Die Inflationrate

Die Inflationsrate gibt an, wie sich die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat verändert haben und beruht auf repräsentativen Daten der Statistik Austria, dem sogenannten „Warenkorb“. Doch für viele von uns werden die tatsächlichen Lebenskosten nur unzureichend berücksichtigt. Schließlich fallen hierunter auch Ausgaben für die Anschaffung eines neuen Autos, von Eheringen oder auch eines Tischtennistisches.

Aus diesem Grund gibt es zusätzlich die Inflationsrate des Miniwarenkorbs und des Mikrowarenkorbs. Der Miniwarenkorb beinhaltet typische Produkte eines wöchentlichen Haushaltseinkaufs, der Mikrowarenkorb die exemplarischen Produkte des täglichen Einkaufs. Und hier lässt sich feststellen, dass die jeweiligen Werte doch beträchtlich von der „normalen“ Inflationsrate abweichen – und zwar nach oben!

Doch deren Werte fehlen oftmals in der medialen Kommunikation oder bei der Kollektivvertragsanpassung. Insofern ist es kein Wunder, dass viele von uns das Gefühl haben, das Geld sei von Monat zu Monat weniger wert.

Die nachfolgende Grafik soll Euch einen Überblick über die jeweiligen Inflationsraten geben.

Weiterführende Links:

Warenkorb

Miniwarenkorb

Mikrowarenkorb

 

Euer T-Mobile Betriebsrat

 

 

Wolfgang Katzian im Videoblog zur Einigung der Sozialpartner auf 1.500,– brutto Mindestlohn

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

1.500,– Euro brutto Mindestlohn für alle Vollzeitbeschäftigten in Österreich ist längst überfällig. 1.500,– brutto sind nicht mal 1.200,– netto. Ein Einkommen mit dem es sich in Österreich nicht wirklich gut Leben lässt. Dennoch verdienen mehr als 300.000 Beschäftige in Österreich, selbst wenn sie Vollzeit arbeiten, derzeit noch immer weit weniger. Obwohl oder gerade weil es uns schon heuer gelungen ist in unserer Branche die 1.700,– brutto als Mindestgehalt zu überspringen, sehe ich die Einigung der Sozialpartner als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Als richtig und wichtig erachte ich auch, dass die von der Arbeitgeberseite mit voller Vehemenz geforderte generelle Freigabe des 12 Stunden Arbeitstages, so von unserer Gewerkschaft abgelehnt wird. Viele Wissen es nicht, aber unter Einhaltung bestimmter Regeln ist bereits jetzt eine Überschreitung des 10 Stundenarbeitstages in Ausnahmefällen möglich. Es bedarf aber vorab einer Einigung mit dem Betriebsrat und diese Einigung kostet den Arbeitgebern natürlich etwas. Den Arbeitgebern geht es aber genau darum. Sie wollen für die Zusatzleistungen der ArbeitnehmerInnen nichts bezahlen. Es kann nicht sein, dass die Bereitschaft der Beschäftigten ihre Freizeit und ihr Familienleben zu opfern und manchmal auch ihre Gesundheit dabei zu gefährden, ohne Gegenleistung der Arbeitgeber bleibt. Wir sind daher bereit Widerstand zu leisten.

Anbei der Link zum Videoblog von Wolfgang Katzian (Vorsitzender unserer Gewerkschaft der GPA-djp) zur Einigung der Sozialpartner zum 1.500,– Euro Mindestlohn: https://www.youtube.com/watch?v=glF9vvZnpUw&feature=youtu.be

Zum Lesen der Sozialpartnereinigung einfach Einigung Mindestlohn 30.6.2017 anklicken.

Johnny Hofmeister

 

Mach mit!

Gemeinsam gegen Steueroasen und für Gerechtigkeit !

Gerechtigkeit statt Steueroasen

Rund 1.000 Milliarden Euro entgegen den EU-Statten pro Jahr. Verursacht durch aggressive Steuertricks von Großkonzernen und reicher Einzelpersonen. Bis zu 32.000 Mrd.US Dollar sollen laut ExpertInnen bereits in Steueroasen geparkt sein. Der Großteil unversteuert. Zeitgleich hat der Finanz- und Wirtschaftskrise einen großen Teil der Bevölkerung schwer getroffen: Viele EU-Mitgliedsländer haben ihre Sozialleistungen zurückgefahren und Steuern erhöht. Den Menschen bleibt weniger zum Leben. EU-Länder fehlen teilweise ausreichende Mittel, um gegen Armut und Ungleichheiten vorgehen zu können.

Steuertricks der Konzerne stoppen!

