Einladung zur Betriebsversammlung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Tätigkeitsperiode des T-Mobile Austria Works Council Vienna neigt sich dem Ende, daher lädt der T-Mobile Austria Works Council Vienna zur Betriebsversammlung ein.

Wen:alle Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter (inklusive aller LeihmitarbeiterInnen) der T-Mobile Austria GmbH und der T-Mobile International Austria GmbH

Wann:           am Montag, 06. März 2017 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Wo:               Großer Veranstaltungssaal im T-Center

Tagesordnung:

Begrüßung

  1. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  2. Information zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
  3. Information zum Ablauf der Betriebsratswahlen und Wahl des Wahlvorstandes
  4. Rechenschaftsbericht des Betriebsratsfonds und Wahl der Rechnungsprüfer
  5. Ergebnisse der Umfrage „Neues Arbeiten“
  6. Einkommensbericht für das Jahr 2016 (Gehaltsstatistik)
  7. Allfälliges

Vorschläge für die Wahl des Wahlvorstandes sind bis spätestens drei Tage vor der Betriebsversammlung, also bis längstens den 03. März 2017 dem Works Council Vienna schriftlich zu übergeben.

Euer Betriebsrat

Recht auf Offline: “Arbeitgeber unterliegen einem Irrglauben”

Weil wir als Betriebsrat immer wieder darauf angesprochen werden.

Es brauche in Österreich keine strengeren Gesetze, sondern nur die Einhaltung der bestehenden, sagen Experten

Wien – Untersuchungen gibt es schon zuhauf: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen dank Firmenhandys immer mehr. Laut dem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer sagt ein Drittel der Beschäftigten, sie würden nach Dienstschluss weiterarbeiten.

Wegen derartiger Entwicklungen wurde in Frankreich, wie berichtet, nun das Arbeitsrecht verschärft. Damit das “Recht auf Abschalten” eingehalten werden kann, müssen die Firmen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit Handys, Laptops und Co regeln.

Gesetze eindeutig

Braucht es auch in Österreich gesetzliche Änderungen? Vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal kommt ein klares Nein. Der Grund: Die Gesetze seien schon eindeutig. Werden berufliche Mails am Abend am Handy abgearbeitet, ist das Arbeitszeit und müsste auch als solche gerechnet werden. Auch etwaige Überstundenzuschläge könnte der Mitarbeiter einfordern. Sollte es danach keine Pause von elf Stunden geben, wäre das auch eine Verletzung der Ruhezeitbestimmungen, für die der Betrieb eine Strafe ausfassen könnte, erklärt Mazal.

Eine Verpflichtung zur Arbeit abseits der normalen Arbeitszeit besteht aber nur, wenn Rufbereitschaft vereinbart ist. Das ist an maximal zehn Tagen im Monat zulässig. Aber auch dann besteht natürlich ein Anspruch auf Bezahlung oder, sofern vereinbart, auf eine Zeitgutschrift. Die Annahme eines Firmenhandys begründet jedenfalls noch keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.

Keine Lücken

Vereinzelt sei es auch schon vorgekommen, dass Arbeitgeber jemanden entlassen haben, weil Arbeitsaufträge, die am Abend via E-Mail erteilt wurden, nicht umgesetzt wurden, erzählt Mazal. Die Arbeitsgerichte würden solche Fälle aber immer aufheben, was die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze unterstreiche.

Das Problem seien also nicht rechtliche Lücken, sondern die Nichteinhaltung bestehender Regelungen, meint der Experte. “In Wahrheit ist das eine Frage von fehlender Unternehmens- und Rechtskultur. Viele Arbeitgeber unterliegen dem Irrglauben: Je mehr sie die Mitarbeiter auspressen, desto effizienter werden sie. Das ist aber ein Irrtum, das ist nicht nachhaltig.”

