Urlaub im Corona Jahr Was ist zu beachten!

in Sachen Sommerurlaub 2020 gibt es nun die von uns geforderte Klarstellung seitens der Arbeitsministerin und der Sozialpartner:

Grundsätzlich müssen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich oder anderen Staaten Urlaub machen und dort an COVID-19 erkranken, nicht befürchten, um ihre Entgeltfortzahlung im Krankenstand umzufallen. Die Erkrankung ist auch kein Entlassungsgrund.

Voraussetzung: Die ArbeitnehmerInnen halten sich am Urlaubsort an alle COVID-19-Schutzmaßnahmen, verhalten sich also verantwortungsvoll.

Ausnahmen: Wird in Regionen/Ländern, für die eine (partielle) Reisewarnung gilt, Urlaub gemacht, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen und es besteht während des Krankenstandes kein Entgeltanspruch. Die Reisewarnungen (Stufe 5 und 6) finden sich tagesaktuell auf der Homepage des Außenministeriums.

Keine Aussagen wurden zu Dienstverhinderungen (zB Flug-/Zugausfälle) getroffen. Hier verlieren ArbeitnehmerInnen den Entgeltanspruch ja schon bei leichter Fahrlässigkeit. Hier wird eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen werden müssen, weil jeder Begleitumstand zählt.

Was folgt daraus:

Es ist nach wie vor wichtig, bei Abreise den Ist-Stand zu dokumentieren. Wie man in Deutschland gesehen hat, kann eine Region sehr schnell zum Krisengebiet werden (Stufe 5 für Nordrhein-Westfalen).

Für die Sorgfalt der ArbeitnehmerInnen ist der Zeitpunkt der Abreise maßgeblichändert sich die Sicherheitsstufe während des Urlaubs und für den Urlaubsort gilt plötzlich eine Reisewarnung, kann nicht von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden.

Das gesamte Handbuch mit allen Details findest du hier.

weitere Infos zum Thema Urlaub in Coronazeiten

Liebe Grüße
Michael Wobornik

 

Quelle: GPA-djp & AK Wien

Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
  2. Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
  3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
  4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
  5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
  6. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
  2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
  3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
  4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
  6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
  7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Euer Betriebsratsteam

Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind.

Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in  Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen

In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite.

Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge

Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor.

Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit),  die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt.
Kollektivverträge gelten in Österreich
für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen.

 

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB

Wahl 2019: Parteien auf dem Prüfstand

Werte Kollegen

Von Arbeitszeit bis Wohnen: Die Arbeiterkammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund haben den wahlwerbenden Parteien hierzu einige Fragen gestellt.
Anbei die sehr interessante Rückmeldungen der einzelnen Parteien.

–> AK Umfrage
–> ÖGB Fragen

Quelle: AK & ÖGB

 

Digi-Winner

Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt und viele Berufe. Das öffnet  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Türen und bringt auch neue Herausforderungen. Gemeinsam fördern Arbeiterkammer Wien (AK) und der waff mit dem Digi-Winner berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Thema Digi Winner findet ihr unter folgenden Link. https://www.waff.at/foerderungen/digi-winner/

Quelle www.waff.at

Arbeitszeitwünsche gehen Richtung „gesunde Vollzeit“

Vier von zehn ArbeitnehmerInnen, die über 32 Stunden pro Woche arbeiten, wollen ihre Arbeitszeit um durchschnittlich sieben Stunden verringern. Das zeigt eine SORA-Sonderauswertung des AK OÖ Arbeitsklimaindex im Auftrag der Bundesarbeitskammer.

60-Std.-Woche geht an Bedürfnissen vorbei

„Eine 60-Stunden-Woche und ein 12-Stunden-Tag geht vorbei an den Bedürfnissen der arbeitenden Menschen“, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der AK Abteilung Frauen, Familie. „Weil menschliche Arbeit durch die Digitalisierung in vielen Bereichen noch stärker automatisiert werden kann, brauchen wir kürzere Arbeitszeiten. Das schafft Arbeitsplätze und bringt ArbeitnehmerInnen eine dringend benötigte Entlastung. Die Studie zeigt jedenfalls einen Trend zu hoher Teilzeit bzw. zu einer ,gesunden Vollzeit‘ im Ausmaß von 30 bis 32 Stunden pro Woche. Das könnte auch eine bessere Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeitszeit zwischen Frauen und Männern bewirken – ein Beitrag zum Schließen der Einkommensschere.“

Eine Arbeitszeit von 30 bis 32 Stunden wird von Wissenschaftern, wie dem Soziologen Martin Griesbacher von der Karl-Franzens-Universität Graz als „gesunde Vollzeit“ bezeichnet. 36 Prozent aller Frauen und 39 Prozent aller Männer, die über 32 Stunden arbeiten, möchten ihre Stunden reduzieren. Umgekehrt wollen ein Fünftel der Frauen und ein Viertel der Männer, die weniger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind ihre Arbeitszeit erhöhen. Der Wunsch geht also in Richtung  „gesunde Vollzeit“.

