Mehr Netto vom Brutto: Was ist neu?

Alle Neuerungen inklusive eines Brutto-Netto-Rechner findet ihr unter folgendem Link !Lohnsteuer Neu

Bitte beachtet, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen um Richtwerte handelt, da nicht alle dein persönlichen berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können.

Eurer Betriebsrat

 

T-Mobile übernimmt 53 ehemalige Leihmitarbeiter !

Zur Abwechslung dürfen wir etwas Erfreuliches berichten. Anscheinend tragen unsere jahrelangen Bemühungen nun endlich Früchte.T-Mobile hat sich dazu entschlossen, 60 LeihmitarbeiterInnen mit 01.01.2016 zu übernehmen.Es handelt sich hierbei um KollegInnen, die bis dato bereits bei uns in verschiedensten Bereichen bei TMA erfolgreich gearbeitet haben, wie z.B in der Grafik / Customer Car und diversen Shops. Für diese KollegInnen stellt dies eine klare Verbesserung ihres Angestelltenverhältnis dar. Als T-Mobile Betriebsratsgremium begrüßen wir diese Maßnahme

Dein TMA Betriebsratsteam

AK-PendlerInnenbefragung in der Ostregion ab 14. Dezember

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über 600.000 ArbeitnehmerInnen aus Niederösterreich und dem Burgenland müssen ihre Wohngemeinde verlassen und zu ihren Arbeitsplätzen pendeln.

In Wien pendeln rund 600.000 WienerInnen aus ihrem Wohnbezirk aus. Viele davon kommen mit dem  Auto zur Arbeit und ein großer Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Immer mehr legen den Großteil ihres Arbeitsweges auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurück.

Die Arbeiterkammern Wien, Niederösterreich und Burgenland nehmen den Fahrplanwechsel zum Anlass und fragen bei den PendlerInnen nach: Was macht Arbeitswege unattraktiv und mühsam? Was muss am Arbeitsweg besser werden?

Der Fragebogen wird ab 14. Dezember online sein: http://wien.arbeiterkammer.at/pendler

Unter den TeilnehmerInnen werden auch attraktive Preise verlost:

  • 6×100 Euro Gutschein für die nächste Jahreskarte im VOR oder VVNB – ausgelost unter der Gruppe der Öffi-PendlerInnen
  • 6×100 Euro Tankgutscheine – ausgelost unter der Gruppe der Auto-PendlerInnen
  • 6×100 Euro Gutscheine bei Ihrem Fahrradgeschäft – ausgelost unter der Gruppe der Fußgänger und RadfahrerInnen

Euer Betriebsrat

Badminton Turnier

Am Freitag, den 22.01.2016, findet ein Badminton Turnier statt. Hierzu ist jeder recht herzlich eingeladen, der gerne Badminton spielt, egal wie gut man spielt, Hauptsache man hat Spaß dabei.

Wer: Jeder Kollege,  inkl. LeihmitarbeiterInnen – Voraussetzung: Betriebsratsumlage wird an T-Mobile bezahlt.

Wann: 22.01.2016, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Wo: Club Danube Erdberg, Franzosengraben 2 , 1030 Wien (10 Minuten zu Fuß vom T-Center)

Teilnehmerzahl: Aufgrund des K.O. – Turnierplans können max. 32 KollegInnen mitspielen. Prinzip: „first come, first serve(d)“! 😉

Was muss man mitbringen: Sämtliche Sportutensilien (Schläger, Bälle, Schuhe, …) sind selbst mitzubringen. Sollte der Flüssigkeitshaushalt Deines Körpers Nachschub fordern, so kannst Du Dir vor Ort etwas kaufen, oder Du nimmst Dir etwas zu trinken mit.

 

Anmeldung: Anmelden kannst Du dich über diesen Link:

 http://intranet.t-mobile.at/intranet/organisation/betriebsrat/Badminton_Turnier_2016.php

Bei weiteren Fragen kannst Du gerne Florian (florian.scheer@t-mobile.at) kontaktieren.

Wir freuen uns auf ein spannendes und unterhaltsames Turnier!

Dein Team vom T-Mobile Austria Works Council

 

T-Mobile Gaderobenräume !!!