“Unbefriedigende Situation”

Als “unbefriedigend” bezeichnet auch Alexander Heider die aktuelle Situation. Er ist Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit bei der Arbeiterkammer. In der Praxis werde in aller Regel nicht geklagt, sagt er. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit führe aber zu massiven Problemen – “angefangen von Schlaflosigkeit bis Erholungsunfähigkeit”. Er rät allen Mitarbeitern, sämtliche Arbeitsleistungen aufzuzeichnen, und den Betriebsräten, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie möglichst präzise Betriebsvereinbarungen zu formulieren.

Auf die rigorose Einhaltung der Gesetze drängt auch die Gewerkschaft. Sinn des Arbeitszeitrechts sei der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der Gesundheit. Die bestehende Gesetzeslage sei dafür aber ausreichend.

Pragmatischer Zugang

Der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält ebenfalls nichts von weiteren gesetzliche Maßnahmen, auf die in Frankreich vor allem die Arbeitgeber gedrängt haben. Sie haben das getan, um Rechtssicherheit zu haben. Bis jetzt sei man mit dem “pragmatischen Zugang in Österreich” aber gut gefahren, findet Gleitsmann. Gemeint ist: Es gebe zwar Anrufe oder E-Mails in der Freizeit, umgekehrt würden die Arbeitgeber aber nicht so genau hinschauen, wenn Mitarbeiter in der Arbeit im Internet surfen oder auf Facebook unterwegs sind.

Dass mit der ständigen Erreichbarkeit die Gefahr von Überforderung oder Burnout einhergeht, ist aber auch für Gleitsmann klar. Solche Probleme zu erkennen sei aber letztlich auch Aufgabe von Führungskräften, sagt der Kammervertreter. Dafür gebe es ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote. Gleitsmann: “Schwierig ist es vor allem dort, wo Mitarbeiter ohne Anordnungen in der Freizeit arbeiten und sich selbst Stress machen.” (Günther Oswald, 3.1.2017)

Alle Infos zu diesem Thema

Quelle: www.derstandard.at

Täglich zwei Stunden weniger arbeiten – bei gleichem Gehalt: Ein derartiges Projekt läuft in Göteborg.

Work-Life-Balance – ein oft benutztes Schlagwort, das dennoch große Bedeutung hat. Findet ein Mensch keinen Ausgleich zwischen Arbeitszeit und Freizeit, leiden sowohl er als auch seine Familie und es drohen körperliche und psychische Folgen. Lange Krankenstände oder gar frühe Pensionierungen belasten am Ende auch die Staatskassen.

Zahlreiche Experten fordern daher im Einklang mit zahlreichen Arbeitnehmervertretern immer wieder eine Verkürzung der Arbeitszeit, auch angesichts zahlreicher Studien, wonach Menschen maximal vier oder fünf Stunden am Tag wirklich konzentriert arbeiten können und den Rest der Zeit oft nur absitzen.

Starke Gewerkschaften

Doch meist bleibt es bei gut gemeinten Ratschlägen. Nicht so im schwedischen Göteborg. In der zweitgrößten Stadt des skandinavischen Landes mit traditionell starken Gewerkschaften läuft seit zwei Jahren ein international genau beobachtetes Projekt, an dem sich städtische Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen und auch private Unternehmen beteiligen. Die tägliche Arbeitszeit von deren Mitarbeitern beträgt sechs statt früher acht Stunden – ohne Gehaltskürzungen und mit beachtlichen Ergebnissen.

So fühlten sich die Angestellten eines Seniorenheims, dessen Sechs-Stunden-Testbetrieb nun endete, im Vergleich zu anderen derartigen Einrichtungen deutlich wohler, die Krankenstände verringerten sich um zehn Prozent. “Früher war ich immer erschöpft, konnte nach der Arbeit nur mehr auf dem Sofa liegen”, berichtete eine 41-jährige Pflegehelferin der britischen Zeitung Guardian. Durch den kürzeren Arbeitstag sei sie “aufmerksamer” geworden und hätte mehr Energie für die Arbeit und auch für die Familie gehabt.