Nur 6 Prozent in „gesunder Vollzeit“

Derzeit arbeiten 6 Prozent der Erwerbstätigen in „gesunder Vollzeit“, 78 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten mehr, 15 Prozent arbeiten weniger.

  • Frauen: Der Anteil der Frauen, die unter 30 Stunden tätig sind, nimmt mit steigender Kinderanzahl zu: 29 Prozent sind es mit einem Kind, 38 Prozent bei zwei Kindern, 51 Prozent bei drei und mehr Kindern.
  • Männer: arbeiten nur zu 2 Prozent in „gesunder Vollzeit“. Mit Kindern sind es nur 1 Prozent. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit wird auf weit über 40 Stunden erhöht.
  • Branchen: Für Frauen gibt es in allen Branchen Arbeitsplätze zwischen 30 und 32 Stunden pro Woche, bei Männern ist das auf das Unterrichts-, Gesundheits- und Sozialwesen sowie auf unternehmensnahe Dienstleistungen beschränkt. Diese Branchen könnten eine Vorreiterrolle in Sachen gesunder Vollzeit auch für Männer spielen.

„Gesunde Vollzeit“ bietet viele Vorteile

Diese Vorreiter-Rolle wäre sehr gefragt, denn die gesunde Vollzeit verbindet das Beste aus beiden Bereichen: Sie bringt weniger Belastungen als „klassische“ Vollzeit, vermeidet aber die üblichen Nachteile von Teilzeit.

Hinsichtlich der Arbeitszeit sind 80 Prozent der Beschäftigten in gesunder Vollzeit zufrieden – ein deutlich höherer Anteil als bei jenen, die mehr Stunden arbeiten (73 Prozent). Auch beim Beruf insgesamt und dem Führungsstil haben Erwerbstätige in „gesunder Vollzeit“ höhere Zufriedenheitswerte als Vollzeitbeschäftigte.

Gleichzeitig sehen sich Erwerbstätige mit 30-32 Stunden nicht den Nachteilen ausgesetzt, wie Teilzeitbeschäftigte. Letztere sehen sich bei ihren Aufstiegs-, Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten häufig benachteiligt. Das trifft jedoch nicht für Beschäftigte in „gesunder Vollzeit“ zu. Diese bewerten diese Bereiche, aber auch Art und Inhalt der Tätigkeit gleich gut wie von Vollzeitbeschäftigte.

Gesünder und weniger belastet

Dass die Bezeichnung „gesund“ bei der kürzeren Vollzeit berechtigt ist, zeigt ein Blick auf die Belastungen. Erwerbstätige mit einer Arbeitszeit zwischen 30-32 Stunden fühlen sich durch die Arbeitsanforderungen weniger belastet als Personen mit einer höheren Stundenzahl.

Vor allem hinsichtlich der Unfall- und Verletzungsgefahr und der schlechten Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz, Unterbrechungen der Freizeit durch den Beruf, Einsamkeit und Isolation sowie technischen oder organisatorischen Veränderungen schneiden Beschäftigte mit gesunder Vollzeit gleich gut oder besser ab als alle anderen Beschäftigten, die entweder mehr oder weniger Stunden arbeiten.

Forderung

Ingrid Moritz sagt: „Wir wollen statt ungesunder Vollzeitmarathons eine echte Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. So sollten die Arbeitszeitwünsche systematisch erhoben werden. Wir brauchen eine Arbeitszeitverkürzung, um den gestiegenen Druck in der Arbeit besser zu verkraften. Außerdem wäre ein finanzieller Anreiz für jene Eltern sinnvoll, die ihre Arbeitszeit annähernd ausgewogen aufteilen. Sonst landen Frauen mit Kindern weiter in der Teilzeitfalle und Väter schieben Überstunden und verpassen wertvolle Zeit mit ihren Kindern.“

 

Quelle: Arbeiterkammer

Mach den GPA-djp FREIZEIT-Check und gewinne einen Urlaubs-Scheck!

Liebe Kollegin, Lieber Kollegen,

die GPA-djp startet am 24. Juni eine Aktionswoche unter dem Motto „Mehr Freizeit für eine gutes Leben“.

Viele Beschäftigte klagen über steigenden Arbeitsdruck und zunehmendes Verschwimmen der Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Wir möchten mit unserer Aktionswoche aufzeigen, wie wichtig ausreichend und selbst bestimmt gestaltete Freizeit für Gesundheit und Erholung ist. Wir werden im Rahmen der Aktionswoche einige gewerkschaftliche Forderungen präsentieren, wie etwa die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche.

