Wir als T-Mobile Betriebsrat bleiben dran und sorgen für die Umsetzung der Gesetzlichen Vorgaben.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Nach 2 ½ Jahren, zahlreichen Gesprächen mit diversen Zuständigen und einem Besuch des Arbeitsinspektorates ist es uns schlussendlich doch noch gelungen, 56 Spinde für die Unterbringung unserer Garderobe zu initiieren bzw. aufzustellen. Da in den Büroräumen keinerlei Haftung vom Arbeitgeber für verschwundene Gegenstände in nicht versperrten Rollboys etc. übernommen wird, empfehlen wir Euch die Nutzung der neu errichteten Spinde im ehemaligen Gymnastikraum (2C21).Die Haftung wird natürlich nur bei versperrten Spinden übernommen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Die Spinde sind mit einem Nummernschloss versehen, bei dem Du einen beliebigen vierstelligen Code verwenden kannst.
  • Der Garderobenschrank kann maximal 10 Stunden pro Tag genutzt werden. Sollte die Zeit überschritten werden, öffnet sich der Schrank automatisch.
  • Nicht entnommene Inhalte aus offenen Spinden werden einmal im Monat von unserem Reinigungspersonal entnommen und aufbewahrt. Wende Dich dazu an jasmin.deisel@t-mobile.at.
  • Bei nicht versperrten Spinden wird keine Haftung für Gegenstände aller Art übernommen.

Spinde für Gäste im Eingangsbereich Für Gäste stehen im Eingangsbereich hinter dem Drehkreuz versperrbare Spinde zur Verfügung.

 

Kollektivvertragsverhandlungen 2015 – ein Resümee mit gemischten Gefühlen

Mit einer Lohnerhöhung von 1,5%  konnten wir bei einer Jahresinflationsrate von 0,9% heuer für Euch einen  Reallohnzuwachs von 0,6% erzielen. Rahmenrechtlich haben wir den jahrelangen Streit bezüglich der Anrechnung von Bachelorabschlüssen endlich final geklärt. Die Erhöhungen der Schicht- und Rufbereitschaftszulagen und die Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um bis zu 3,45% lassen sich ebenfalls sehen. Alles in allem also eigentlich ein ordentliches Ergebnis unserer Anstrengungen, zumal wir mit diesem Abschluss zum ersten Mal das Ergebnis des Metallerabschlusses – dem Leitkollektivvertrag in Österreich – erreichen konnten.

Warum hinterlässt das Ergebnis der Kollektivertragsverhandlungen auf der Verhandlungsseite der ArbeitnehmerInnen trotzdem gemischte Gefühle?

Zum einem hätten die Unternehmensergebnisse einen viel höheren Abschluss gerechtfertigt. 2015 brachte für die meisten Unternehmen ein Rekordergebnis. Die Jubelmeldungen bei den Bilanzpressekonferenzen werden dies im kommenden Frühjahr belegen. Unsere Schwestergewerkschaft Verdi in Deutschland hätte bei solchen Zahlen ganz anders zulangen können.

Zum anderen wurden unsere bereits seit Jahren vorgebrachten Forderungen in Richtung einer nachhaltigen Verkürzung der Arbeitszeiten von der Arbeitgeberseite neuerlich abgelehnt. Unsere Branche bewegt sich damit bei den Arbeitszeiten im unteren Drittel der österreichischen Kollektivvertragslandschaft. Eine unbefriedigende Tatsache in Anbetracht der hohen Produktivitätszuwächse in der Branche.

Auf der ArbeitnehmerInnenseite reift zunehmend die Erkenntnis, dass eine Verkürzung der Arbeitszeiten auf dem Verhandlungsweg nicht zu erzielen ist, solange es kein entsprechendes Drohpotenzial gibt. Es fehlt uns an ausreichend organisierten, streikbereiten Belegschaften.  Würden wir über diese verfügen könnten wir auch die unverhohlenen Drohungen der Arbeitgeber abschmettern. Aussagen wie z. B. „Je höher der Abschluss wird, desto mehr MitarbeiterInnen müssen abgebaut werden“ verlieren ihre Wirkung, wenn es gelingt, betriebsbedingte Kündigungen vertraglich auszuschließen. Anständige Lohnerhöhungen könnten so leichter durchgesetzt werden. Dass dies nicht unmöglich ist zeigt Deutschland. Regelmäßig gelingt es dort Verdi, betriebsbedingte Kündigungen kollektivvertraglich auszuschließen. Grundvoraussetzung dafür sind kampfbereite Belegschaften, da natürlich kein Arbeitgeber einen derartigen Kollektivvertrag freiwillig unterschreibt.