Bessere Betreuung

Und davon profitierten nach Ansicht der Heimleiter auch die betagten Bewohner, auf die besser eingegangen werde. Zudem würden Stellen, für die sich bisher niemand fand, dank der verkürzten Arbeitszeit wieder attraktiv. Mehr Produktivität und mehr Profit: das waren auch in einem Toyota-Werk die Resultate der Umstellung auf sechs-Stunden-Schichten – vor 13 Jahren. Seither bewährt sich das System.

Doch die Arbeitszeitverkürzung hat auch eine Schattenseite: sie ist teuer. Das Seniorenheim in Göteborg musste 15 zusätzliche Mitarbeiter einstellen, um die Versorgung rund um die Uhr aufrecht erhalten zu können. Umgerechnet rund 600.000 Euro sollen die jährlichen Mehrkosten betragen.

Die in Göteborg regierende Linkspartei relativiert das: Die Kosten seien nur halb so hoch gewesen wie angenommen. Und es dürfe nicht immer nur darum gehen, Sachen billiger zu machen, sondern auch darum, sie zu verbessern. Und deshalb soll das Projekt in anderen Betrieben weitergeführt werden

Quelle:www.kurier.at

Umfrage zum Thema Mobile Working

Werte Kollegin, werter Kollege!

Mit 15.07.2015 startete im T-Center das Konzept „Neues Arbeiten/Desktop Sharing/Mobile Working“. Maßgebliche Beweggründe des Arbeitgebers waren dabei die Erzielung von erheblichen Einsparungen bei den Mietkosten, die Ermöglichung flexiblerer Arbeitsformen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen.

Der Betriebsrat hat diesen Prozess begleitet. In den Betriebsvereinbarungen zu „Desktop Sharing“ und „Mobile Working“  haben wir mit dem Arbeitgeber die Rahmenbedingungen zu deren Einsatz vereinbart.

Dem Betriebsrat ist es ein Anliegen, die Umsetzung vom Konzept „Neues Arbeiten/Desktop Sharing/Mobile Working“  zu überprüfen. Wir haben hierfür einen Fragebogen konzipiert. Die Befragung kann im Zeitraum 23.01.2017 bis 31.01.2017 anonym ausgefüllt werden und dauert ca. 10-15 Minuten.

Hierfür haben wir den Fragebogen in 3 Blöcke gegliedert:

1)            Fragen zum Thema Neues Arbeiten

2)            Fragen zu Desktop Sharing

3)            Fragen zu Mobile Working

Wir ersuchen dich den Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten und auch die Kommentarfelder für Zusatzinformationen zu nutzen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen/Erfahrungswerten wollen wir die Umsetzung/Einhaltung der Betriebsvereinbarungen kontrollieren und Verbesserungspotential ermitteln. Die Verbesserungsvorschläge werden wir mit den zuständigen Führungskräften und der HR Abteilung besprechen.

Die Befragung und die Auswertung des Fragebogens erfolgt anonym. Damit dies gewährleistet bleibt ersuchen wir dich in den Kommentarfeldern keine Namen oder Hinweise auf Personen bekannt zu geben. Sämtliche Auswertungen erfolgen erst ab einer Teamgröße von 5 MitarbeiterInnen. Kleinere Teams werden der nächstgrößeren Einheit hinzugefügt.

Wir ersuchen dich um deine Teilnahme.

Dein T-Mobile Betriebsratsteam

PS: Im Anhang findest du die Links zu den Betriebsvereinbarungen:

Mobile Working

Desk Sharing

 

Arbeiterkammer Bildungsgutschein 2017

Bildungsgutschein

Der AK Bildungsgutschein soll den AK Mitgliedern den Zugang zur Weiterbildung erleichtern. Der Bildungsgutschein ist ein Startkapital für die persönliche Weiterbildung in der Höhe von 120 Euro. Er kann entweder auf einmal eingelöst oder auf mehrere Kurse aufgeteilt werden.

Bin ich AK Mitglied?

AK Wien-Mitglied sind Sie, wenn Sie bei einem Wiener Unternehmen nicht selbstständig beschäftigt sind. Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrer persönlichen AktivKarte oder im Adressfeld der Mitgliederzeitung AK FÜR SIE.