Die unfairen und illegalen Steuerpraktiken von Multinationalen Konzernen und Superreichen müssen endlich ein Ende finden. Aus Sie sollen einen gerechten Beitrag zum Allgemeinwohl leisten – etwa für Bildung, Arbeitsmarktprojekte, Infrastrukturvorhaben oder Forschung.

Wir wollen die EU-PolitikerInnen an ihre Verantwortung gegenüber der Bevölkerung erinnern. Sie sollen sich aktiv für Steuergerechtigkeit einsetzen. Bitte helft uns, Druck zu machen!

  • Weil auch Multis wie Apple, Google und Starbucks faire Steuern zahlen sollen
  • Weil die Steuertricks der Reichen und Konzerne allen schaden
  • Weil wir Gerechtigkeit statt Steueroasen wollen

Einfach mit dem Smartphone QR Code scannen

oder auf https://www.nototaxhavens.eu/de/ registrieren.

Quelle: AK Wien

Euer T-Mobile Betriebsrat

T-Mobile Kinder-Kinoevent

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Works Council Vienna lädt Deine sorgepflichtigen Kinder und eine T-Mobile-Mitarbeiterin oder einen T-Mobile-Mitarbeiter als Begleitperson (MitarbeiterInnen der T-Mobile Austria GmbH und der T-Mobile International Austria GmbH, alle LeihmitarbeiterInnen – Voraussetzung: Betriebsratsumlage wird an T-Mobile bezahlt)

 

am 19. Mai 2017

um 16:00 Uhr

in das HOLLYWOOD MEGAPLEX Kino,

Gasometer, Guglgasse 11,

1110 Wien

Homepage: HOLLYWOOD MEGAPLEX Gasometer

zur Kinoveranstaltung

„Überflieger – kleine Vögel – großes Geklapper”  ein.

Bei der Anmeldung ist die Anzahl der Dich begleitenden Kinder anzugeben. Es dürfen nur Deine sorgepflichtigen Kinder mitgenommen werden! Säuglinge sind im Kino leider nicht erlaubt. Es ist nur EINE Begleitperson für die Kinder erlaubt. Das Mitnehmen Deines Partners oder Deiner Partnerin oder eine Teilnahme ohne Kinder ist nicht möglich.

Hier geht es zur Kinoanmeldung

Anmeldeschluss ist am 10. Mai 2017.

Die Anmeldung ist verbindlich. Wir müssen die gemeldeten Plätze dem Kinoveranstalter VOLL bezahlen. Daher müssen Absagen rechtzeitig bekanntgegeben

werden (bis spätestens 17. Mai 2017).Absagen bei Krankheit gelten nur mit ärztlicher Bestätigung.

 Regelung für alle Regionalzentren und Shop–MitarbeiterInnen– auch für Wien:

Im Zeitraum 12. Mai bis 31. Mai 2017 kann jeder Shop einen Kinobesuch veranstalten. Es gelten die gleichen Regeln: Deine sorgepflichtigen Kinder und eine T-Mobile-Mitarbeiterin oder ein T-Mobile-Mitarbeiter als Begleitperson. Da es sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung für Shop-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen handelt muss ein gemeinsamer Termin gefunden werden. Die Kosten für den Kinobesuch (10 Euro pro Person) werden nur gegen Vorlage einer Original-Mehrwertsteuer-Sammelrechnung und Teilnehmerliste rückerstattet. Mehrwertsteuerrechnungen mit einem von dem vereinbarten Zeitraum abweichenden Rechnungsdatum werden nicht rückerstattet. Die Original-Mehrwertsteuer-Sammelrechnung ist unmittelbar nach dem Kinobesuch mit einer Namensliste der Teilnehmer bis spätestens 6. Juni 2017 (= Eingang beim Betriebsrat, daher unbedingt Dauer des Postweges berücksichtigen) an

Works Council Wien

z.Hd. Betriebsrat Rennweg 97-99

1030 Wien

zu senden.

Sonstige wichtige Informationen:

Beim Gasometer befindet sich eine U-Bahn Station und eine Parkgarage. Achtung: Es gilt nur die Garage direkt beim Kino – nicht die gegenüber! Bitte das Parkticket für die Parkgarage unbedingt noch vor der Kinoveranstaltung an den Kassen entwerten lassen. Es gibt keine Platzkarten sondern freie Platzwahl. Popcorn und Getränke sind bereits in den Kinosälen verteilt. Es werden von uns keine Kosten für gesonderte Rechnungen für andere Getränke oder Speisen übernommen!

Viel Spaß beim Kinobesuch!

