Das leistet deine AK!

Leistungsbilanz 2018: Über 531 Millionen Euro für unsere Mitglieder erkämpft!
Da kann keine Rechtsschutzversicherung und keine Anwaltskanzlei mithalten: Wir unterstützen unsere Mitglieder in Fragen des Sozial- und Arbeitsrechts, beim Wohnrecht, in Steuerfragen und in Sachen KonsumentInnenschutz. Und dabei gehen wir über die volle Distanz: Vom Beratungsgespräch bis zum Gerichtstermin stehen unsere Expertinnen und Experten mit Rat und Tat zur Seite. Im vergangenen Jahr hat die AK österreichweit zwei Millionen Beratungen durchgeführt und für unsere Mitglieder mehr als 531 Millionen Euro herausgeholt. Ungerechtfertigte Kündigungen, unzulässige Bankspesen oder eine vom Arbeitgeber „vergessene“ Abfertigung nach einem tragischen Todesfall: Die Expertinnen und Experten der AK haben sich mit Herz und Hirn ins Zeug gelegt und viel erreicht.

Allzeithoch in der Vertrauensfrage!
Laut dem Vertrauensindex der Österreichischen Nationalbank haben acht von zehn Österreicherinnen und Österreicher sehr hohes Vertrauen in die Arbeiterkammer. Das ist der höchste Wert, den die AK jemals bekommen hat! Verantwortlich dafür sind die vielen engagierten AK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern in ganz Österreich. Dieses große Lob gebührt ihnen!

Alle Infos zur Leistungsbilanz 2018 und einen Ausblick auf das Jahr 2019 findest du unter: arbeiterkammer.at

Anschauen, weitersagen und vor allem: Mehr Respekt wählen!

Johnny Hofmeister

AK Wahl 2019 – Wieso es wichtig ist wählen zu gehen!

Die Arbeitnehmer/innen bestimmen bei den AK Wahlen den Kurs der Arbeiterkammer und setzen mit einer hohen Wahlbeteiligung ein Zeichen für ihre berechtigten Anliegen und Ansprüche.

  Schau rein: Dieser Kurzfilm zur AK Wahl erklärt kurz und knapp, worum es bei der AK Wahl geht!

Johnny

Einsatz der Gewerkschaften hat sich gelohnt!

ArbeitnehmervertreterInnen setzen sich bei der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen durch

Das EU-Parlament einigt sich auf einen Richtlinienvorschlag und stimmt für den Start der Verhandlungen mit Kommission und Rat.
Die Richtlinie für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen ersetzt die Nachweis-Richtlinie von 1991 und ergänzt sie um wesentliche Punkte, die vor einem Jahr in der Säule sozialer Rechte proklamiert wurden. Das umfasst etwa neue digitale Arbeitsformen, bei denen die ArbeitgeberInnen nun auch schriftlich über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren müssen, sowie neue Mindeststandards für alle Arbeitsverhältnisse. Dies betrifft beispielsweise die bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten, ein Recht auf Fortbildung ohne Lohnabzug oder die Regelung der Probezeit.

Prekäre Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Durch die Digitalisierung, den starken Anstieg atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse sowie durch die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte sind viele ArbeitnehmerInnen in der EU nicht mehr von ausreichendem arbeitsrechtlichen Schutz umfasst. Im aktuellen Richtlinienvorschlag wird eine Erweiterung von Informationspflichten der ArbeitgeberInnen über die wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschrieben. Gleichzeitig wird versucht bestimmte materielle Mindestanforderungen festzulegen, die Sicherheit und Planbarkeit der Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Der Richtlinienvorschlag bietet Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen somit ein Mindestmaß an Schutz.

Atypische Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung waren im Jahr 2016 rund ein Viertel aller Beschäftigungsformen in der EU atypisch, dies umfasst Teilzeitstellen, befristete Jobs sowie Leiharbeit. Mehr als die Hälfte der in den letzten zehn Jahren geschaffenen Jobs in der EU waren atypische Arbeitsverhältnisse. Deshalb ist auch das europaweite Verbot von Nullstundenverträgen und Arbeit auf Abruf wie jetzt im Richtlinienvorschlag niedergeschrieben, als wichtiger Erfolg zu werten. Dies konnte trotz massiven Wiederstandes der konservativen Abgeordneten durchgesetzt werden.

