In diesem Bereich geht es um Gerichtserfolge im Bereich Pensionen (Invalidität, Schwerarbeitspensionen, Rehabgeld, Alterspensionen, Witwen- und Waisenpensionen), Unfallrenten nach Arbeitsunfällen, Ausgleichszulage, Pflegegeldeinstufungen und alle Aspekte der Krankenversicherung (Pflichtversicherung, Krankengeld, Kostenersätze, Rückforderungen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld).

Zusätzlich haben die Arbeiterkammern im Rahmen der Steueraktion durch die Unterstützung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung für die Mitglieder geschätzt rund 44,8 Millionen Euro vom Finanzamt retour geholt.

Dazu kommen noch Bildungsgutscheine und Bildungsförderungen im Wert von 7,6 Millionen Euro, die an die Mitglieder ausbezahlt wurden.

Nicht einberechnet in den Summen sind naturgemäß die vielen nichtmonetären Leistungen wie die Hilfe zur Selbsthilfe durch Online-Angebote, die zahlreichen Broschüren, Informationen, Veranstaltungen, Messen, Bibliotheksservices, Mailings und Online-Rechner. Nicht berücksichtigt sind zudem auch die intensiven Beratungen und Weiterbildungen für BetriebsrätInnen, mit denen wir dazu beitragen, Demokratie in den Unternehmen zu leben.

Stellt man die Einnahmen aus den AK Beiträgen den Erfolgen gegenüber, die die AK 2018 für ihre Mitglieder erreicht hat, zeigt sich: Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holt die AK für ihre Mitglieder mehr als einen Euro an barem Geld retour.

Alle Infos zur Leistungsbilanz 2018 und einen Ausblick auf das Jahr 2019 findest du unter: arbeiterkammer.at

Anschauen, weitersagen und vor allem: Mehr Respekt wählen!

Johnny Hofmeister