Nachdem bekannt wurde, dass das Arbeitsinspektorat im November wieder zu Besuch kommt, werden die Garderobenräume eifrigst adaptiert bzw. nun endlich fertiggestellt.

Falls auch Ihr der Meinung seid, es gehört etwas im Haus verbessert, so könnt Ihr Euch jederzeit an Betriebsrat@t-mobile.wenden.

Gaderobenraum

Faktencheck zum Thema Freizeitoption

…ein völlig neues Element im Telekom Kollektivvertrag, welches wir derzeit mit den ArbeitgeberInnen verhandeln. Daher eines Vorweg – es gibt noch keine Vereinbarung mit den  ArbeitgeberInnen und die Freizeitoption ist noch kein Bestandteil unseres Kollektivvertrages. Die Freizeitoption kommt aber bereits seit 2013 im Elektro KV zur Anwendung und hat sich dort als ein Instrument etabliert, dass sowohl von den MitarbeiterInnen als auch von den ArbeitgeberInnen geschätzt wird. Daher haben wir uns entschlossen, sie in unser Forderungsprogramm aufzunehmen.

Was ist die Freizeitoption?

Umwandlung der kollektivvertraglichen IST-Erhöhung in Freizeit.

Wer kann die Freizeitoption wählen?

Alle Angestellten deren IST-Gehalt höher, als das kollektivvertragliche Mindestgehalt ist. Denn durch die Wandlung, darf das IST-Gehalt nicht unter das kollektivvertragliche Mindestgehalt sinken.

Was ist die Voraussetzung, damit die Freizeitoption angewendet werden kann?

Es muss zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine freiwillige BV zu diesem Thema abgeschlossen werden. Die Ermächtigung zu diesem Abschluss und die wichtigsten Rahmenbedinungen müssen im Kollektivvertrag geregelt sein.

Was ist wenn keine Betriebsvereinbarung zustande kommt?

Dann kann im Betrieb die Freizeitoption nicht angewendet werden.

Wozu brauche ich die Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung ermöglicht dem/der ArbeitnehmerIn, eine Einzelvereinbarung mit seinem Arbeitgeber zu treffen, um seine IST-Erhöhung in Freizeit umzuwandeln. Die Betriebsvereinbarung definiert die „Spielregeln“ für die Anwendung der Freizeitoption.

Kann man durch die BV zur Freizeitoption gezwungen werden?

Nein!!!!!

Kann ich von Arbeitgeber zur Umwandlung gezwungen werden?

Nein!!!!

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung?

Nein!!!! Die Freizeitoption kann nur im Einvernehmen zwischen den einzelnen Angestellten und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Was ist, wenn keine Einigung zwischen Arbeitnehmer(in) und Arbeitgeber erzielt wird?

Der/Die Arbeitnehmer(in) erhält seine IST-Gehaltserhöhung weiterhin, wie gehabt.

Kann ich die Freizeitoption splitten?

Ja, eine Splittung kann vereinbart werden.

Wie wird das Freizeitkonto geführt?

Es muss ein eigenes Zeitkonto eingerichtet werden. Auf diesem werden monatlich die Zeitguthaben gebucht.

Kann man Minusstunden ansammeln?

Nein. Ein Vorgriff auf zukünftige Freizeitstunden kann nicht gemacht werden.

Können Zeitarbeitskräfte an der Freizeitoption teilnehmen?

Nein!!!

Können Teilzeitbeschäftigte die Freizeitoption in Anspruch nehmen?

Ja!!! Der Anspruch wird aber entsprechend der Teilzeitvereinbarung aliquotiert.

Was passiert, wenn ich von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit wechsle?

Angesparte Stunden auf dem Zeitkonto bleiben erhalten. Also habe ich vor dem Wechsel 120 Std. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, so sind es auch nach dem Wechsel 120 Std. Der neu anfallende monatliche Freizeitanspruch wird aliquot zur Arbeitszeitreduzierung angepasst.

Wenn ich mich einmal für die Freizeitoption entschieden habe, kann ich diese Entscheidung wieder rückgängig machen?

Ja, aber nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber

Wie kann ich die Freizeitstunden konsumieren?