Der Ball liegt nun bei der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Im Europäischen Parlament haben vor allem Abgeordnete der Europäischen Volkspartei sowie der rechten Allianz versucht den Verhandlungsstart hinauszuzögern, glücklicherweise jedoch ohne Erfolg. Der ÖGB hat im Vorfeld der Abstimmung Kontakt mit allen österreichischen Abgeordneten aufgenommen und für ihre Zustimmung zum Richtlinienvorschlag geworben.
Der österreichische EU-Ratsvorsitz hat nun die Aufgabe, für einen schnellst möglichen Start der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat einzutreten und dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden können. Die politische Sekretärin des EGB, Esther Lynch, äußerte sich bereits kritisch zum Vorgehen der österreichischen Bundesregierung, denn diese plant bisher lediglich eine einzige Verhandlungsstunde zwischen den Institutionen ein um den aktuellen Richtlinienvorschlag zu diskutieren.

GPA-djp

 

Gagen der ATX-Manager: Eine andere Welt

Wie der alljährlich von der AK Wien erstellte Bericht über die Vorstandsvergütungen in den ATX-Unternehmen zeigt, haben die Manager im Vorjahr wieder kräftig verdient. So betrug das durchschnittliche Managementgehalt 2017 bereits 1,7 Millionen Euro – um 12 Prozent mehr als 2016.

Grafik © Tea Mina Jaramaz
Grafik © Tea Mina Jaramaz

Das ist das 56-fache eines österreichischen Beschäftigten. Noch nie in der Geschichte dieser Erhebung, die seit 2003 in dieser Form durchgeführt wird, gab es einen derart hohen Wert. Zum Vergleich: 2003 betrug der Faktor noch das 20-fache. Die Vorstandsbezüge galoppieren sowohl dem Medianeinkommen als auch der Börse davon.

Anreize für den variablen Gehaltsbestandteil sind immer noch weitgehend wirtschaftliche Aspekte wie Gewinnsteigerung, Steigerung des Aktienkurses. Auf Nachhaltigkeit im Sinne von Maßnahmen für die Beschäftigten wird wenig Wert gelegt.

Dazu AK Präsidentin Renate Anderl: „Es geht hier nicht um eine Neiddebatte. Managerinnen und Manager haben eine große Verantwortung und sollen dafür auch entsprechend entlohnt werden. Aber die Bezahlung muss sich in einem nachvollziehbaren Rahmen bewegen und sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkommen der Beschäftigten stehen. Diese Verhältnismäßigkeit kann ich aber bei einem Faktor von 56 (!) bei allem Respekt vor der Arbeit der österreichischen Vorstände nicht mehr erkennen.“

Die AK fordert deshalb:

  • Eine Entlohnung für die Vorstände, die auf das durchschnittliche Einkommen der Beschäftigten Bezug nimmt.
  • Der Aufsichtsrat soll eine Obergrenze für die Gagen der Vorstandsmitglieder festlegen.
  • Um Transparenz zu gewährleisten: die innerbetriebliche Offenlegung aller Löhne und Gehälter, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
  • Anreize für den variablen Gehaltsbestandteil sollen zu mindestens 20 Prozent Zielvorgaben sein, die nichts mit harten Finanzkennzahlen zu tun haben – etwa die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Was die Arbeiterkammer für uns leistet Teil II

100.000ster Rechtsschutzfall erfolgreich abgeschlossen!