Daher unser Aufruf an Euch:

Wollt Ihr eine Arbeitszeitverkürzung – wollt Ihr mehr Lohn, dann müsst Ihr dafür auch etwas tun! Der erste Schritt ist der Beitritt zur GPA-djp.

http://www.gpa-djp.at/mitgliedwerden

Johnny Hofmeister

 

Mehr Urlaub für Langgediente T-Mobile Mitarbeiter

Ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Du musst aber nicht alle Arbeitsjahre bei T-Mobile verbracht haben. Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen, soweit diese in EWR-Staaten bestanden und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben (max. jedoch 5 Jahre insgesamt)
  • Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
  • Studienzeiten: bis zu 5 Jahren, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu).
  • Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten werden zusammen maximal 7 Jahre angerechnet.
  • Liegen darüber hinaus Zeiten eines abgeschlossenen Studiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet.
  • Ferner bekommst Du nach 10-jähriger Firmenzugehörigkeit dank unseres Kollektivvertrages einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag, nach 15 Jahren und nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit jeweils einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage. Der Anspruch auf diese zusätzlichen Urlaubstage besteht nur in den jeweiligen Jubiläumsjahren.  

Ob Du bereits anspruchsberechtigt bist oder nicht können wir gerne in einem persönlichen Gespräch abklären.

Für Fragen bzw. Terminvereinbarungen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung.

Dein Betriebsrat

Quelle: GPA DJP

Mehr Netto vom Brutto: Was ist neu?

Alle Neuerungen inklusive eines Brutto-Netto-Rechner findet ihr unter folgendem Link !Lohnsteuer Neu

Bitte beachtet, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen um Richtwerte handelt, da nicht alle dein persönlichen berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können.

Eurer Betriebsrat

 

Badminton Turnier

Am Freitag, den 22.01.2016, findet ein Badminton Turnier statt. Hierzu ist jeder recht herzlich eingeladen, der gerne Badminton spielt, egal wie gut man spielt, Hauptsache man hat Spaß dabei.

Wer: Jeder Kollege,  inkl. LeihmitarbeiterInnen – Voraussetzung: Betriebsratsumlage wird an T-Mobile bezahlt.

Wann: 22.01.2016, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Wo: Club Danube Erdberg, Franzosengraben 2 , 1030 Wien (10 Minuten zu Fuß vom T-Center)

Teilnehmerzahl: Aufgrund des K.O. – Turnierplans können max. 32 KollegInnen mitspielen. Prinzip: „first come, first serve(d)“! 😉

Was muss man mitbringen: Sämtliche Sportutensilien (Schläger, Bälle, Schuhe, …) sind selbst mitzubringen. Sollte der Flüssigkeitshaushalt Deines Körpers Nachschub fordern, so kannst Du Dir vor Ort etwas kaufen, oder Du nimmst Dir etwas zu trinken mit.

 

Anmeldung: Anmelden kannst Du dich über diesen Link:

 http://intranet.t-mobile.at/intranet/organisation/betriebsrat/Badminton_Turnier_2016.php

Bei weiteren Fragen kannst Du gerne Florian (florian.scheer@t-mobile.at) kontaktieren.

Wir freuen uns auf ein spannendes und unterhaltsames Turnier!

Dein Team vom T-Mobile Austria Works Council

 

T-Mobile Gaderobenräume !!!

Nachdem bekannt wurde, dass das Arbeitsinspektorat im November wieder zu Besuch kommt, werden die Garderobenräume eifrigst adaptiert bzw. nun endlich fertiggestellt.

Falls auch Ihr der Meinung seid, es gehört etwas im Haus verbessert, so könnt Ihr Euch jederzeit an Betriebsrat@t-mobile.wenden.

Gaderobenraum

Faktencheck zum Thema Freizeitoption

…ein völlig neues Element im Telekom Kollektivvertrag, welches wir derzeit mit den ArbeitgeberInnen verhandeln. Daher eines Vorweg – es gibt noch keine Vereinbarung mit den  ArbeitgeberInnen und die Freizeitoption ist noch kein Bestandteil unseres Kollektivvertrages. Die Freizeitoption kommt aber bereits seit 2013 im Elektro KV zur Anwendung und hat sich dort als ein Instrument etabliert, dass sowohl von den MitarbeiterInnen als auch von den ArbeitgeberInnen geschätzt wird. Daher haben wir uns entschlossen, sie in unser Forderungsprogramm aufzunehmen.

Was ist die Freizeitoption?

Umwandlung der kollektivvertraglichen IST-Erhöhung in Freizeit.

Wer kann die Freizeitoption wählen?

Alle Angestellten deren IST-Gehalt höher, als das kollektivvertragliche Mindestgehalt ist. Denn durch die Wandlung, darf das IST-Gehalt nicht unter das kollektivvertragliche Mindestgehalt sinken.

Was ist die Voraussetzung, damit die Freizeitoption angewendet werden kann?