Prinzipiell werden die Freizeitstunden auf einem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben. Die Freizeitstunden können je nach Vereinbarung stunden-, tage- oder wochenweise verbraucht werden.

Wie lange gebührt mir die zusätzliche Freizeit?

Habe ich mich für die Freizeitoption entschieden, so erneuert sich der Anspruch jedes Jahr. Der Anspruch kann nicht verfallen.

Wenn ich mich einmal für diese Option entschieden habe, erhalte ich in Zukunft keine IST-Gehaltserhöhung mehr?

Natürlich hat man bei den zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen Anspruch auf eine IST-Gehaltserhöhung. Die Freizeitoption muss, wie die IST-Erhöhung jedes Jahr neu verhandelt werden.

Was ist wenn ich in Karenz gehe?

In Zeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch. Also habe ich vor meiner Karenz die Freizeitoption vereinbart, dann werden während dieser Zeit, keine Freizeitansprüche auf das Zeitkonto gebucht.

Kann mit karenzierten Angestellten eine Freizeitoption vereinbart werden?

Prinzipiell ja, denn nach unserer Meinung haben sie auch während der Karenz Anspruch auf die IST-Gehaltserhöhung. Aber wie vorher ausgeführt wurde, werden die Freizeitansprüche während der Karenz nicht gutgeschrieben.

Was ist, wenn ich während des Freizeitanspruches zurück in die Arbeit gerufen werde?

Dies sollte in der Betriebsvereinbarung, aber zumindest in der Einzelvereinbarung geregelt werden. Es ist zu empfehlen, dass so verfahren wird, wie bei der Konsumation von Gutstunden aus dem Gleitzeitkonto.

Bin ich versichert, während ich die Freizeitanspruch konsumiere?

Ja, da das normale Gehalt weiter bezahlt wird.

Was passiert mit meiner Pension?

Die Basis zur Berechnung steigt eben um den Umwandlungsprozentsatz nicht an.

Wie wird das „Gehalt“ für den Freizeitanspruch berechnet?

Zuerst wird der Monatswert auf Basis der Sonderzahlungen laut KV berechnet. Anschließend wird dieser Monatswert durch 173 dividiert und mit der Anzahl der Freizeitstunden multipliziert.

Was passiert mit dem Freizeitanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nicht konsumierte Freizeit ist zuschlagsfrei auszubezahlen. Dabei ist es unerheblich, wie das Arbeitsverhältnis endet.

GPA-djp – für alle die mehr wollen!

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp)

ist mit über 270.000 Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft im ÖGB. Die GPA-djp verhandelt jährlich über 160 Kollektivverträge und sichert so die Einkommen und Arbeitsbedingungen von hunderttausenden Beschäftigten in Bereichen wie Handel, Banken, Sozialversicherung, Industrie und vielen anderen Branchen.

Kollektivverträge

regeln wichtige Punkte wie die Einkommenshöhe, Vorrückungen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Was viele nicht wissen: auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist im Kollektivvertrag geregelt und wird damit nur von den Gewerkschaften gesichert. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht.

GPA-djp Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied der GPA-djp stärkst Du die Gewerkschaft bei den jährlichen Kollektivvertragsrunden. Denn nur mit vielen Mitgliedern kann bei den Gehaltsverhandlungen entsprechender Druck erzeugt werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes, maximal 29,80 Euro (dieser Grenzwert kann freiwillig überzahlt werden). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich voll absetzbar. Der Mitgliedsbeitrag ist gut investiert, er wird durch die jährlichen Gehaltsabschlüsse mehr als zurückverdient. Als Mitglied profitierst Du darüber hinaus von vielen individuellen Vorteilen.

Unsere Leistungen:

– kostenlose Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen

– Top-Arbeitsrechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung)

– Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung

– Arbeitslosenunterstützung

– Streik- und Aussperrungsunterstützung

– Vergünstigungen bei Freizeit, Shopping und Kultur mit der GPA-djp Card

Unser Netzwerk:

In der GPA-djp sind über 15.000 BetriebsrätInnen gewerkschaftlich organisiert. Betriebsräte sind das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung. Sie sind tagtäglich für die Anliegen der Beschäftigten in den Betrieben im Einsatz. Die ExpertInnen der GPA-djp sorgen für die qualifizierte Beratung und Unterstützung der Betriebsräte, sie helfen bei schwierigen Rechtsfällen, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und im Konfliktfall bei Protestaktionen. Auch für die Aus- und Weiterbildung von BetriebsrätInnen sorgt die GPA-djp.