2017 wurde der 100.000ste Rechtsschutzfall der AK Wien erfolgreich abgeschlossen: Frau Roswitha Stelzer wurde nach 15 Jahren im Betrieb gekündigt. Die AK focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Roswitha Stelzer arbeitete seit 15 Jahren bei einer Firma im Verpackungshandel und hat dort maßgeblich am Aufbau der Verkaufsabteilung mitgearbeitet. Nach der Übernahme des Betriebs durch ein deutsches Unternehmen wurde sie immer mehr an den Rand gedrängt und schließlich mit 55 Jahren gekündigt. Die AK focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und erreichte eine Abgangsentschädigung von knapp einem Jahresgehalt inklusive Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie die Ausbezahlung von 235 Überstunden und 89 Urlaubstagen.

 Kostenloser Rechtsschutz – eine Erfolgsgeschichte

„Wir sind da, wenn wir gebraucht werden“, verweist AK Präsident Rudi Kaske auf die eindrucksvolle Rechtsschutzbilanz der AK Wien: „100.000 Rechtsschutzfälle in den letzten 25 Jahren alleine in Wien – das zeigt, die Arbeiterkammer ist ein verlässlicher Partner für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sorgen und Probleme in ihrem Arbeitsleben haben.“ Allein 2016 hat die AK Wien über 3.600 Klagen eingebracht, über 3.800 Verfahren konnten abgeschlossen werden. In noch viel mehr Fällen wurden Probleme aus dem Weg geräumt, ohne dass ein Gang vors Gericht notwendig wurde: Durch Hilfe zur Selbsthilfe oder durch direkte Interventionen bei den Arbeitgebern. Insgesamt haben die Arbeiterkammern 532 Millionen Euro bundesweit für ihre Mitglieder herausgeholt – vor Gericht, bei Behörden, vom Arbeitgeber direkt: 220 Millionen Euro bei Sozialgerichtsverfahren, 189 Millionen Euro im Insolvenzrecht, 73 Millionen Euro im Arbeitsrecht, 40 Millionen Euro Steuern und 10 Millionen Euro im Konsumentenschutz.

Wer kann sich schon einen Anwalt leisten?

Der AK Rechtsschutz sorgt dafür, dass auch jene zu ihrem Recht kommen, die sich keinen Anwalt leisten können: In zwei Drittel aller Verfahren am Wiener Arbeits- und Sozialgericht ist es die Arbeiterkammer, die ArbeitnehmerInnen vertritt. „Die Arbeiterkammer hilft den ArbeitnehmerInnen in Wien, die sich alleine keinen Anwalt leisten könnten“, so AK Wien Präsident Rudi Kaske.

Unter dem Rechtsschutzschirm auch ohne Streitfall

Die ArbeitnehmerInnen in Österreich brauchen sich am Arbeitsplatz nicht alles bieten zu lassen. Denn sie haben immer im Hinterkopf: „Wenn’s hart auf hart kommt, geh ich zur AK!“ Diese Kraft bringt der AK Rechtsschutz allen ArbeitnehmerInnen, auch jenen, die gerade keinen Konflikt in der Arbeit haben.

Erreicht wird diese Schlagkraft mit der Kraft von mehr als drei Millionen AK Mitgliedern in Österreich bzw. fast einer Million Mitgliedern alleine in Wien. „Wer an der Umlage oder gesetzlichen Mitgliedschaft rührt, will einfach nur die ArbeitnehmerInnen schwächen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske.

Ich sage: “Lassen wir uns die Arbeiterkammer nicht wegnehmen!”

Johnny Hofmeister

 

 

 

 

Was unsere Arbeiterkammer für uns leistet – Teil I

Von diversen Arbeitergeberverbänden und betuchten Privatpersonen gesponserte “Think Tanks”, wie z.B. die “Agenda Austria” oder das “Hayek Institut” fordern seit Jahren unter dem Deckmantel der Stärkung der persönlichen Wahlfreiheit die Abschaffung der Allgemeinen Mitgliedschaft zur Arbeiterkammer. Ganz unverblümt wird von diesen Think Tanks die Schwächung der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung als Zielsetzung propagiert. Wie erfolgreich sie dabei agieren zeigt, dass ihre Ideen und Anregungen sich nicht nur in den Parteiprogrammen von Pink “NEOS”, Blau “FPÖ” und Türkis/Schwarz “ÖVP” befinden, sondern bereits auch im Programm der neuen Regierung Aufnahme gefunden haben (12 Stunden Arbeitstag, Verkürzung der täglichen Ruhezeiten auf 8 Stunden, schleichende Einführung von Hartz 4 in Österreich, härtere Zumutbarkeitsbestimmungen etc.). Dazu zählt auch die Kürzung der Beiträge zur Arbeiterkammer. Grund genug aufzuzeigen, was unsere Arbeiterkammer alles so leistet.