Vor allem aber möchten wir ins Gespräch mit den Beschäftigten kommen. Uns interessiert, was ArbeitnehmerInnen beim Thema Freizeit wichtig ist. Wie kann man Arbeit und Freizeit besser trennen? Wie gelingt die Koordinierung der Freizeit mit Familie und Freunden? Braucht es bessere Regeln oder auch mehr Eigenverantwortung? Das sind Beispiele für Fragen die wir gerne diskutieren möchten. Wir wollen zuhören und herausfinden welche Antworten und Ideen die Beschäftigten haben. Dazu brauchen wir deine Unterstützung.

GPA-djp Gewinnspiel

Quelle:GPA-djp

3 FRAGEN FÜR EIN GUTES LEBEN

Immer noch gibt es ArbeitnehmerInnen, die nicht wissen, wie viele Vorteile in der ÖGB-Mitgliedschaft stecken.

Mit drei unterschiedlichen Onlinetests zeigen wir, was es heißt Gewerkschaftsmitglied zu sein – und zwar nicht für irgendjemanden, sondern für dich ganz persönlich.

Wie sicher bin ich?

Ist mehr für mich drin?

Was bringen mir die Mitglieds-Vorteile?

Quelle:ÖGB

Ja zu Europa, aber einem anderen Europa!

Am 26. Mai wird das EU-Parlament gewählt. Das Wahlergebnis entscheidet, für wen die Europäische Union in den nächsten fünf Jahren Politik machen wird.

Werden die Interessen von großen Konzernen weiterhin im Fokus sein? Oder wird endlich das Wohlstandsversprechen, das den 513 Millionen EU-BürgerInnen gegeben wurde, eingelöst? Wie notwendig die Stärkung der sozialen Dimension der EU ist, zeigt derzeit der Brexit: Zu lange haben die Menschen zu wenig von der EU gespürt, die neoliberale Austeritäts- und Sparpolitik hat soziale Ungleichheit verschärft, prekäre Beschäftigung normalisiert und Arbeitslosigkeit und Armut geschaffen. Auf diesem Nährboden konnten EU-skeptische, populistische und (neo-)nationalistische Ideologien gedeihen. Übrig bleiben in Großbritannien derzeit nur politisches Chaos, stagnierendes Wirtschaftswachstum, soziale und persönliche Unsicherheit.

„Die EU ist derzeit in keiner leichten Lage“, analysiert Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne, Internationales in der GPA-djp. „Politisch steht auf der einen Seite das Europa der Grenzzäune, der Abschottung, der Einschränkung von Demokratie und Medienfreiheit – Orbán, Kaczynski & Co. Auf der anderen Seite streben Macron, Rutte und andere ein Europa der Eliten, der Liberalisierung des Binnenmarkts und der Deregulierung an. Dazwischen werden die ArbeitnehmerInnen vergessen oder gar zerrieben. Umso wichtiger ist es, diese Kräfte im Europäischen Parlament zu stärken, die sich für soziale Rechte einsetzen!“

Die Europäische Union beeinflusst unser Leben stärker als man oft denkt. Gut 70 Prozent der österreichischen Gesetze haben ihren Ursprung auf europäischer Ebene. Sie betreffen etwa Standards für Umweltschutz, die Förderung von Gleichbehandlung oder Rechte von VerbraucherInnen. Darüber hinaus ist der gemeinsame Wirtschaftsraum insbesondere für die österreichische Industrie unerlässlich geworden.

Auf sozialen Errungenschaften aufbauen

Seit 2017 gibt es die Europäische Säule Sozialer Rechte, die sich damit befasst, wie die EU in Zukunft effizienter auf Herausforderungen bei Beschäftigung und Sozialem reagieren kann. Sie besteht aus 20 – rechtlich unverbindlichen – Prinzipien, etwa zu aktiver Arbeitsmarktpolitik, Geschlechterchancengleichheit, fairen Löhnen, Mitbestimmungsrechten von Beschäftigten oder Gesundheitsvorsorge.

„Von einer schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können.“
Evelyn Regner, EU-Parlamentarierin

„Es ist dringend notwendig, dass wir das Vertrauen der ArbeitnehmerInnen in die EU stärken. Von einer schwachen EU profitieren nur die ganz Großen, die es sich ohnehin richten können. Denn Europa wird sozial sein, oder es wird nicht sein. Die Säule Sozialer Rechte ist nicht zuletzt auf den politischen Druck von uns GewerkschafterInnen zurückzuführen. Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, sie muss aber als Kompass für unsere zukünftige Arbeit gelten. Die nächste EU-Kommission muss mehr Vorschläge für ein sozialeres Europa liefern“, fordert Evelyn Regner, Mitglied des Europäischen Parlaments und ehemalige Leiterin des ÖGB-Europabüros in Brüssel.