Interessengemeinschaften:

Die GPA-djp hat mit den Interessengemeinschaften ein Angebot für bestimmte Zielgruppen. Es gibt Interessengemeinschaften für atypisch Beschäftigte, für Fach- und Führungskräfte, für Beschäftigte im IT-Bereich, im Sozialbereich, in der Erwachsenenbildung, in Verkauf und Beratung und für MigrantInnen. Die Eintragung in eine Interessengemeinschaften ist kostenlos, Du erhältst aktuelle Informationen und Erstberatung. Die Interessengemeinschaften ermöglichen direkte, demokratische Mitsprache für einfache GPA-djp Mitglieder. Die Interessengemeinschaften wählen ihre VertreterInnen und entsenden diese direkt in das höchste gewerkschaftliche Gremium der GPA-djp. Mehr dazu erfährst Du im Internet unter www.gpa-djp.at/interesse

Jetzt Mitglied werden!

Wenn Du jetzt Mitglied wirst, dann zeigst Du, dass Solidarität für Dich kein leeres Schlagwort ist. Als neues Mitglied leistest Du einen wichtigen Beitrag für gerechte Einkommen und faire Arbeitsbedingungen. Viele sozial- und arbeitsrechtliche Errungenschaften, wie Urlaubsansprüche oder Arbeitszeitverkürzungen konnten nur durch den Einsatz der Gewerkschaften erreicht werden. Aktuell setzt sich die GPA-djp gemeinsam mit dem ÖGB und den anderen Gewerkschaften für eine Steuerreform ein, die eine spürbare Entlastung von ArbeitnehmerInnen bringt.

Kontakt:

Wenn Du arbeitsrechtliche Fragen hast oder Näheres zur Mitgliedschaft wissen möchtest ruf uns einfach an oder kommst persönlich im Betriebsratsbüro vorbei.

 

Danke für euer Interesse an unserem Blog

Am Erscheinungstag des T-Mobile-Betriebsratsblogs wurden unsere kühnsten Erwartungen bereits übertroffen.Wir hatten über 1.000 Zugriffe!!!

Statistik

Wir werden uns bemühen, Euch wöchentlich (am Donnerstag ) mit Informationen rund um die Betriebsratsarbeit bzw. über die anstehenden Themen zu versorgen.

Vielen Dank für euer Interesse

Euer Betriebsrat

PS: Natürlich werden wir Euch bezüglich der Kollektivvertragsverhandlungen am Laufenden halten 😉

Herzlich Willkommen zum neuen T-Mobile Betriebsratsblog

E-Mails, das Internet und soziale Medien haben die Art und Weise wie wir interagieren und kommunizieren in den letzten Jahren stark verändert. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, zeitnah und zielgerecht zu kommunizieren. Wir haben uns deshalb entschlossen, neben unserer Kommunikation per E-Mail und dem beliebten ZeBRa, einen Blog zu eröffnen. Der Blog soll zur schnellstmöglichen Information und Kommunikation der KollegInnen dienen und es Euch ermöglichen einen besseren Einblick in die Betriebsratsarbeit zu erlangen, ohne die Flut der Mails zu steigern. Wir hoffen damit die Interaktion mit Euch zu fördern und setzen auf Euren Input, damit dieser in unsere Arbeit einfließen kann. Rechtliche Beratung wird es in diesem Blog nicht geben. Da die Problemstellungen meist individuell und vertraulich sind, ist dafür die persönliche Kommunikation per Telefon, E-Mail oder “face to Face” besser geeignet.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Eure Kommentare aus rechtlichen Gründen nicht sofort freischalten werden. Der T-Mobile Betriebsratsblog ist ein öffentlicher Blog und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geheim bleiben (siehe Blogregeln). Dies dient Eurem und dem Schutz des Unternehmens.

Mit kollegialen Grüßen

Euer Betriebsratsteam