Der beigefügte Link zum Video, das zum 90. Jubiläum der AK 2011 publiziert wurde gibt einen guten Überblick über die Geschichte und Leistungen unserer Arbeiterkammer

Die Bedeutung von Arbeiterkammern

Lassen wir uns die Arbeiterkammer nicht wegnehmen!

Johnny Hofmeister

Es geht um die Augenhöhe! Gastkommentar von W. Katzian in “Die Presse”

Österreich ist nicht trotz, sondern wegen der Sozialpartnerschaft in vielen Bereichen führend. Derzeit überschlagen sich politische Kräfte und Kommentatoren darin, die österreichische Sozialpartnerschaft für tot zu erklären, zuletzt Gerhard Hofer in dieser Zeitung am 2. November, der die Sozialpartnerschaft gar als Relikt eines veralteten “Arbeiter- und Bauernstaates” sieht.

Sehen wir uns einmal die nüchternen Fakten an: Europa hat die negativen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008 noch immer nicht verdaut. Allseits wird jedoch anerkannt, dass speziell Österreich die Krise um einiges besser bewältigt hat als vergleichbare europäische Länder. Etwa durch das Modell der Kurzarbeit oder auch durch eine sehr flexible Lohn- und Gehaltspolitik, die von der Krise gebeutelte Betriebe berücksichtigt hat.

Schon erstaunlich, dass ein ach so “anachronistisches” System sich derartig bewährt hat. Die Erzählung, Österreich wäre in den letzten Jahren zurückgefallen, hält einer empirischen Untersuchung nicht stand. Welche Nachbarländer, denen es “viel besser geht” als uns, meint Herr Hofer? Ungarn, Slowenien, Italien?

Bei wesentlichen wirtschaftlichen Eckdaten liegt Österreich besser als der europäische Schnitt und befindet sich aktuell auf der Überholspur. Womit wir bei den aktuellen Lohn- und Gehaltsverhandlungen sind. Ist es “anachronistisch oder weltfremd” oder wirtschaftlich unvernünftig, gerade jetzt etwas einzufordern, was aktuell etwa auch die Europäische Zentralbank und namhafte Wirtschaftsforscher tun, nämlich die Nachfrage der unselbstständig Beschäftigten zu stärken, weil das für die Nachhaltigkeit des Aufschwungs essenziell ist.

Ja, es geht in der Sozialpartnerschaft um Macht und Einfluss, darin ist Herrn Hofer recht zu geben. Offenbar verspüren aktuell jene Exponenten in der Industrie Oberwasser, die an einer nachhaltigen Schwächung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer interessiert sind. Ein System des Interessenausgleichs funktioniert aber nur dann, wenn es auf Augenhöhe basiert.

Diese Bereitschaft zur Augenhöhe lassen etwa die Chefverhandler der Arbeitgeber in der Metallindustrie sträflich vermissen. Sie wollen offenbar die Sozialpartnerschaft in eine Art “Diktatsstruktur” umwandeln, in der eine Seite die Spielregeln diktiert und die andere Seite dankbar sein soll, wenn auch für sie etwas abfällt. In einer solchen Konstellation sind wir gezwungen, uns die fehlende Augenhöhe wieder zurück zu erkämpfen.

