Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
  2. Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
  3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
  4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
  5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
  6. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
  2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
  3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
  4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
  6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
  7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Euer Betriebsratsteam

Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind.

Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in  Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen

In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite.

Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge

Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor.

Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit),  die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt.
Kollektivverträge gelten in Österreich
für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen.

 

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB

Papamonat Die aktuelle Rechtslage

Werte Kollegen,

aufgrund der erhöhten Nachfrage anbei alle aktuellen Informationen zum Thema Papamonat

 

Papamonat“

1. Rechtslage vor dem 01.09.2019

Vor dem 01.09.2019 haben/ hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen „Papamonat“.
2. Rechtslage ab dem 01.09.2019

Rechtsgrundlagen sind das Väter- Karenzgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz. Ab 01.09.2019 wird das Väter- Karenzgesetz geändert und ein eigener § 1a eingefügt:

Es haben daher ab 01.09.2019 alle Väter, die unselbstständig beschäftigt sind, einen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“. Spätestens 3 Monate vor der Geburt muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (Vorankündigungsfrist), dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen will. Spätestens 1 Woche nach der Geburt hat der Vater dann den tatsächlichen Antrittszeitpunkt bekannt zu geben. Für errechnete Termine vor dem 01.12.2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von 3 Monaten unterschritten werden darf.

Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von 1 Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tag beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.

Während des „Papamonats“ haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit der Mitteilung des Vaters, dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der Kündigungsschutz endet 4 Wochen nach dem Ende des „Papamonats“.

Der „Papamonat“ gilt für Arbeitnehmer, da es sich um einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt. Auf den Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz (Geldleistung in Höhe von € 22,60 pro Tag) haben aber auch Selbstständige Anspruch, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen für diese Geldleistung erfüllen. Beantragt wird dieser Bonus bei der zuständigen Krankenversicherung. Es gibt dafür ein eigenes Formular.

Quelle:GPA-djp

AK-online Umfrage “Darf`s ein bisserl fair sein?”

MITreden: AK-online Umfrage: „Darf´s ein bisserl fair sein?“

Jeder kann mal Arbeitslos werden. Bedingt durch Firmenzusammenschlüsse und Kosteneinsparungsprogramme haben in den letzten 2 Jahrzehnten viele Kolleginnen diese Erfahrung machen müssen. Genau dann ist aber eine gute soziale Absicherung wichtig. Dazu gibt es die Arbeitslosenversicherung mit ihren Geldleistungen.

Eine gute soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist aber heute nicht mehr selbstverständlich. Für sie muss noch mehr als vor wenigen Jahren politisch gekämpft werden. Im Arbeitsprogramm der nächsten Bundesregierung sollen sich die Abschaffung der Notstandshilfe und andere Verschlechterungen in der Arbeitslosenversicherung nicht mehr wiederfinden. Eine aktuelle AK-online-Umfrage (bis 30.09.2019) widmet sich daher dem Thema Arbeitslosengeld unter dem Titel „Darf´s ein bisserl fair sein?“ www.arbeiterkammer.at/umfrage.

Mit dieser Umfrage will die AK zu wichtigen arbeitsmarktpolitischen Forderungen mit ihren Mitgliedern ins Gespräch kommen. Die AK will unter anderem folgendes
von dir wissen:

Wie stehst du zum Recht auf Qualifizierung oder zu einer zweiten Chance in der Berufsausbildung? Was hältst du von einem Recht auf Beschäftigung für Arbeitssuchende, die sonst keine Arbeit mehr finden können? Was erwartest du von einer fairen Arbeitslosenversicherung?

Unsere AK wird die wahlwerbenden Parteien und die kommende Regierung mit den Ergebnissen dieser Umfrage konfrontieren.

Johnny Hofmeister

 

Arbeitszeitwünsche gehen Richtung „gesunde Vollzeit“

Vier von zehn ArbeitnehmerInnen, die über 32 Stunden pro Woche arbeiten, wollen ihre Arbeitszeit um durchschnittlich sieben Stunden verringern. Das zeigt eine SORA-Sonderauswertung des AK OÖ Arbeitsklimaindex im Auftrag der Bundesarbeitskammer.