Dein Team vom T-Mobile Austria Works Council

Bei Fragen wendet Euch bitte an Gabriele.Reise@t-mobile.at

 

 

 

 

Ist Österreich wirklich abgesandelt oder geht es vielmehr darum Stimmung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen zu machen?

Über 500 Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus ganz Österreich diskutierten am 15. März im Austria Center Vienna (ACV) über die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Die Bundesgeschäftsführerin der GPA-djp Dwora Stein stellte in ihrer Eröffnungsrede den “Abgesandelt” und “Sanierungsfall-Szenarien” eine positive Erzählung vom Wirtschaftsstandort Österreich entgegen. “Geht man von den objektiven Fakten aus, dann ist Österreich ein höchst erfolgreicher Wirtschaftsstandort, der sich vor allem durch Qualität und hohe Standards behauptet.”

Infrastruktur-Minister Leichtfried: Wir brauchen eine echte Trendwende

Infrastruktur-Minister Jörg Leichtfried legte ein Plädoyer für mehr öffentliche Investitionen ab. “Wir brauchen eine echte Trendwende in der Europäischen Union und neue Investitionsregeln, sonst kommen wir aus dem Teufelskreis nach unten nicht heraus.” Der Ökonom Markus Marterbauer (AK-Wien) bestätigt die guten Wirtschaftsdaten Österreichs im internationalen Vergleich. Die größten Herausforderungen sieht er insbesondere bei der Ankurbelung des Konsums und der Investitionen.

Edeltraus Stiftinger: Viele Österreichische Unternehmen sind Weltspitze

“Steigende Realeinkommen und Konsumsteigerung sind die besten Instrumente, um wirtschaftliche Dynamik abzusichern.” Edeltraus Stiftinger, Geschäftsführerin der Austria Wirtschaftsservice GmbH, zeigte durch zahlreiche konkrete Beispiele auf, dass viele Österreichische Unternehmen aufgrund positiver Rahmenbedingungen Weltspitze sind”.

Wolfgang Katzian: Hohes Niveau demokratischer Grundrechte nötig

Wolfgang Katzian betonte in seinem Schlusswort, dass die Gewerkschaften bereit sind, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes zu beteiligen. Was aber nicht gehe, sei, unter dem Vorwand der Standortsicherung soziale Grundrechte, wie ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitszeitregelungen auszuhebeln. Ein guter Standort zeichnet sich auch durch eine hohes Niveau demokratischer Grundrechte aus. Eine Aushebelung gewerkschaftlicher Mitbestimmungsrechte wird es mit uns nicht geben.

Hier geht´s zu den Referaten und Reden:

 Alle Referate und Reden

Besonders empfehlenswert ist die Rede von Wolfgang Katzian zu Arbeitszeit, ArbeitnehmerInnenschutz, Mitbestimmung und Demonstrationsrecht.

Johnny Hofmeister

Jobticket

Beim sogenannten „Jobticket“ stellt der Arbeitgeber eine Streckenkarte für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung. In diesem Fall fällt für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin auch kein Sachbezug an. Auch beim Arbeitgeber kommt es zu keinen zusätzlichen Lohnnebenkosten. Er kann die Ausgabe sogar steuerlich absetzen.

Die Steuerfreiheit gilt auch für den Fall, wenn das Jobticket nicht allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung gestellt wird, die Kosten nur anteilig übernommen werden oder die Gewährung als Incentive erfolgt. Es darf jedoch zu keiner Gehaltsumwandlung kommen (z.B. im Gegenzug für den Verzicht auf einen entsprechenden Gehaltsanteils oder einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung). Es handelt sich also um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Zudem darf nur die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte („Streckenkarte“) unterstützt werden. Die Gewährung des Jobtickets ersetzt jedoch die Pendlerpauschale für den entsprechenden Streckenabschnitt.

In Fällen, wo der Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine entsprechende Streckenkarte anbietet, darf eine Netzkarte (z.B. in Wien) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den entsprechenden Fahrausweis muss der Arbeitgeber direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlen. Es ist also nicht möglich, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Kosten „vorstreckt“ und diese dann dem Arbeitgeber in Rechnung stellt. Karteninhaber ist jedoch nach wie vor der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin.

Weiterführende Links:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Lohnverrechnung/Vom-Brutto-zum-Netto/Jobticket.html

https://www.vcoe.at/service/fragen-und-antworten/jobticket-detail-informationen-des-vcoe

 

Einladung zur Betriebsversammlung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Tätigkeitsperiode des T-Mobile Austria Works Council Vienna neigt sich dem Ende, daher lädt der T-Mobile Austria Works Council Vienna zur Betriebsversammlung ein.