Österreich ist ein moderner Industriestaat mit einer sehr hohen Lebensqualität. Der soziale Frieden ist dabei zweifellos ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Diese Qualität liegt auch in einem System begründet, in dem praktisch alle Bevölkerungsgruppen durch gesetzlich vorgesehene Strukturen, die von den Mitgliedern demokratisch gewählt sind, vertreten werden.    Ich bin der tiefen Überzeugung, dass Österreich nicht trotz, sondern wegen dieser Struktur des Interessenausgleichs in so vielen Bereichen an der Spitze liegt. All jene, die aus welchen Gründen auch immer dieses System sprengen wollen oder einseitig zulasten der bei Weitem größten Bevölkerungsgruppe, jener der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verändern wollen, müssen sich bewusst sein, dass damit die Konflikte und die damit verbundenen Kosten steigen werden. Einseitige Veränderung des Interessenausgleichs werden wir sicher nicht einfach zur Kenntnis nehmen.

Wolfgang Katzian ist seit 2006 Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). 2009 wurde er zudem zum Vorsitzenden der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) gewählt. Gastkommentar zu finden in “Die Presse” vom 08.11.2017       

Inflation steigt deutlich

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Nachdem die österreichische Wirtschaft wieder wächst und auch die Gewinne der Telekombranche weiter steigen (siehe Protokoll der Betriebsversammlung), ist es an der Zeit, dass auch die Beschäftigten ihren fairen Anteil an dem von ihnen erwirtschafteten Erfolg erhalten. Zumal die Inflationsraten für September neuerlich deutlich gestiegen sind.

Der Nationale Verbraucherindex (“normaler Warenkorb”) liegt für September bei 2,4 %, was einem Anstieg von 0,3 % gegenüber dem Vormonat bedeutet. Die Inflationsrate des Miniwarenkorbs liegt hier nochmals deutlich höher, nämlich bei 3,6 % – mit einem Anstieg von 0,6 %. Und der Mikrowarenkorb liegt überhaupt bei besorgniserregenden 5,3 % und ist somit um stolze 1,2 % höher als noch im August.

Nimmt man die durchschnittlichen Inflationsrate aus Mini- und Mikrowarenkorb, so liegt diese mittlerweile bei 4,45 % – also 2,05 % über der “normalen” Inflationsrate.

Während es bei den Lebensmittelpreisen zu keinen großen Ausreißern kam, waren jene von uns besonders arm dran, welche im vergangenen Monat Kleidung benötigten. In dieser Warengruppe gab es eine Preissteigerung um bis zu 25,9 %. Glücklich schätzen können sich hingegen jene, die Urlaub hatten – die Preise bei Luftpersonenverkehr, Pauschalreisen und Beherbergungsdienstleistungen waren um ca. 10,5 % geringer als im Vergleich zum Vormonat (Quelle: http:// http://wko.at/statistik/indizes/COICOP4.pdf).

Diese Woche starteten die Kollektivvertragsverhandlungen unserer Branche. Hierbei geht es nicht nur um die sprichwörtliche Butter aufs Brot (deren Preisanstieg in den letzten 16 Monaten rund 80 % betrug), sondern es geht um mehr! Wollen wir uns in Zeiten positiver Wirtschaftsdaten und guter Branchengewinne „nur“ mit einer Inflationsanpassung begnügen? Reicht das, um die täglichen und wöchentlichen Mehrkosten zu decken? Es geht vielmehr um die Wurst! Unterstütze deshalb Dein KV-Verhandlungsteam, damit auch Du zu Deinem gerechten Anteil kommst!

 Thomas Popov

Die Beseitigung des Kumulationsprinzips – Was in Wahrheit dahinter steckt!

Verwaltungsstrafen haben abschreckende Wirkung, das macht in der Arbeitswelt besonderen Sinn, wenn es um die Vermeidung von Unfällen mit teilweise schweren Folgen bis hin zum Todesfall geht. Mehrere Verwaltungsübertretungen bedeuten laut diesem Kumulationsprinzip auch mehrere Strafen. Werden auf einem Funkturm fünf KollegInnen ohne Absicherung beschäftigt, so wären derzeit vom Arbeitgeber fünf Strafen zu bezahlen. Das tut natürlich im Geldbörsel weh. Aber das es wirkt, zeigen die zurückgehenden Arbeitsunfälle in Österreich. Selbst Großkonzerne haben Respekt davor.