60-Std.-Woche geht an Bedürfnissen vorbei

„Eine 60-Stunden-Woche und ein 12-Stunden-Tag geht vorbei an den Bedürfnissen der arbeitenden Menschen“, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der AK Abteilung Frauen, Familie. „Weil menschliche Arbeit durch die Digitalisierung in vielen Bereichen noch stärker automatisiert werden kann, brauchen wir kürzere Arbeitszeiten. Das schafft Arbeitsplätze und bringt ArbeitnehmerInnen eine dringend benötigte Entlastung. Die Studie zeigt jedenfalls einen Trend zu hoher Teilzeit bzw. zu einer ,gesunden Vollzeit‘ im Ausmaß von 30 bis 32 Stunden pro Woche. Das könnte auch eine bessere Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeitszeit zwischen Frauen und Männern bewirken – ein Beitrag zum Schließen der Einkommensschere.“

Eine Arbeitszeit von 30 bis 32 Stunden wird von Wissenschaftern, wie dem Soziologen Martin Griesbacher von der Karl-Franzens-Universität Graz als „gesunde Vollzeit“ bezeichnet. 36 Prozent aller Frauen und 39 Prozent aller Männer, die über 32 Stunden arbeiten, möchten ihre Stunden reduzieren. Umgekehrt wollen ein Fünftel der Frauen und ein Viertel der Männer, die weniger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind ihre Arbeitszeit erhöhen. Der Wunsch geht also in Richtung  „gesunde Vollzeit“.

Nur 6 Prozent in „gesunder Vollzeit“

Derzeit arbeiten 6 Prozent der Erwerbstätigen in „gesunder Vollzeit“, 78 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten mehr, 15 Prozent arbeiten weniger.

  • Frauen: Der Anteil der Frauen, die unter 30 Stunden tätig sind, nimmt mit steigender Kinderanzahl zu: 29 Prozent sind es mit einem Kind, 38 Prozent bei zwei Kindern, 51 Prozent bei drei und mehr Kindern.
  • Männer: arbeiten nur zu 2 Prozent in „gesunder Vollzeit“. Mit Kindern sind es nur 1 Prozent. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit wird auf weit über 40 Stunden erhöht.
  • Branchen: Für Frauen gibt es in allen Branchen Arbeitsplätze zwischen 30 und 32 Stunden pro Woche, bei Männern ist das auf das Unterrichts-, Gesundheits- und Sozialwesen sowie auf unternehmensnahe Dienstleistungen beschränkt. Diese Branchen könnten eine Vorreiterrolle in Sachen gesunder Vollzeit auch für Männer spielen.

„Gesunde Vollzeit“ bietet viele Vorteile

Diese Vorreiter-Rolle wäre sehr gefragt, denn die gesunde Vollzeit verbindet das Beste aus beiden Bereichen: Sie bringt weniger Belastungen als „klassische“ Vollzeit, vermeidet aber die üblichen Nachteile von Teilzeit.

Hinsichtlich der Arbeitszeit sind 80 Prozent der Beschäftigten in gesunder Vollzeit zufrieden – ein deutlich höherer Anteil als bei jenen, die mehr Stunden arbeiten (73 Prozent). Auch beim Beruf insgesamt und dem Führungsstil haben Erwerbstätige in „gesunder Vollzeit“ höhere Zufriedenheitswerte als Vollzeitbeschäftigte.

Gleichzeitig sehen sich Erwerbstätige mit 30-32 Stunden nicht den Nachteilen ausgesetzt, wie Teilzeitbeschäftigte. Letztere sehen sich bei ihren Aufstiegs-, Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten häufig benachteiligt. Das trifft jedoch nicht für Beschäftigte in „gesunder Vollzeit“ zu. Diese bewerten diese Bereiche, aber auch Art und Inhalt der Tätigkeit gleich gut wie von Vollzeitbeschäftigte.

Gesünder und weniger belastet

Dass die Bezeichnung „gesund“ bei der kürzeren Vollzeit berechtigt ist, zeigt ein Blick auf die Belastungen. Erwerbstätige mit einer Arbeitszeit zwischen 30-32 Stunden fühlen sich durch die Arbeitsanforderungen weniger belastet als Personen mit einer höheren Stundenzahl.