Angebote für Eltern in Karenz 

Für Eltern in Karenz haben wir eine besondere Bildungsoffensive: Sie erhalten als Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz sogar 170 €. Viele Kurse für Eltern in Karenz bieten wir mit Kinderbetreuung an, denn Weiterbildung und Familie dürfen kein Widerspruch sein.

Unterstützung für das Nachholen eines Lehrabschlusses

Wer seinen Lehrabschluss nachholen möchte, bekommt ebenfalls einen Bildungsgutschein im Wert von 170 Euro.

So können Sie den Bildungsgutschein anfordern

  • per E-mail – siehe Formular unten oder
  • per Tel.: 0800 311 311 oder
  • per Fax.: 0800 20 20 45 unter Bekanntgabe von Name, Adresse und Mitgliedsnummer

Hier findet ihr dazu weitere Infos.  AK Infos zum Thema Bildungsgutschein

Euer Betriebsrat

Quelle:www.Arbeiterkammer.at

 

Für unsere Gewerkschaftsmitglieder

Liebe Kollegin, 
lieber Kollege,

die GPA-djp Bildungsabteilung veranstaltet das Seminar Infotage Arbeitnehmerveranlagung 2016 (SE)

ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer lassen Jahr für Jahr viel Geld am Finanzamt liegen, weil sie ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Bei der ANV können Steuerabschreibungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Die GPA-djp bietet für BetriebsrätInnen einen Infotag zum Thema

Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für das Kalenderjahr 2016 an: § Wann bin ich verpflichtet die ANV zu machen? § Wann ist es sinnvoll sie freiwillig durchzuführen? § Welche Möglichkeiten und Fristen zur Einreichung gibt es?

Seminarziel: Die TeilnehmerInnen haben einen Überblick über die Möglichkeiten der „Abschreibungen”. Sie wissen wie man den Antrag ausfüllt und welche außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben , Werbungskosten u.v.m. geltend gemacht werden können.

Wir können dir für den genannten Infotag 4 Termine anbieten. Bitte melde dich nur zu einem Termin an! (Der Vortrag und Inhalt ist bei jedem Veranstaltungstag derselbe. Du kannst aus den 4. Terminmöglichkeiten deinen Termin auswählen.)

Anmeldungen werden ausschließlich über den jeweiligen Link entgegengenommen.

Datum: 16.01.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342561192256/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 30.01.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573298697/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 02.02.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573299731/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Datum: 09.03.2017 in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr Anmeldung: http://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.5.a/1342573300577/betriebsratsservice/seminarangebote/arbeitnehmerveranlagung-2016

Ort: Bildungszentrum der AK Wien, 1040 Wien Theresianumgasse 16 – 18 (SR 21)

Zielgruppe: BR-Mitglieder, die Mitglied der GPA-djp sind und sich einen Überblick über die Arbeitnehmerveranlagung verschaffen wollen.

Wenn du Interesse hast melde dich bitte über den Link an, Anmeldungen werden nur über den Link entgegengenommen.

Für eventuelle Anfragen stehen wir dir gerne schriftlich unter der angeführten Mailadresse (brigitte.abloescher@gpa-djp.at) zur Verfügung.

Sollten nach kurzer Zeit alle freien Seminarplätze ausgebucht sein empfehle ich dir, dich für den aktuell ausgeschriebenen Termin auf die Warteliste anzumelden. Sobald der nächste Termin geplant und fixiert ist, erhältst du vorab die Möglichkeit, dich anzumelden (KollegInnen auf der Warteliste werden bevorzugt eingeladen). Die Benachrichtigung über den neuen Termin senden wir sechs Wochen vor dem Termin – gegebenenfalls auch schon früher – an die KollegInnen auf der Warteliste aus.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!

 

Quelle: GPA-DJP

Frohe Weihnacht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal steht Weihnachten vor der Tür. Für die Einen die hektischste für Andere die besinnlichste Zeit des Jahres. Weihnachten hat sehr viele schöne Seiten, und die sollte man auch mit vollen Zügen genießen.  