Es muss zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine freiwillige BV zu diesem Thema abgeschlossen werden. Die Ermächtigung zu diesem Abschluss und die wichtigsten Rahmenbedinungen müssen im Kollektivvertrag geregelt sein.

Was ist wenn keine Betriebsvereinbarung zustande kommt?

Dann kann im Betrieb die Freizeitoption nicht angewendet werden.

Wozu brauche ich die Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung ermöglicht dem/der ArbeitnehmerIn, eine Einzelvereinbarung mit seinem Arbeitgeber zu treffen, um seine IST-Erhöhung in Freizeit umzuwandeln. Die Betriebsvereinbarung definiert die „Spielregeln“ für die Anwendung der Freizeitoption.

Kann man durch die BV zur Freizeitoption gezwungen werden?

Nein!!!!!

Kann ich von Arbeitgeber zur Umwandlung gezwungen werden?

Nein!!!!

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung?

Nein!!!! Die Freizeitoption kann nur im Einvernehmen zwischen den einzelnen Angestellten und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Was ist, wenn keine Einigung zwischen Arbeitnehmer(in) und Arbeitgeber erzielt wird?

Der/Die Arbeitnehmer(in) erhält seine IST-Gehaltserhöhung weiterhin, wie gehabt.

Kann ich die Freizeitoption splitten?

Ja, eine Splittung kann vereinbart werden.

Wie wird das Freizeitkonto geführt?

Es muss ein eigenes Zeitkonto eingerichtet werden. Auf diesem werden monatlich die Zeitguthaben gebucht.

Kann man Minusstunden ansammeln?

Nein. Ein Vorgriff auf zukünftige Freizeitstunden kann nicht gemacht werden.

Können Zeitarbeitskräfte an der Freizeitoption teilnehmen?

Nein!!!

Können Teilzeitbeschäftigte die Freizeitoption in Anspruch nehmen?

Ja!!! Der Anspruch wird aber entsprechend der Teilzeitvereinbarung aliquotiert.

Was passiert, wenn ich von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeit wechsle?

Angesparte Stunden auf dem Zeitkonto bleiben erhalten. Also habe ich vor dem Wechsel 120 Std. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, so sind es auch nach dem Wechsel 120 Std. Der neu anfallende monatliche Freizeitanspruch wird aliquot zur Arbeitszeitreduzierung angepasst.

Wenn ich mich einmal für die Freizeitoption entschieden habe, kann ich diese Entscheidung wieder rückgängig machen?

Ja, aber nur einvernehmlich mit dem Arbeitgeber

Wie kann ich die Freizeitstunden konsumieren?

Prinzipiell werden die Freizeitstunden auf einem eigenen Zeitkonto gutgeschrieben. Die Freizeitstunden können je nach Vereinbarung stunden-, tage- oder wochenweise verbraucht werden.

Wie lange gebührt mir die zusätzliche Freizeit?

Habe ich mich für die Freizeitoption entschieden, so erneuert sich der Anspruch jedes Jahr. Der Anspruch kann nicht verfallen.

Wenn ich mich einmal für diese Option entschieden habe, erhalte ich in Zukunft keine IST-Gehaltserhöhung mehr?

Natürlich hat man bei den zukünftigen Kollektivvertragsverhandlungen Anspruch auf eine IST-Gehaltserhöhung. Die Freizeitoption muss, wie die IST-Erhöhung jedes Jahr neu verhandelt werden.

Was ist wenn ich in Karenz gehe?

In Zeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch. Also habe ich vor meiner Karenz die Freizeitoption vereinbart, dann werden während dieser Zeit, keine Freizeitansprüche auf das Zeitkonto gebucht.

Kann mit karenzierten Angestellten eine Freizeitoption vereinbart werden?

Prinzipiell ja, denn nach unserer Meinung haben sie auch während der Karenz Anspruch auf die IST-Gehaltserhöhung. Aber wie vorher ausgeführt wurde, werden die Freizeitansprüche während der Karenz nicht gutgeschrieben.

Was ist, wenn ich während des Freizeitanspruches zurück in die Arbeit gerufen werde?

Dies sollte in der Betriebsvereinbarung, aber zumindest in der Einzelvereinbarung geregelt werden. Es ist zu empfehlen, dass so verfahren wird, wie bei der Konsumation von Gutstunden aus dem Gleitzeitkonto.

Bin ich versichert, während ich die Freizeitanspruch konsumiere?

Ja, da das normale Gehalt weiter bezahlt wird.

Was passiert mit meiner Pension?

Die Basis zur Berechnung steigt eben um den Umwandlungsprozentsatz nicht an.

Wie wird das „Gehalt“ für den Freizeitanspruch berechnet?

Zuerst wird der Monatswert auf Basis der Sonderzahlungen laut KV berechnet. Anschließend wird dieser Monatswert durch 173 dividiert und mit der Anzahl der Freizeitstunden multipliziert.