Ein wahrnehmbarer Erfolg der Säule Sozialer Rechte war die Richtlinie für eine bessere Work-Life-Balance. Mit ihr soll erreicht werden, dass Männer mehr von der Pflegearbeit übernehmen und die Möglichkeit bekommen, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. ArbeitnehmerInnen, die Angehörige pflegen, werden besser abgesichert.

„Ich habe die Verhandlungen zur Work-Life-Balance-Richtlinie im Europäischen Parlament begleitet, und wir konnten den Kommissionsvorschlag in vielen Punkten nachbessern“, erzählt Evelyn Regner. „Zum Beispiel konnten wir den Rechtsanspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub durchsetzen. Es sind solche konkreten Maßnahmen, die wir in Europa brauchen, um auf Herausforderungen in der Gesellschaft zu reagieren.“

„Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament haben.“
Sophia Reisecker, Leiterin der Abteilung Europa, Konzerne, Internationales in der GPA-djp

Soziale Rechte müssen Vorrang haben

Die EU-Verträge bevorzugen derzeit klar die wirtschaftlichen Binnenmarktfreiheiten. ArbeitnehmerInnenrechte, Kollektivverträge und Sozialschutz werden nachrangig behandelt. Der ÖGB fordert, dass bei der nächsten Öffnung der Verträge ein soziales Fortschrittsprotokoll in ihnen verankert werden soll: Damit würden soziale Rechte Vorrang vor den Binnenmarktfreiheiten haben. „Wir GewerkschafterInnen in Brüssel arbeiten unermüdlich für große und kleine Erfolge. Das müssen wir auch, denn faktisch stehen ca. 800 ArbeitnehmervertreterInnen über 25.000 WirtschaftslobbyistInnen gegenüber. Erfolge wie bei der Entsende-Richtlinie, dem Unternehmensrecht oder mit der Säule Sozialer Rechte, konnten wir nur erreichen, weil wir starke BündnispartnerInnen im Parlament haben“, meint Sophia Reisecker. „Die werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode brauchen. Als GPA-djp wissen wir, dass wir auf europäischer Ebene sozialen Fortschritt und Regulierungen brauchen, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu können – Stichwort Digitalisierung, Lohn- und Sozialdumping, Outsourcing oder Steuerflucht.“

Fahrplan für ein soziales Europa

Die soziale Schieflage in Europa muss an ihren Wurzeln bekämpft werden: Die EU muss Rahmenbedingungen schaffen, dass die nationalen Sozialpartner flächendeckend Branchenkollektivverträge verhandeln können. Es braucht aber gleichzeitig mehr Instrumente, um Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen, u. a. muss die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde gestärkt werden.

„Mitbestimmung und Demokratie sind zweifelsohne Schlüsselfaktoren. Bei Digitalisierungs- oder Restrukturierungsprozessen müssen ArbeitnehmerInnen eingebunden werden. Wir sehen leider regelmäßig, dass bereits bestehende Rechte von Konzernen nicht eingehalten werden“, beschreibt Sophia Reisecker. „Deswegen müssen wir auf europäischer Ebene Sanktionsmechanismen verankern, wenn Unternehmen bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten die Mitspracherechte der Belegschaft verletzen.“

Gerechte Besteuerung

Die große Gerechtigkeitsfrage ist allerdings die Steuerfrage. Geschätzt 825 Milliarden Euro entgehen der EU jährlich an Einnahmen durch Steuerbetrug von Konzernen, weil diese ihren Anteil nicht bezahlen. „Dieses Geld fehlt in unseren Schulen, Bahnhöfen und Krankenhäusern. Die Finanzminister ignorieren die enormen Ausmaße des Problems. Auf die konkreten Lösungsvorschläge des EU-Parlaments reagieren sie entweder zu langsam, zu wenig umfangreich oder gleich gar nicht. Es muss endlich die Einstimmigkeit im Rat weg“, kritisiert Evelyn Regner, die sich stark im Steuer-Sonderausschuss des EU-Parlaments engagiert hat. „Essenziell ist die Besteuerung der digitalen Konzerne – Gewinne müssen dort bezahlt werden, wo sie erwirtschaftet werden. Außerdem brauchen wir einheitliche Mindestsätze für die Körperschaftssteuer, um Steuerdumping innerhalb der EU zu bekämpfen. Für all das ist aber vor allem Transparenz wichtig: Unternehmen müssen der Öffentlichkeit berichten, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie ihre Steuern zahlen – oder eben nicht zahlen.“

Quelle: GPAdjp