Intranetartikel vom 1. April 2016 – Gesichtserkennung im T-Center, ein Scherz?

Viele von euch haben den sehr interessanten Artikel „Nie wieder Mitarbeiterkarte vergessen“ im Intranet vom 1. April 2016 gelesen.

Aufgrund der großen Nachfrage bei uns haben wir festgestellt, dass einige von euch dadurch verunsichert wurden, manche reagierten sogar verängstigt.

Deshalb möchten wir folgendes klarstellen:

Die Verwendung einer Gesichtserkennungs-Software im T-Center bedarf der Zustimmung seitens des Betriebsrates (§ 96 Arbeitsverfassungsgesetzt). Und diese ist NICHT erfolgt.

Da der Arbeitgeber seinen Artikel nicht als Aprilscherz entkräftet hat, übernehmen wir hier diese Aufgabe:

Das war eindeutig ein Aprilscherz!

Wir schreiben das Jahr 2016. Vieles ist technisch möglich, fast alles möchte man sagen. Nichts desto trotz benötigt der Arbeitgeber für fast alle dieser Errungenschaften eine Freigabe durch den Betriebsrat. Vor allem, wenn es um MitarbeiterInnen und Personenschutz geht.

Euer Betriebsrat

Wenn Teilzeitarbeit zu Ungleichbehandlung führt

Die Freude über ein Kind ist für Eltern sehr groß, die Karenzzeit eine sehr spannende Zeit. Was danach kommt, ist für viele Elternteile eine große Veränderung. Der Wiedereintritt in das Arbeitsumfeld ist nach einer Karenz schwer und viele entscheiden sich, bedingt durch hohe Betreuungskosten, für ein Teilzeitmodell. In Österreich sind es noch vermehrt Frauen, die ihre Arbeit in einem Teilzeitmodell wieder aufnehmen.

Im Wirtschaftsblatt gab es zu diesem Thema einen sehr interessanten Artikel:

http://wirtschaftsblatt.at/home/life/karriere/4849189/Wenn-Teilzeitarbeit-zu-Ungleichbehandlung-fuhrt?xtor=CS1-15

Quelle: Wirtschaftsblatt