Jetzt findet sich in den Wahlprogrammen der “Türkisen Neuen ÖVP”, der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” und der “Pinken NEOS” die Abschaffung dieses Kumulationsprinzip für Verletzungen des Arbeitsrechts und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

„Egal, ob einer oder zwölf Männer ohne Absicherung am Funkturm angetroffen werden, gestraft werden müsste damit nur einmal.“ Rentieren für die Arbeitgeber würden sich mit diesem Vorschlag beispielsweise auch Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz, die derzeit mit bis zu 3600 Euro pro Wiederholungsfall geahndet werden können. „Das ist nichts anderes als der Versuch der Aushöhlung des  Arbeitszeitruhegesetzes durch die Hintertür!“

Der Vorschlag gehe auch angesichts der Tatsache, dass die meisten Strafrahmen des Arbeitnehmerschutzes seit Jahrzehnten weder erhöht noch valorisiert worden sind, komplett in die falsche Richtung, die abschreckende Wirkung ginge völlig verloren.

Beispiel: Ein Unternehmen mit 900 Mille Jahresumsatz begeht innerhalb eines Jahres 300 Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz. Wird dabei erwischt und – jetzt kommt`s – erhält die satte Höchststrafe von 3.600,– Euro. Na da verziehen sie aber die Augenbrauen beim Griff in die Portokasse. Buh, das tut aber weh. Garantiert nie wieder machen sie das. Wer`s glaubt wird selig.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister

 

Abschaffung der Kammerpflichtmitgliedschaften – Was wirklich dahinter steckt!

Einmal im Jahr gibt es für beinahe alle ÖsterreicherInnen eine Lohnanpassung. Selten ist man mit deren Höhe zufrieden, aber immerhin gibt es eine. Zum Sommerbeginn und vor Weihnachten gibt es das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein Zubrot – ohne das viele nicht mehr finanziell über die Runden kommen. Beides ist in der EU bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen erfolgten über viele Jahrzehnte in Österreich mit solcher Regelmäßigkeit, dass viele der Meinung sind, sie erfolgen per Gesetz und stehen einem daher zu. Dem ist aber nicht so. Beides sind Errungenschaften der Sozialpartnerschaft. Ihr Weiterbestehen ist eng mit dem Weiterbestehen der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung verknüpft.

Im laufenden Wahlkampf erfolgt hinter dem vorgeschobenen Argument einer “Zwangsbefreiung” von den “Pinken NEOS” und der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” gerade einer der größten neoliberalen Angriffe auf diese Sozialpartnerschaft. Die “Türkise Neue ÖVP” schaut zwar noch vorsichtig zu, ich werde aber das Gefühl nicht los, dass sie jederzeit bereit ist, auf den Zug aufzuspringen. Mit großem Enthusiạsmus verteidigt sie die Kammern jedenfalls nicht.

Leider werden die Folgen eines Endes der Kammerpflichtmitgliedschaften in diesem Wahlkampf kaum thematisiert. Obwohl sie mehr als gravierend für uns alle wären.

In welchem Kontext stehen Kammerpflichtmitgliedschaft, Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Betrifft mich das überhaupt? Die Zusammenhänge sind einfach erklärt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen, die Sonderzahlungen und vieles mehr sind Bestandteile von Kollektivverträgen. Der Geltungsbereich eines Kollektivvertrages hängt von der Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Fachbereich der Wirtschaftskammer ab. Ist das Unternehmen nicht mehr Mitglied der Wirtschaftskammer so verlieren seine MitarbeiterInnen automatisch auch ihren Kollektivvertrag.

Das Unternehmen schreibt einen Brief, erklärt den Austritt und verlässt die Wirtschaftskammer. Am nächsten Morgen verlieren die MitarbeiterInnen ihren Kollektivvertrag und sagen damit Adieu zu den jährlichen Gehaltserhöhungen, zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Nacht- Sonn- und Feiertagszulagen usw. usw.. So einfach ginge das ohne Pflichtmitgliedschaft.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am kommenden Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister