Wieder kein Gehaltsabschluss bei den alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegen, Liebe Kolleginnen,

Trotz eines 15-stündigen Verhandlungsmarathon konnte auch in der vierten Verhandlungsrunde keine Einigung auf eine faire Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der alternativen Telekomanbieter erzielt werden.
Das letzte Angebot der  Arbeitgeber lautete:

Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,00%
Erhöhung der IST-Gehälter um 2,00%, aber maximal um € 100.-
Einen nachhaltigen zusätzlichen Urlaubstag
Beginnend mit 1.1.2019 sollen die Kolleginnen mit direktem Kundenkontakt, welche vor dem 1.1.2010 eingetreten sind, stufenweise an die Mindestgrundgehälter der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden.

Dieses Angebot wurde vom Verhandlungsteam der GPA-djp abgelehnt. Verhandlungsleiter Hofmeister begründete seine Ablehnung folgender Maßen: ” Es kann nicht sein, dass in einer Branche mit einem Gewinn von knapp 16% des Umsatzes, die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen gerade mit der Inflationsrate abgegolten werden” Kollege Antoni-Tuckova ergänzte:” Uns ist der zusätzliche nachhaltige Urlaubstag schon was wert, doch dies kann nicht bedeuten, dass es keine Reallohnerhöhung gibt. Die KollegInnen benötigen nicht nur mehr Erholungsmöglichkeiten, sondern auch mehr Geld um sich ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten leisten zu können!” Kollegin Melanie Kielhauser und Kollege Christian Jaros bringen unisono ihren Unmut zum Ausdruck, dass langjährige treue Beschäftigte der Unternehmen im direkten Kundenkontakt erst ab 1.1.2019 stufenweise an das Mindestgehalt der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden sollen. “Es ist einfach nur ungerecht, dass langjährige engagierte ArbeitnehmerInnen nicht in die Expertenstufe vorrücken können, nur weil sie vor dem 1.1.2010 in das Unternehmen eingetreten sind. Wir haben zwar den Arbeitgebern eine schrittweise Angleichung der Mindestgehälter angeboten, aber mit Beginn des Jahres 2018 und nicht mit 2019,” stellte Melanie Kielhauser fest.

Das Verhandlungsteam der GPA-djp stellte klar, dass der Gehaltsabschluss einen Wert von mindestens 2,95% haben muss. Die Erhöhung kann durchaus einen zusätzlichen Urlaubstag inkludieren, doch muss er auch eine angemessene Gehaltserhöhung beinhalten.

Am Freitag dem 1. Dezember 2017 findet die 5. Verhandlungsrunde statt.

Sollte es bei dieser ebenfalls keine Einigung geben, sind für die nächste Woche Protestmaßnahmen im öffentlichen Raum geplant. Weitere Infos folgen sobald unsere Planungen abgeschlossen sind.

Wir brauchen dabei Deine Unterstützung!

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister & und das Team des Works Council

 

 

 

Dein Gehalt ist in Gefahr!

Liebe Kolleginnen, lieber Kollege,

E S  B R E N N T!  D E I N  G E H A L T  I S T  I N  G E F A H R!

Der letzte Verhandlungstermin zu den Kollektivvertragsverhandlungen der Telekombranche wurden am 20. November 2017 OHNE EINIGUNG beendet!

Nach 3 Verhandlungsrunden und insgesamt mehr als 20 Stunden Verhandlungen ist das Angebot der Arbeitgeber nicht annehmbar!

Auf dem Tisch liegt derzeit eine Erhöhung der Mindestlöhne von 1,95 %, eine Erhöhung der Ist-Löhne um 0,95 % und eine Einmalzahlung von 1 % auf die Ist-Löhne.

Der Angriff auf die Ist-Lohnerhöhungen ist in vollem Gange.

Ist dir bewusst, was 0,95% bedeuten? Mit dem Betrag ist nicht einmal die Inflationsrate abgedeckt. Dh. in Wirklichkeit verliert JEDER VON uns Geld, weil die Lebenserhaltungskosten jährlich steigen. Und das bei steigenden Gewinnen in der Branche!

WIR BRAUCHEN DICH!

ES GEHT UM DEIN GELD!

UNTERSTÜTZE UNS DURCH DEIN ERSCHEINEN BEI DER BETRIEBSVERSAMMLUNG!

Wir müssen den Arbeitgebern zeigen, dass wir unseren FAIREN ANTEIL am Unternehmenserfolg einfordern!

Das Verhandlungsteam braucht für die nächste Verhandlungsrunde am 27.11.2017 den Rückenwind durch die Belegschaften.

Wir wollen am Donnerstag ein starkes Zeichen setzen!

Daher brauchen wir EUCH ALLE auf der Freitreppe.

Wenn es den Arbeitgebern einmal gelingt unsere „Ist-Lohnerhöhungen“ zu verhindern, dann haben wir sie für viele Jahre verloren.

Wir setzen auf Eure Unterstützung!

Euer T-Mobile Betriebsrat

Es geht um die Augenhöhe! Gastkommentar von W. Katzian in “Die Presse”

Österreich ist nicht trotz, sondern wegen der Sozialpartnerschaft in vielen Bereichen führend. Derzeit überschlagen sich politische Kräfte und Kommentatoren darin, die österreichische Sozialpartnerschaft für tot zu erklären, zuletzt Gerhard Hofer in dieser Zeitung am 2. November, der die Sozialpartnerschaft gar als Relikt eines veralteten “Arbeiter- und Bauernstaates” sieht.

Sehen wir uns einmal die nüchternen Fakten an: Europa hat die negativen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008 noch immer nicht verdaut. Allseits wird jedoch anerkannt, dass speziell Österreich die Krise um einiges besser bewältigt hat als vergleichbare europäische Länder. Etwa durch das Modell der Kurzarbeit oder auch durch eine sehr flexible Lohn- und Gehaltspolitik, die von der Krise gebeutelte Betriebe berücksichtigt hat.

Schon erstaunlich, dass ein ach so “anachronistisches” System sich derartig bewährt hat. Die Erzählung, Österreich wäre in den letzten Jahren zurückgefallen, hält einer empirischen Untersuchung nicht stand. Welche Nachbarländer, denen es “viel besser geht” als uns, meint Herr Hofer? Ungarn, Slowenien, Italien?

Bei wesentlichen wirtschaftlichen Eckdaten liegt Österreich besser als der europäische Schnitt und befindet sich aktuell auf der Überholspur. Womit wir bei den aktuellen Lohn- und Gehaltsverhandlungen sind. Ist es “anachronistisch oder weltfremd” oder wirtschaftlich unvernünftig, gerade jetzt etwas einzufordern, was aktuell etwa auch die Europäische Zentralbank und namhafte Wirtschaftsforscher tun, nämlich die Nachfrage der unselbstständig Beschäftigten zu stärken, weil das für die Nachhaltigkeit des Aufschwungs essenziell ist.

Ja, es geht in der Sozialpartnerschaft um Macht und Einfluss, darin ist Herrn Hofer recht zu geben. Offenbar verspüren aktuell jene Exponenten in der Industrie Oberwasser, die an einer nachhaltigen Schwächung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer interessiert sind. Ein System des Interessenausgleichs funktioniert aber nur dann, wenn es auf Augenhöhe basiert.

Diese Bereitschaft zur Augenhöhe lassen etwa die Chefverhandler der Arbeitgeber in der Metallindustrie sträflich vermissen. Sie wollen offenbar die Sozialpartnerschaft in eine Art “Diktatsstruktur” umwandeln, in der eine Seite die Spielregeln diktiert und die andere Seite dankbar sein soll, wenn auch für sie etwas abfällt. In einer solchen Konstellation sind wir gezwungen, uns die fehlende Augenhöhe wieder zurück zu erkämpfen.

Österreich ist ein moderner Industriestaat mit einer sehr hohen Lebensqualität. Der soziale Frieden ist dabei zweifellos ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Diese Qualität liegt auch in einem System begründet, in dem praktisch alle Bevölkerungsgruppen durch gesetzlich vorgesehene Strukturen, die von den Mitgliedern demokratisch gewählt sind, vertreten werden.    Ich bin der tiefen Überzeugung, dass Österreich nicht trotz, sondern wegen dieser Struktur des Interessenausgleichs in so vielen Bereichen an der Spitze liegt. All jene, die aus welchen Gründen auch immer dieses System sprengen wollen oder einseitig zulasten der bei Weitem größten Bevölkerungsgruppe, jener der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verändern wollen, müssen sich bewusst sein, dass damit die Konflikte und die damit verbundenen Kosten steigen werden. Einseitige Veränderung des Interessenausgleichs werden wir sicher nicht einfach zur Kenntnis nehmen.

Wolfgang Katzian ist seit 2006 Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). 2009 wurde er zudem zum Vorsitzenden der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) gewählt. Gastkommentar zu finden in “Die Presse” vom 08.11.2017       

2. Verhandlungsrunde für die alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegin!                Lieber Kollege!

Am 31.10.2017 ab 10:00 fand die zweite Gesprächsrunde der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen statt. Bei diesen Verhandlungen bezeichneten die Arbeitgebervertreter unsere Forderung einer nachhaltigen Gehaltserhöhung von 4,00% als überzogen und unrealistisch. Sie bestritten zwar die gute Ertragslage der Branche nicht, doch wiesen sie darauf hin, dass in den nächsten Jahren nicht nur hohe Investitionen getätigt werden müssten, sondern es bestehe die Gefahr, dass die Umsätze der Telekombranche durch OTT-Player (Google, Facebook, WhatsApp etc.) weiter erodieren werden. Es gebe daher, nach ihrer Meinung, auch keine Garantie für gleich hohe Gewinne der Branche in den kommenden Jahren. Daher sei der Spielraum für eine nachhaltige Erhöhung nur sehr gering. Um den wirtschaftlichen Erfolg der Branche für das Jahr 2017 abzugelten, bieten sie den ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung von 1,95% des Jahreseinkommens an.

Dieses Angebot wurde von mir im Namen des Verhandlungsteams der GPA-djp mit folgenden Worten zurückgewiesen: “Bei einem Bruttogehalt von € 2500,– € würde diese Einmalzahlung von Brutto € 682,50,  Netto nicht mal € 341,– ergeben. Nicht nur, dass der angebotene Betrag viel zu niedrig ist, haben sich die Kolleginnen und Kollegen keine Einmalprämie verdient, sondern eine nachhaltige Lohnerhöhung. Denn seine oder ihre Lebenshaltungskosten, wie Miete, Lebensmittel, Energiekosten usw. werden auch nicht nur einmalig, sondern dauerhaft erhöht. Wir erwarten uns von den Arbeitgebern für die erbrachten Leistungen der Kollegen und Kolleginnen einen fairen Anteil am Unternehmenserfolg. Angesichts von mehr als 1. Mrd. Euro erwirtschafteten Branchengewinn in den letzten 3 Jahren kann dies nur eine nachhaltige Lohnerhöhung deutlich über der Inflationsrate sein. Eine Einmalzahlung kommt für das Verhandlungsteam nicht in Frage.“

Ergänzend fügte Kollege Antoni-Tuckova hinzu, dass die ArbeitnehmerInnen mit diesem Angebot dreifach bestraft würden. Denn erstens würde hauptsächlich das Finanzamt von einer Einmalzahlung profitieren. Zweitens müssten die KollegInnen Reallohnverluste und damit verbunden, Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen und drittens würden ihre zukünftigen Pensionsansprüche deutlich reduziert werden. Die einzigen Profiteure von einer Einmalzahlung wären daher die Unternehmen, die zukünftig nicht nur niedrigere Gehälter zahlen müssten, sondern sich zusätzlich höhere Sozialabgaben sparen würden.

Bei einem zu erwartenden Jahresüberschuss der Branche von neuerlich fast 400.000.000 € im Jahr 2017, hielt das Verhandlungsteam der GPA-djp an seiner Forderung nach einer deutlichen Gehaltserhöhung fest.

Nach sehr intensiven Debatten wurden die Verhandlungen um 17:00 ergebnislos unterbrochen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2017 statt.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister und das Verhandlungsteam der GPA-djp

 

Werte Kollegin!                Werter Kollege!

Am 30.10.2017 begannen unsere  Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Telekomanbieter. Das Verhandlungsteam der GPA-djp präsentierte den Arbeitgeber folgendes Forderungsprogramm:

  • Erhöhung der IST- und Mindestgrundgehälter um 4,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,00%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,00%
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufen

Begründet wird unsere Forderung von 4,00% mit der ausgesprochen guten Ertragslage der Branche.

Von Seiten der Arbeitgeber wurde das Forderungsprogramm der ArbeitnehmerInnen zur Kenntnis genommen, Wir erwarten heute bei der zweiten Verhandlungsrunde, ihr entgeltrechtliches Angebot zu erhalten.

Rahmenrechtlich wollen die Arbeitgeber vor allem Änderungen bei den Arbeitszeitregelungen haben.

Seit 10:00 läuft die 2. Verhandlungsrunde.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister & das GPA-djp Verhandlungsteam

Inflation steigt deutlich

Liebe Kollegin, Lieber Kollege,

Nachdem die österreichische Wirtschaft wieder wächst und auch die Gewinne der Telekombranche weiter steigen (siehe Protokoll der Betriebsversammlung), ist es an der Zeit, dass auch die Beschäftigten ihren fairen Anteil an dem von ihnen erwirtschafteten Erfolg erhalten. Zumal die Inflationsraten für September neuerlich deutlich gestiegen sind.