Wen:alle Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter (inklusive aller LeihmitarbeiterInnen) der T-Mobile Austria GmbH und der T-Mobile International Austria GmbH

Wann:           am Montag, 06. März 2017 von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr

Wo:               Großer Veranstaltungssaal im T-Center

Tagesordnung:

Begrüßung

  1. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
  2. Information zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
  3. Information zum Ablauf der Betriebsratswahlen und Wahl des Wahlvorstandes
  4. Rechenschaftsbericht des Betriebsratsfonds und Wahl der Rechnungsprüfer
  5. Ergebnisse der Umfrage „Neues Arbeiten“
  6. Einkommensbericht für das Jahr 2016 (Gehaltsstatistik)
  7. Allfälliges

Vorschläge für die Wahl des Wahlvorstandes sind bis spätestens drei Tage vor der Betriebsversammlung, also bis längstens den 03. März 2017 dem Works Council Vienna schriftlich zu übergeben.

Euer Betriebsrat

Recht auf Offline: “Arbeitgeber unterliegen einem Irrglauben”

Weil wir als Betriebsrat immer wieder darauf angesprochen werden.

Es brauche in Österreich keine strengeren Gesetze, sondern nur die Einhaltung der bestehenden, sagen Experten

Wien – Untersuchungen gibt es schon zuhauf: Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen dank Firmenhandys immer mehr. Laut dem Arbeitsklimaindex der Arbeiterkammer sagt ein Drittel der Beschäftigten, sie würden nach Dienstschluss weiterarbeiten.

Wegen derartiger Entwicklungen wurde in Frankreich, wie berichtet, nun das Arbeitsrecht verschärft. Damit das “Recht auf Abschalten” eingehalten werden kann, müssen die Firmen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen erlassen, die den Umgang mit Handys, Laptops und Co regeln.

Gesetze eindeutig

Braucht es auch in Österreich gesetzliche Änderungen? Vom Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal kommt ein klares Nein. Der Grund: Die Gesetze seien schon eindeutig. Werden berufliche Mails am Abend am Handy abgearbeitet, ist das Arbeitszeit und müsste auch als solche gerechnet werden. Auch etwaige Überstundenzuschläge könnte der Mitarbeiter einfordern. Sollte es danach keine Pause von elf Stunden geben, wäre das auch eine Verletzung der Ruhezeitbestimmungen, für die der Betrieb eine Strafe ausfassen könnte, erklärt Mazal.

Eine Verpflichtung zur Arbeit abseits der normalen Arbeitszeit besteht aber nur, wenn Rufbereitschaft vereinbart ist. Das ist an maximal zehn Tagen im Monat zulässig. Aber auch dann besteht natürlich ein Anspruch auf Bezahlung oder, sofern vereinbart, auf eine Zeitgutschrift. Die Annahme eines Firmenhandys begründet jedenfalls noch keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.

Keine Lücken

Vereinzelt sei es auch schon vorgekommen, dass Arbeitgeber jemanden entlassen haben, weil Arbeitsaufträge, die am Abend via E-Mail erteilt wurden, nicht umgesetzt wurden, erzählt Mazal. Die Arbeitsgerichte würden solche Fälle aber immer aufheben, was die Wirksamkeit der aktuellen Gesetze unterstreiche.

Das Problem seien also nicht rechtliche Lücken, sondern die Nichteinhaltung bestehender Regelungen, meint der Experte. “In Wahrheit ist das eine Frage von fehlender Unternehmens- und Rechtskultur. Viele Arbeitgeber unterliegen dem Irrglauben: Je mehr sie die Mitarbeiter auspressen, desto effizienter werden sie. Das ist aber ein Irrtum, das ist nicht nachhaltig.”

“Unbefriedigende Situation”

Als “unbefriedigend” bezeichnet auch Alexander Heider die aktuelle Situation. Er ist Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit bei der Arbeiterkammer. In der Praxis werde in aller Regel nicht geklagt, sagt er. Die Vermischung von Arbeit und Freizeit führe aber zu massiven Problemen – “angefangen von Schlaflosigkeit bis Erholungsunfähigkeit”. Er rät allen Mitarbeitern, sämtliche Arbeitsleistungen aufzuzeichnen, und den Betriebsräten, Aufklärungsarbeit zu leisten sowie möglichst präzise Betriebsvereinbarungen zu formulieren.

Auf die rigorose Einhaltung der Gesetze drängt auch die Gewerkschaft. Sinn des Arbeitszeitrechts sei der Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der Gesundheit. Die bestehende Gesetzeslage sei dafür aber ausreichend.