Vor allem hinsichtlich der Unfall- und Verletzungsgefahr und der schlechten Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz, Unterbrechungen der Freizeit durch den Beruf, Einsamkeit und Isolation sowie technischen oder organisatorischen Veränderungen schneiden Beschäftigte mit gesunder Vollzeit gleich gut oder besser ab als alle anderen Beschäftigten, die entweder mehr oder weniger Stunden arbeiten.

Forderung

Ingrid Moritz sagt: „Wir wollen statt ungesunder Vollzeitmarathons eine echte Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. So sollten die Arbeitszeitwünsche systematisch erhoben werden. Wir brauchen eine Arbeitszeitverkürzung, um den gestiegenen Druck in der Arbeit besser zu verkraften. Außerdem wäre ein finanzieller Anreiz für jene Eltern sinnvoll, die ihre Arbeitszeit annähernd ausgewogen aufteilen. Sonst landen Frauen mit Kindern weiter in der Teilzeitfalle und Väter schieben Überstunden und verpassen wertvolle Zeit mit ihren Kindern.“

 

Quelle: Arbeiterkammer

Das leistet deine AK – Daten und Fakten zum Jahr 2018!

2018 – ein höchst erfolgreiches Jahr

Für die Mitglieder hat sich die Arbeiterkammer im Jahr 2018 gelohnt: Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holte die AK mehr als einen Euro an barem Geld retour. Erfreulich ist, auch das Vertrauen in die AK ist so hoch wie nie: Laut Vertrauensindex der OeNB haben acht von zehn ÖsterreicherInnen sehr hohes Vertrauen in die AK. Das ist der höchste Wert in der Geschichte dieses Rankings seit 1996.

Daten und Fakten zum Jahr 2018 für ganz Österreich

531,2 Millionen Euro haben die Arbeiterkammern österreichweit den Mitgliedern gebracht:

Rund 247,7 Millionen Euro haben die Arbeiterkammern für die Mitglieder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzrechtsangelegenheiten und im KonsumentInnenschutz herausgeholt – außergerichtlich rund 38 Millionen Euro, vor Gericht und Behörden 209,7 Millionen Euro.

Sehen lassen kann sich mit rund 231 Millionen Euro auch der Erfolg in den Sozialrechtsangelegenheiten. In diesem Bereich geht es um Gerichtserfolge im Bereich Pensionen (Invalidität, Schwerarbeitspensionen, Rehabgeld, Alterspensionen, Witwen- und Waisenpensionen), Unfallrenten nach Arbeitsunfällen, Ausgleichszulage, Pflegegeldeinstufungen und alle Aspekte der Krankenversicherung (Pflichtversicherung, Krankengeld, Kostenersätze, Rückforderungen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld).

Zusätzlich haben die Arbeiterkammern im Rahmen der Steueraktion durch die Unterstützung bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung für die Mitglieder geschätzt rund 44,8 Millionen Euro vom Finanzamt retour geholt.

Dazu kommen noch Bildungsgutscheine und Bildungsförderungen im Wert von 7,6 Millionen Euro, die an die Mitglieder ausbezahlt wurden.

Nicht einberechnet in den Summen sind naturgemäß die vielen nichtmonetären Leistungen wie die Hilfe zur Selbsthilfe durch Online-Angebote, die zahlreichen Broschüren, Informationen, Veranstaltungen, Messen, Bibliotheksservices, Mailings und Online-Rechner. Nicht berücksichtigt sind zudem auch die intensiven Beratungen und Weiterbildungen für BetriebsrätInnen, mit denen wir dazu beitragen, Demokratie in den Unternehmen zu leben.

Stellt man die Einnahmen aus den AK Beiträgen den Erfolgen gegenüber, die die AK 2018 für ihre Mitglieder erreicht hat, zeigt sich: Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holt die AK für ihre Mitglieder mehr als einen Euro an barem Geld retour.

