hierzu können wir euch diesen Artikel sehr ans Herz legen…..
Fragen & Antworten zur österreichischen Arbeitsmarktpolitik im globalen Gefüge
Euer Betriebsratsteam
hierzu können wir euch diesen Artikel sehr ans Herz legen…..
Fragen & Antworten zur österreichischen Arbeitsmarktpolitik im globalen Gefüge
Euer Betriebsratsteam
Auch heuer veranstaltet der Betriebsrat wieder ein großes Fest für alle MitarbeiterInnen der TMA und TMOA. Am Freitag den 23.09.2016 also haltet euch den Termin schon frei!
Ein rauschendes Oktoberfest wo ihr mit eurer/n PartnerInnen ganz herzlich eingeladen seid. Mehr möchten wir noch nicht verraten, aber ihr bekommt rechtzeitig alle Informationen!
Euer Betriebsrat
Arbeitszeitgesetz kurz AZG genannt. So mancher Arbeitgeber nimmt dieses Thema trotz teilweiser drakonisch hoher Strafen für die Verletzung des AZG nicht ernst. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Kommt es zu Verwaltungsstrafen werden sämtliche Verstöße gegen das AZG einzeln geahndet. Wenn also ein Mitarbeiter in einer Woche an jedem seiner Arbeitstage mehr als 10 Stunden arbeitet, so ist das Gesetz 5 Mal gebrochen worden und die Verwaltungsstrafe wird 5 Mal ausgesprochen. Dadurch kommen sehr schnell immens hohe Strafzahlungen zusammen! Nachlesen könnt ihr das in folgendem Artikel –> immens hohe Strafzahlungen bei Verletzung des AZG.
Aber nicht nur dem Unternehmen, auch den direkten Führungskräften könnte im Schadensfall ungemach drohen. Die direkte Führungskraft könnte bei Arbeitsunfällen, Wegunfällen etc. zivil- und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem drohen Regressforderungen von Versicherungen. Dies gilt ganz besonders für Schwangere. Für sie gilt ausnahmslos eine maximal Arbeitszeit von 9 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.
Aus obigen Gründen empfehlen wir unseren Führungskräften im eigenen Interesse die maximal Zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit von 10 Stunden und die strikte Einhaltung der täglichen Ruhezeiten zu kontrollieren bzw. die MitarbeiterInnen bei Verstößen darauf hinzuweisen oder sie noch besser, nach Hause zu schicken.
Fakten zum AZG findet ihr unter folgendem Link –> AZG von Jusline.at
Bei Fragen dazu, könnt ihr euch gerne an uns wenden.
Euer Betriebsratsteam
Quellen (www.derstandard.at & www.Jusline.at)
Deutschland beweist erneut welche Ergebnisse auch im Konzern Deutsche Telekom möglich sind, wenn die Unternehmen gewerkschaftlich organisiert und die Angestellten streik bereit sind. Am 12. und 13. April haben mehr als 14.000 Beschäftigte mit ihrer Beteiligung an den ver.di Warnstreikmaßnahmen der Verhandlungskommission den Rücken gestärkt. Die Warnstreiks wurden am 12. April – zum ersten Tag der Verhandlungen – mit regionalen Kundgebungen in fast allen Landesbezirksfachbereichen begleitet. Damit sendeten die Beschäftigten ein deutliches Signal an den Arbeitgeber, die Chance, am 12. und 13. April zu einem Ergebnis am Verhandlungstisch zu kommen, nicht „zu verschlafen“! Es hat gewirkt!
Anbei die wichtigsten Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses:
Im Einzelnen sieht die Tarifvereinbarung unter anderem vor, dass die Gehälter der unteren Entgeltgruppen in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. April 2016 um 2,6 Prozent angehoben werden, die der höheren Entgeltgruppen um 2,2 Prozent. Zum 1. April 2017 werden alle Gehälter um weitere 2,1 Prozent angehoben. Auszubildende und duale Studenten erhalten zu den Anhebungszeitpunkten zunächst eine um 35 Euro pro Monat höhere Vergütung, im zweiten Schritt werden die Vergütungen um weitere 25 Euro pro Monat angehoben. Der Entgelttarifvertrag läuft vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2018.
Hinzu kommt der Schutz aller Beschäftigten vor Rationalisierungsmaßnahmen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind bei der Deutschen Telekom in Deutschland sogar bis Ende 2018 ausgeschlossen. Was de facto einem Kündigungsschutz gleichkommt.
Das Verhandlungsergebnis führt uns einmal mehr deutlich vor Augen, wie wichtig die Machtfrage bei KV-Verhandlungen ist und welche Bedeutung der Gewerkschaftliche Organisationsgrad dabei hat, denn KV-Erhöhungen fallen nicht vom Himmel! Sie müssen erkämpft werden!
Johnny Hofmeister
Aus gegebenen Anlass möchten wir euch auf die Stellungnahme der Arbeiterkammer zur Zwangsablöse der Papierabrechnung bei Visa ( Card Complete) hinweisen.
Diesbezüglich fndet ihr hier einen Musterbrief den ihr sobald wie möglich an Card Complete übermitteln solltet.
–> MB_cardcomplete_Papierrechnung
Euer Betriebsrat
Liebe Kollegen
Anbei die aktuelle AK-Umfrage zum Thema partnerschaftliche Aufteilung von Beruf, Kinderbetreuung und Hausarbeit. Wir bitten euch an der Umfrage teilzunehmen bzw.diese weiterzuleiten. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Beruf, Kinderbetreuung und Hausarbeit. Was sind Ihre Erfahrungen damit? Bitte nehmen Sie sich Zeit für eine kurze Umfrage unter www.wien.arbeiterkammer.at/partnerschaftlicheteilung http://www.wien.arbeiterkammer.at/partnerschaftlicheteilung
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Euer Betriebsratsteam
Nach 2 ½ Jahren, zahlreichen Gesprächen mit diversen Zuständigen und einem Besuch des Arbeitsinspektorates ist es uns schlussendlich doch noch gelungen, 56 Spinde für die Unterbringung unserer Garderobe zu initiieren bzw. aufzustellen. Da in den Büroräumen keinerlei Haftung vom Arbeitgeber für verschwundene Gegenstände in nicht versperrten Rollboys etc. übernommen wird, empfehlen wir Euch die Nutzung der neu errichteten Spinde im ehemaligen Gymnastikraum (2C21).Die Haftung wird natürlich nur bei versperrten Spinden übernommen.
Folgendes ist zu beachten:
Spinde für Gäste im Eingangsbereich Für Gäste stehen im Eingangsbereich hinter dem Drehkreuz versperrbare Spinde zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Anhang findet ihr einen Faktencheck zur Pensionsfinanzierung.
Quelle: GPA DJP
Liebe Grüße Euer Betriebsrat
Werte Kollegen,
anbei ein sehr interessanter Artikel zum Thema Benchmarks.
Die Bedeutungslosigkeit von Benchmarks
Quelle:www.linkedin.com von Marc Wagner
Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Du musst aber nicht alle Arbeitsjahre bei T-Mobile verbracht haben. Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:
Ob Du bereits anspruchsberechtigt bist oder nicht können wir gerne in einem persönlichen Gespräch abklären.
Für Fragen bzw. Terminvereinbarungen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung.
Dein Betriebsrat
Quelle: GPA DJP