Wir wünschen Euch und Euren Lieben ein wunderschönes, besinnliches und frohes Weihnachtsfest und

uns Allen ein tolles neues Jahr 2017.

 Eure Betriebsräte und Betriebsrätinnen

Der Lohnzettel einfach erklärt

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

im neuen Info-Tool des ÖGB zum Lohn- und Gehaltszettel erklären wir auf einfache Weise, was sich hinter Begriffen wie Bruttolohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung steckt und wieso diese Beiträge abgezogen werden. Denn der Inhalt des Lohnzettels ist vielen ArbeitnehmerInnen ein Rätsel.

Wichtig dabei ist, dass sie ihre Entgeltabrechnung nachvollziehen und somit überprüfen können.  

Wir ersuchen euch, diese neue Website zu bewerben. Reinschauen und Weitersagen lohnt sich jedenfalls – besonders jetzt, wo viele Beschäftigte ihr Weihnachtsgeld erhalten. Denn wir erklären auch, wer einen Anspruch auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat und wie es berechnet wird.

Der Lohnzettel

Quelle:ÖGB

Der Winter steht vor der Türe, und aus gegebenen Anlass……

…steht Euch auf der Verteilerebene der neue Gaderobenraum zur Verfügung!

Ihr findet den Gaderobenraum vis-a-vis des Arztzimmers. (+2C21).

Dies ist die einzige Möglichkeit, Eure persönlichen Wertgegenstände sicher zu verwahren. Diesbezüglich besteht für die verschlossenen Wertgegenstände eine Versicherung seitens T-Mobile.

Euer Betriebsrat

 

 

Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2017

Werte Kollegin, werter Kollege!

Am 10. Oktober 2016 haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Anbieter in der Telekom-Branche begonnen. Im Vorfeld der Verhandlungen trafen sich die BetriebsrätInnen aller Betriebe der Branche zur Erstellung des Forderungsprogramms. Aufgrund eines EBIT-Gewinnes von mehr als € 360.000.000.- in der Branche fordern die BetriebsrätInnen eine deutliche Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter.

Wie Kollege Hofmeister so treffend festhielt, haben sich die KollegInnen eine kräftige Gehaltserhöhung für das Jahr 2017 mit ihrem täglichen Arbeitseinsatz verdient. Auch wurde von ihm darauf hingewiesen, dass der Telekom-Sektor einer der wenigen Branchen ist, wo noch 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden muss. Dies ist angesichts der wirtschaftlichen Potenz der Branche einfach nicht mehr gerechtfertigt. Daher ist es an der Zeit, die wöchentliche Normalarbeitszeit zumindest auf 38,5 Stunden zu reduzieren.

Folgende zentrale Forderungen wurden an die Arbeitgeber gestellt:

  • Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter                um 3,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen                 um 3,00%
  • Erhöhung aller kollektivvertraglichen Zulagen          um 3,00%
  • Einführung der Freizeitoption, wie in der Elektro- und Elektronikindustrie
  • Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf zumindestens 38,5 Stunden
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  • Einführung eines Papamonats
  • Bessere kollektivvertragliche Regelungen bei “mobil working” und “desk sharing”

Nach Übergabe des Forderungsprogramms an die Arbeitgeber und einer kurzen Diskussion darüber teilten die Arbeitgeber mit, dass sie diese Forderungen nicht nachvollziehen können. Um den wirtschaftlichen Erfolg des Jahres 2015 abzugelten können sie sich eine Einmalzahlung vorstellen. Wenn aber auf eine Arbeitszeitverkürzung beharrt wird können sie sich eine Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter nicht nur heuer, sondern auch in den nächsten Jahren nicht vorstellen. Die nächste Verhandlung findet am 25 Oktober 2016 statt. Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen werden wir euch informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Johannes Hofmeister                Bernhard Hirnschrodt
Verhandlungsleiter         GPA-djp Wirtschaftsbereichssekretär