Pragmatischer Zugang

Der Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, Martin Gleitsmann, hält ebenfalls nichts von weiteren gesetzliche Maßnahmen, auf die in Frankreich vor allem die Arbeitgeber gedrängt haben. Sie haben das getan, um Rechtssicherheit zu haben. Bis jetzt sei man mit dem “pragmatischen Zugang in Österreich” aber gut gefahren, findet Gleitsmann. Gemeint ist: Es gebe zwar Anrufe oder E-Mails in der Freizeit, umgekehrt würden die Arbeitgeber aber nicht so genau hinschauen, wenn Mitarbeiter in der Arbeit im Internet surfen oder auf Facebook unterwegs sind.

Dass mit der ständigen Erreichbarkeit die Gefahr von Überforderung oder Burnout einhergeht, ist aber auch für Gleitsmann klar. Solche Probleme zu erkennen sei aber letztlich auch Aufgabe von Führungskräften, sagt der Kammervertreter. Dafür gebe es ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote. Gleitsmann: “Schwierig ist es vor allem dort, wo Mitarbeiter ohne Anordnungen in der Freizeit arbeiten und sich selbst Stress machen.” (Günther Oswald, 3.1.2017)

Alle Infos zu diesem Thema

Quelle: www.derstandard.at

Täglich zwei Stunden weniger arbeiten – bei gleichem Gehalt: Ein derartiges Projekt läuft in Göteborg.

Work-Life-Balance – ein oft benutztes Schlagwort, das dennoch große Bedeutung hat. Findet ein Mensch keinen Ausgleich zwischen Arbeitszeit und Freizeit, leiden sowohl er als auch seine Familie und es drohen körperliche und psychische Folgen. Lange Krankenstände oder gar frühe Pensionierungen belasten am Ende auch die Staatskassen.

Zahlreiche Experten fordern daher im Einklang mit zahlreichen Arbeitnehmervertretern immer wieder eine Verkürzung der Arbeitszeit, auch angesichts zahlreicher Studien, wonach Menschen maximal vier oder fünf Stunden am Tag wirklich konzentriert arbeiten können und den Rest der Zeit oft nur absitzen.

Starke Gewerkschaften

Doch meist bleibt es bei gut gemeinten Ratschlägen. Nicht so im schwedischen Göteborg. In der zweitgrößten Stadt des skandinavischen Landes mit traditionell starken Gewerkschaften läuft seit zwei Jahren ein international genau beobachtetes Projekt, an dem sich städtische Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen und auch private Unternehmen beteiligen. Die tägliche Arbeitszeit von deren Mitarbeitern beträgt sechs statt früher acht Stunden – ohne Gehaltskürzungen und mit beachtlichen Ergebnissen.

So fühlten sich die Angestellten eines Seniorenheims, dessen Sechs-Stunden-Testbetrieb nun endete, im Vergleich zu anderen derartigen Einrichtungen deutlich wohler, die Krankenstände verringerten sich um zehn Prozent. “Früher war ich immer erschöpft, konnte nach der Arbeit nur mehr auf dem Sofa liegen”, berichtete eine 41-jährige Pflegehelferin der britischen Zeitung Guardian. Durch den kürzeren Arbeitstag sei sie “aufmerksamer” geworden und hätte mehr Energie für die Arbeit und auch für die Familie gehabt.

Bessere Betreuung

Und davon profitierten nach Ansicht der Heimleiter auch die betagten Bewohner, auf die besser eingegangen werde. Zudem würden Stellen, für die sich bisher niemand fand, dank der verkürzten Arbeitszeit wieder attraktiv. Mehr Produktivität und mehr Profit: das waren auch in einem Toyota-Werk die Resultate der Umstellung auf sechs-Stunden-Schichten – vor 13 Jahren. Seither bewährt sich das System.

Doch die Arbeitszeitverkürzung hat auch eine Schattenseite: sie ist teuer. Das Seniorenheim in Göteborg musste 15 zusätzliche Mitarbeiter einstellen, um die Versorgung rund um die Uhr aufrecht erhalten zu können. Umgerechnet rund 600.000 Euro sollen die jährlichen Mehrkosten betragen.

Die in Göteborg regierende Linkspartei relativiert das: Die Kosten seien nur halb so hoch gewesen wie angenommen. Und es dürfe nicht immer nur darum gehen, Sachen billiger zu machen, sondern auch darum, sie zu verbessern. Und deshalb soll das Projekt in anderen Betrieben weitergeführt werden

Quelle:www.kurier.at