Alle Infos zur Leistungsbilanz 2018 und einen Ausblick auf das Jahr 2019 findest du unter: arbeiterkammer.at

Anschauen, weitersagen und vor allem: Mehr Respekt wählen!

Johnny Hofmeister

Das leistet deine AK!

Leistungsbilanz 2018: Über 531 Millionen Euro für unsere Mitglieder erkämpft!
Da kann keine Rechtsschutzversicherung und keine Anwaltskanzlei mithalten: Wir unterstützen unsere Mitglieder in Fragen des Sozial- und Arbeitsrechts, beim Wohnrecht, in Steuerfragen und in Sachen KonsumentInnenschutz. Und dabei gehen wir über die volle Distanz: Vom Beratungsgespräch bis zum Gerichtstermin stehen unsere Expertinnen und Experten mit Rat und Tat zur Seite. Im vergangenen Jahr hat die AK österreichweit zwei Millionen Beratungen durchgeführt und für unsere Mitglieder mehr als 531 Millionen Euro herausgeholt. Ungerechtfertigte Kündigungen, unzulässige Bankspesen oder eine vom Arbeitgeber „vergessene“ Abfertigung nach einem tragischen Todesfall: Die Expertinnen und Experten der AK haben sich mit Herz und Hirn ins Zeug gelegt und viel erreicht.

Allzeithoch in der Vertrauensfrage!
Laut dem Vertrauensindex der Österreichischen Nationalbank haben acht von zehn Österreicherinnen und Österreicher sehr hohes Vertrauen in die Arbeiterkammer. Das ist der höchste Wert, den die AK jemals bekommen hat! Verantwortlich dafür sind die vielen engagierten AK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern in ganz Österreich. Dieses große Lob gebührt ihnen!

Alle Infos zur Leistungsbilanz 2018 und einen Ausblick auf das Jahr 2019 findest du unter: arbeiterkammer.at

Anschauen, weitersagen und vor allem: Mehr Respekt wählen!

Johnny Hofmeister

Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zur AK Wahl

Von 20. März bis 2. April finden die Arbeiterkammer-Wahlen in Wien statt. Hier findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl inklusiver der Wahltermine bei T-Mobile.


Wahltermine & Ort

Monatg 25.03.2019
Erlachgasse UPC Telekabel Wien Meetingraum Erdgeschoß EG04
08:00-16:00  

Dienstag 26.03.2019
T-Center 
T-Center Meetingraum +2c11 2 Stock
08:00-16:00

Mittwoch 27.03.2019
T-Center 
T-Center Meetingraum +2c11  2 Stock
08:00-16:00

Donnerstag 28.03.2019
Wolfganggasse
UPC Telekabel Wien Meetingraum Dornbirn ( neben der Kantine)
08:00-16:00  
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1. Was wähle ich da eigentlich?

Bei der AK Wahl wählst du, wofür sich die Arbeiterkammer Wien in den nächsten 5 Jahren einsetzen soll. Und das geht so:

  • Zur Wahl treten 13 Gruppen mit einer Liste an KandidatInnen an. Sie stehen für verschiedene politische Ziele und Vorschläge, mit denen sie sich für die Wiener Beschäftigten einsetzen wollen. Wer antritt, kannst du hier nachlesen.
  • Indem du eine dieser Listen ankreuzt, gibst du ihr deine Stimme im „Parlament der ArbeitnehmerInnen“ – der 180 Personen starken Vollversammlung der AK Wien. Je mehr Stimmen eine Fraktion bekommt, desto mehr ihrer KandidatInnen kommen als „KammerrätInnen“ in die Vollversammlung. Sie bestimmen dort fünf Jahre lang mit, wie sich die AK Wien aufstellt und wofür sie sich politisch stark macht.
  • Die neu gewählte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte die neue AK Präsidentin bzw. den neuen AK Präsidenten der Arbeiterkammer Wien.

Das heißt: Deine Stimme gibt der AK Rückhalt. Sie ist eine Stimme für mehr Gerechtigkeit und beeinflusst ganz entscheidend, für welche Forderungen und Services die AK in Zukunft steht. Deine Stimme tut was!