Der Nationale Verbraucherindex (“normaler Warenkorb”) liegt für September bei 2,4 %, was einem Anstieg von 0,3 % gegenüber dem Vormonat bedeutet. Die Inflationsrate des Miniwarenkorbs liegt hier nochmals deutlich höher, nämlich bei 3,6 % – mit einem Anstieg von 0,6 %. Und der Mikrowarenkorb liegt überhaupt bei besorgniserregenden 5,3 % und ist somit um stolze 1,2 % höher als noch im August.

Nimmt man die durchschnittlichen Inflationsrate aus Mini- und Mikrowarenkorb, so liegt diese mittlerweile bei 4,45 % – also 2,05 % über der “normalen” Inflationsrate.

Während es bei den Lebensmittelpreisen zu keinen großen Ausreißern kam, waren jene von uns besonders arm dran, welche im vergangenen Monat Kleidung benötigten. In dieser Warengruppe gab es eine Preissteigerung um bis zu 25,9 %. Glücklich schätzen können sich hingegen jene, die Urlaub hatten – die Preise bei Luftpersonenverkehr, Pauschalreisen und Beherbergungsdienstleistungen waren um ca. 10,5 % geringer als im Vergleich zum Vormonat (Quelle: http:// http://wko.at/statistik/indizes/COICOP4.pdf).

Diese Woche starteten die Kollektivvertragsverhandlungen unserer Branche. Hierbei geht es nicht nur um die sprichwörtliche Butter aufs Brot (deren Preisanstieg in den letzten 16 Monaten rund 80 % betrug), sondern es geht um mehr! Wollen wir uns in Zeiten positiver Wirtschaftsdaten und guter Branchengewinne „nur“ mit einer Inflationsanpassung begnügen? Reicht das, um die täglichen und wöchentlichen Mehrkosten zu decken? Es geht vielmehr um die Wurst! Unterstütze deshalb Dein KV-Verhandlungsteam, damit auch Du zu Deinem gerechten Anteil kommst!

 Thomas Popov

Die Beseitigung des Kumulationsprinzips – Was in Wahrheit dahinter steckt!

Verwaltungsstrafen haben abschreckende Wirkung, das macht in der Arbeitswelt besonderen Sinn, wenn es um die Vermeidung von Unfällen mit teilweise schweren Folgen bis hin zum Todesfall geht. Mehrere Verwaltungsübertretungen bedeuten laut diesem Kumulationsprinzip auch mehrere Strafen. Werden auf einem Funkturm fünf KollegInnen ohne Absicherung beschäftigt, so wären derzeit vom Arbeitgeber fünf Strafen zu bezahlen. Das tut natürlich im Geldbörsel weh. Aber das es wirkt, zeigen die zurückgehenden Arbeitsunfälle in Österreich. Selbst Großkonzerne haben Respekt davor.

Jetzt findet sich in den Wahlprogrammen der “Türkisen Neuen ÖVP”, der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” und der “Pinken NEOS” die Abschaffung dieses Kumulationsprinzip für Verletzungen des Arbeitsrechts und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

„Egal, ob einer oder zwölf Männer ohne Absicherung am Funkturm angetroffen werden, gestraft werden müsste damit nur einmal.“ Rentieren für die Arbeitgeber würden sich mit diesem Vorschlag beispielsweise auch Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz, die derzeit mit bis zu 3600 Euro pro Wiederholungsfall geahndet werden können. „Das ist nichts anderes als der Versuch der Aushöhlung des  Arbeitszeitruhegesetzes durch die Hintertür!“

Der Vorschlag gehe auch angesichts der Tatsache, dass die meisten Strafrahmen des Arbeitnehmerschutzes seit Jahrzehnten weder erhöht noch valorisiert worden sind, komplett in die falsche Richtung, die abschreckende Wirkung ginge völlig verloren.

Beispiel: Ein Unternehmen mit 900 Mille Jahresumsatz begeht innerhalb eines Jahres 300 Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz. Wird dabei erwischt und – jetzt kommt`s – erhält die satte Höchststrafe von 3.600,– Euro. Na da verziehen sie aber die Augenbrauen beim Griff in die Portokasse. Buh, das tut aber weh. Garantiert nie wieder machen sie das. Wer`s glaubt wird selig.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister

 

Abschaffung der Kammerpflichtmitgliedschaften – Was wirklich dahinter steckt!