Was passiert mit dem Freizeitanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses?

Nicht konsumierte Freizeit ist zuschlagsfrei auszubezahlen. Dabei ist es unerheblich, wie das Arbeitsverhältnis endet.

GPA-djp – für alle die mehr wollen!

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp)

ist mit über 270.000 Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft im ÖGB. Die GPA-djp verhandelt jährlich über 160 Kollektivverträge und sichert so die Einkommen und Arbeitsbedingungen von hunderttausenden Beschäftigten in Bereichen wie Handel, Banken, Sozialversicherung, Industrie und vielen anderen Branchen.

Kollektivverträge

regeln wichtige Punkte wie die Einkommenshöhe, Vorrückungen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Was viele nicht wissen: auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist im Kollektivvertrag geregelt und wird damit nur von den Gewerkschaften gesichert. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht.

GPA-djp Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied der GPA-djp stärkst Du die Gewerkschaft bei den jährlichen Kollektivvertragsrunden. Denn nur mit vielen Mitgliedern kann bei den Gehaltsverhandlungen entsprechender Druck erzeugt werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes, maximal 29,80 Euro (dieser Grenzwert kann freiwillig überzahlt werden). Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich voll absetzbar. Der Mitgliedsbeitrag ist gut investiert, er wird durch die jährlichen Gehaltsabschlüsse mehr als zurückverdient. Als Mitglied profitierst Du darüber hinaus von vielen individuellen Vorteilen.

Unsere Leistungen:

– kostenlose Rechtsberatung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen

– Top-Arbeitsrechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten und entsprechender Beitragsleistung)

– Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung

– Arbeitslosenunterstützung

– Streik- und Aussperrungsunterstützung

– Vergünstigungen bei Freizeit, Shopping und Kultur mit der GPA-djp Card

Unser Netzwerk:

In der GPA-djp sind über 15.000 BetriebsrätInnen gewerkschaftlich organisiert. Betriebsräte sind das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung. Sie sind tagtäglich für die Anliegen der Beschäftigten in den Betrieben im Einsatz. Die ExpertInnen der GPA-djp sorgen für die qualifizierte Beratung und Unterstützung der Betriebsräte, sie helfen bei schwierigen Rechtsfällen, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und im Konfliktfall bei Protestaktionen. Auch für die Aus- und Weiterbildung von BetriebsrätInnen sorgt die GPA-djp.

Interessengemeinschaften:

Die GPA-djp hat mit den Interessengemeinschaften ein Angebot für bestimmte Zielgruppen. Es gibt Interessengemeinschaften für atypisch Beschäftigte, für Fach- und Führungskräfte, für Beschäftigte im IT-Bereich, im Sozialbereich, in der Erwachsenenbildung, in Verkauf und Beratung und für MigrantInnen. Die Eintragung in eine Interessengemeinschaften ist kostenlos, Du erhältst aktuelle Informationen und Erstberatung. Die Interessengemeinschaften ermöglichen direkte, demokratische Mitsprache für einfache GPA-djp Mitglieder. Die Interessengemeinschaften wählen ihre VertreterInnen und entsenden diese direkt in das höchste gewerkschaftliche Gremium der GPA-djp. Mehr dazu erfährst Du im Internet unter www.gpa-djp.at/interesse

Jetzt Mitglied werden!

Wenn Du jetzt Mitglied wirst, dann zeigst Du, dass Solidarität für Dich kein leeres Schlagwort ist. Als neues Mitglied leistest Du einen wichtigen Beitrag für gerechte Einkommen und faire Arbeitsbedingungen. Viele sozial- und arbeitsrechtliche Errungenschaften, wie Urlaubsansprüche oder Arbeitszeitverkürzungen konnten nur durch den Einsatz der Gewerkschaften erreicht werden. Aktuell setzt sich die GPA-djp gemeinsam mit dem ÖGB und den anderen Gewerkschaften für eine Steuerreform ein, die eine spürbare Entlastung von ArbeitnehmerInnen bringt.

Kontakt:

Wenn Du arbeitsrechtliche Fragen hast oder Näheres zur Mitgliedschaft wissen möchtest ruf uns einfach an oder kommst persönlich im Betriebsratsbüro vorbei.

 

Danke für euer Interesse an unserem Blog

Am Erscheinungstag des T-Mobile-Betriebsratsblogs wurden unsere kühnsten Erwartungen bereits übertroffen.Wir hatten über 1.000 Zugriffe!!!

Statistik

Wir werden uns bemühen, Euch wöchentlich (am Donnerstag ) mit Informationen rund um die Betriebsratsarbeit bzw. über die anstehenden Themen zu versorgen.

Vielen Dank für euer Interesse

Euer Betriebsrat

PS: Natürlich werden wir Euch bezüglich der Kollektivvertragsverhandlungen am Laufenden halten 😉