2. Bin ich wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bist du, wenn du an unserem Stichtag (3. Dezember 2018) Mitglied der Arbeiterkammer Wien warst. Ganz egal, welche Staatsbürgerschaft du hast.

Wenn du das nicht weißt oder Fragen hast, helfen dir die KollegInnen bei der Wahl-Hotline weiter. Ruf an oder schau nach unter: wien.arbeiterkammer.at/wahlservice 

Wahl-Hotline

Fragen zur Wahl? Ruf uns an unter 01 501 57 0!

ACHTUNG!

Du warst am 3. Dezember 2018 arbeitslos oder in Karenz, Lehrling oder Zivildiener, oder geringfügig beschäftigt? Dann hast du von uns eine Karte bekommen. Du kannst dann bei der AK Wahl in Wien wählen, wenn du sie bis 10. Februar zu uns zurückgeschickt hast. Wir schicken dir deine Wahlkarte rechtzeitig zu!

3. Wie kann ich wählen?

Das hängt davon ab, ob in deinem Betrieb ein Wahllokal organisiert ist. Wenn das so ist, dann kannst du direkt dort wählen.

Wenn nicht, bekommst du von uns Mitte März mit der Post ein Wahlkarte nach Hause geschickt. Dann am besten sofort deine Stimme abgeben und das Rücksendekuvert in den nächsten Postkasten werfen!

4. Woher weiß ich, ob ich BriefwählerIn oder BetriebswählerIn bin?

Du hast von uns Anfang Februar einen Brief mit dieser Info erhalten. Wenn du nicht mehr sicher bist, was da drinstand: Auch kein Problem! Du kannst ganz unkompliziert mit deinem Namen und deiner Sozialversicherungsnummer hier nachschauen: wien.arbeiterkammer.at/wahlservice

5. Ich habe eine Wahlkarte zugesendet bekommen. Wie geht das jetzt?

Ganz einfach!

Das heißt:
  1. Deine Wahl am Stimmzettel ankreuzen
  2. Den Stimmzettel ins blaue Kuvert
  3. Das blaue Kuvert ins weiße Rücksendekuvert
  4. Ab damit in den nächsten Postkasten! Das Porto haben wir schon bezahlt.

6. Was soll ich tun, wenn ich meine Wahlkarte verloren habe?

Keine Panik, du kannst natürlich trotzdem wählen. Es ist nur ein bisschen umständlicher: Komm mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eines unserer öffentlichen Wahllokale!

7. Ist die Briefwahl eh geheim? Auf dem Rücksendekuvert steht ja mein Name…

Ja, die Briefwahl ist trotzdem geheim! So können wir das garantieren:

Mehr dazu kannst du hier nachlesen!

8. Ich wähle im Betrieb, bin aber im Wahlzeitraum auf Urlaub – was tun?

Kein Stress, dann kannst du mit Wahlkarte wählen. Schick uns den Antrag, den du von uns erhalten hast, bis spätestens 14. März zurück. Noch einfacher: du loggst dich einfach auf wien.arbeiterkammer.at/wahlservice ein und beantragst deine Wahlkarte online!

9. Wann und wo gibt’s ein Wahlergebnis?

Der letzte Wahltag ist der 2. April. Sofort nach Wahlschluss werden die Stimmen ausgezählt. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich irgendwann in der Nacht vom 2. auf den 3. April feststehen und natürlich sofort in den Medien, auf unserer Website, auf Facebook und Twitter veröffentlicht.

Drei Tage später, wenn dann auch die letzten rechtzeitig eingetroffenen Briefwahlkuverts bei uns eingetrudelt und ausgezählt sind, steht das endgültige Wahlergebnis fest.

10. Wer organisiert die AK Wahl?

Vielleicht überraschend, aber: Nicht der Staat!

Die Arbeiterkammer eine Behörde ein, die die Wahl unabhängig organisiert und abwickelt. Das würden wir nie schaffen ohne tausende Freiwillige – vor allem BetriebsrätInnen, aber auch viele GeschäftsführerInnen – die uns in den Betrieben dabei unterstützen! Dafür können wir uns gar nicht oft genug bedanken.

Unterstütze uns auch du. Mit deiner Stimme!

 

Quelle: AK Wien