Einmal im Jahr gibt es für beinahe alle ÖsterreicherInnen eine Lohnanpassung. Selten ist man mit deren Höhe zufrieden, aber immerhin gibt es eine. Zum Sommerbeginn und vor Weihnachten gibt es das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ein Zubrot – ohne das viele nicht mehr finanziell über die Runden kommen. Beides ist in der EU bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen erfolgten über viele Jahrzehnte in Österreich mit solcher Regelmäßigkeit, dass viele der Meinung sind, sie erfolgen per Gesetz und stehen einem daher zu. Dem ist aber nicht so. Beides sind Errungenschaften der Sozialpartnerschaft. Ihr Weiterbestehen ist eng mit dem Weiterbestehen der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung verknüpft.

Im laufenden Wahlkampf erfolgt hinter dem vorgeschobenen Argument einer “Zwangsbefreiung” von den “Pinken NEOS” und der “Blauen Sozialen Heimatpartei FPÖ” gerade einer der größten neoliberalen Angriffe auf diese Sozialpartnerschaft. Die “Türkise Neue ÖVP” schaut zwar noch vorsichtig zu, ich werde aber das Gefühl nicht los, dass sie jederzeit bereit ist, auf den Zug aufzuspringen. Mit großem Enthusiạsmus verteidigt sie die Kammern jedenfalls nicht.

Leider werden die Folgen eines Endes der Kammerpflichtmitgliedschaften in diesem Wahlkampf kaum thematisiert. Obwohl sie mehr als gravierend für uns alle wären.

In welchem Kontext stehen Kammerpflichtmitgliedschaft, Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Betrifft mich das überhaupt? Die Zusammenhänge sind einfach erklärt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen, die Sonderzahlungen und vieles mehr sind Bestandteile von Kollektivverträgen. Der Geltungsbereich eines Kollektivvertrages hängt von der Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Fachbereich der Wirtschaftskammer ab. Ist das Unternehmen nicht mehr Mitglied der Wirtschaftskammer so verlieren seine MitarbeiterInnen automatisch auch ihren Kollektivvertrag.

Das Unternehmen schreibt einen Brief, erklärt den Austritt und verlässt die Wirtschaftskammer. Am nächsten Morgen verlieren die MitarbeiterInnen ihren Kollektivvertrag und sagen damit Adieu zu den jährlichen Gehaltserhöhungen, zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, zu Nacht- Sonn- und Feiertagszulagen usw. usw.. So einfach ginge das ohne Pflichtmitgliedschaft.

Wir sollten uns also gut überlegen welche Parteiprogramme wir am kommenden Sonntag wählen.

Johnny Hofmeister

 

 

Kollektivvertragsverhandlungen 2017

Werte Kollegen,

mit 30. Oktober 2017 starten die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen der Telekombranche.

Zur besseren Vorbereitung und damit DEINE BEDÜRFNISSE in den Verhandlungen berücksichtigt werden ist Deine Unterstützung notwendig!

Der Zeitraum der Befragung ist vom 20.- 29. September 2017. Die Umfrage findet branchenweit statt (T-Mobile / H3G / Tele2), ist freiwillig und 100% anonym. Die gewonnenen Umfrageergebnisse sollen in die Kollektivvertragsverhandlungen einfließen.

Solltest Du noch nicht daran teilgenommen haben würden wir uns freuen, wenn Du teilnimmst.

Der Titel der Umfrage ist “SAG´S HALT”

Dein T-Mobile Betriebsrat

Inflationsrate. Es geht weiter bergauf!

Seit dem letzten Blog-Beitrag zum Thema Inflationsrate sind nun zwei Monate vergangen. In dieser Zeit hat die Statistik Austria zweimal die neuen Inflationsraten (inkl. Mini- und Mikrowarenkorb) bekanntgegeben. Und – es geht weiter bergauf. Leider nur mit den Kosten für die jeweiligen Warenkörbe.

Der “normale” Warenkorb, der als Grundlage für den nationalen Verbraucherpreisindex dient, stieg monatlich um 0,1 %. Der Mikrowarenkorb stieg ebenfalls – und zwar um 0,10 % im Juli und weitere 0,20 % im August. Und wenn die Preise schon einmal einen Lauf haben, dann bitte auch beim Miniwarenkorb, der im Juli um 0,40 % und im August um weitere 0,50 % gestiegen ist!

Mini- und Mikrowarenkorb liegen somit deutlich über dem nationalen Verbraucherpreisindex (Inflationsrate). Tendenz steigend! Die Kosten des täglichen Lebens belasten uns also weiterhin in zunehmendem Maße. Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine KV-Erhöhung (nur) um die “normale” Inflationsrate nicht schon längst zu wenig ist?

Anbei wieder eine Grafik – denn Bilder sagen oftmals mehr als Worte…