Die Gold Plating Liste, ein buntes “Wünsch Dir Was”!

Woher kommt diese “Wünsch Dir Was Liste” und Warum?
Diesbezüglich hat die Regierung dazu aufgerufen, Regelungen aus dem Sozial /Arbeitsrecht / Umweltschutz ein zu melden, die über den EU-Mindestkriterien liegen und gegebenenfalls herabgesetzt werden könnten. Die Chance haben vor allem die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung dankbar genutzt und diese Gold Plating Liste erstellt. So entstand diese Liste mit knapp 500 Punkten.

Gold Plating Liste

Jetzt fragt sich sicherlich der eine oder andere was hat das bitteschön mit mir zu tun?

Wenn ihr euch diese Liste genauer anseht werdet ihr schnell feststellen, dass uns diesbezüglich ein Menge treffen könnte z.B. den Wegfall der 5 Urlaubswoche oder den Kündigungsschutz für Mütter und einige andere relevante Punkte. Blättert die Liste einfach 1x durch und staunt selbst welche Wünsche hier an die Regierung herangetragen werden. Interessant sind z.B. folgende Punkte ( 14 / 23 / 71 / 83…)

Fakt ist:

Die Wirtschaftsvertreter wünschen sich hier, das österreichische Niveau auf die EU-Mindestbetimmungen zu senken. Nun kann sich jeder selbst ein Bild machen ob dies zu seinem Vor oder Nachteil werden könnte.

 

Neues Arbeitszeitgesetz: Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind. Mit diesem E-Mail wollen wir informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Außerdem gibt es hier als PDF eine Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage in einer übersichtlichen Tabelle, zur eigenen Verwendung und zum Weiterleiten an Kolleginnen und Kollegen.
Die Infos sind auch hier auf der Websitezum Teilen mit FreundInnen und KollegInnen über Facebook und Twitter.
Viele weitere Informationen, Analysen usw. gibt es auf www.neinzur60stundenwoche.at.

Am 1. September wird der ÖGB in einer Pressekonferenz die Medien sowie bei zahlreichen Veranstaltungen in ganz Österreich die Öffentlichkeit über die 60-Stunden-Woche informieren.

Am 18. September werden sich dann alle Kollektivvertrags-Verhandlerinnen und -Verhandler bei einer großen Konferenz in Wien treffen.

Wir werden natürlich weiterhin über Neuigkeiten und Veranstaltungen informieren

Quelle: GPA-djp

Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche wurden nun beschlossen

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

heute hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Regierung wird das Gesetz überfallsartig bereits am 1. September 2018 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitszeit

Der Arbeitgeber kann jederzeit 12 Stunden täglich und 60 Stünden wöchentlich anordnen. Auch bei Gleitzeit werden 5 x 12 Stunden tägliche Arbeitszeit ermöglicht. Betriebsräte werden um ihr Zustimmungsrecht zu Überstunden bis zum 12 Stunden-Tag/zur 60 Stunden-Woche gebracht und damit um die Möglichkeit, eine bessere Abgeltung, geblockten Zeitausgleich und Ähnliches für die ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Das ist eine Ausschaltung der gewählten Interessenvertretung der Beschäftigten.

  • “Freiwilligkeit”

Die Regierungsparteien behaupten, sie hätten mit einem Abänderungsantrag eine sogenannte “Freiwilligkeitsgarantie” verankert. Überstunden ab der 10. Stunde täglich und der 50. Stunde wöchentlich können nun ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In der Praxis ändert das aber nichts. “Freiwilligkeit” ist in der Arbeitswelt fiktiv. Beschäftigte kommen schnell unter Druck, wenn sie gegenüber Vorgesetzten und KollegInnen auf ihr Ablehnungsrecht pochen, riskieren ihre Beliebtheit, die nächste Beförderung oder gar den Job.

  • 4-Tage-Woche

Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche sucht man vergeblich. Beschäftigte können Zeitausgleich nicht selbstbestimmt und zusammenhängend in Form von ganzen Tagen nehmen.

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach derzeitiger Gesetzeslage gibt es definierte Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (etwa Gastronomie, Verkehr, Gesundheitsbetriebe, Medien, wenn die Produktion nicht unterbrochen werden kann usw). Künftig gilt: Für vier Sonn- oder Feiertage im Jahr kann der Arbeitgeber auch ohne solche Notwendigkeit Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren, mit dem Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

  • Beschäftigte ohne gesetzlichen Schutz

Der Kreis von Menschen, die überhaupt keinen gesetzlichen Schutz bei der Arbeitszeit genießen – also nicht einmal die 12-stündige Begrenzung der Tagesarbeitszeit, Ansprüche auf Nachtruhe, freie Wochenenden und Feiertage – wird beträchtlich ausgedehnt. Das waren bisher nur “leitende Angestellte”. In Zukunft sollen auch ArbeitnehmerInnen mit “maßgeblicher selbstständiger Entscheidungsbefugnis” darunter fallen, deren Arbeitszeit “nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird”. Wen das genau trifft ist unklar! Sofern es der Kollektivvertrag nicht regelt, besteht nicht einmal ein Anspruch auf Überstundenzuschläge! Betreffen kann das z.B. Filial- und Abteilungsleiterinnen, AußendienstmitarbeiterInnen, IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen.

 

Eine detaillierte Analyse des heute beschlossenen Gesetzes und Richtigstellungen zu Falschinformationen findest du unter www.gpa-djp.at/nein-zum-12-Stundentag

Weitere Materialien und Infos unter

https://www.neinzum12stundentag.at/materialien-unterlagen/

Wie geht es weiter?

Die Gewerkschaftsbewegung wird diesen Angriff auf Gesundheit, Einkommen und Freizeit der Beschäftigten nicht unbeantwortet lassen. Die Demo letzten Samstag mit über 100.000 TeilnehmerInnen und hunderte Betriebsversammlungen waren erst der Anfang. Die überfallsartige Beschlussfassung und das vorgezogene Inkrafttreten auf 1. September 2018 soll die Diskussion über dieses unsoziale Gesetz abkürzen. Der Plan der Regierung ist, Widerstand zu erschweren und zeitlich zu begrenzen. Der ÖGB und die Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen eine deutliche Antwort vorbereiten und die weitere Vorgangsweise festlegen. Wir werden auf allen Ebenen für faire Arbeitszeitregeln kämpfen. Die Betroffenheit reicht weit über das Arbeitsleben hinaus. Ehrenamtliches und soziales Engagement in Vereinen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Pflege und Betreuung von Angehörigen, all das wird durch die unplanbare Ausdehnung von täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit erheblich beeinträchtigt. Wir werden diese Auseinandersetzung daher gemeinsam mit vielen anderen Menschen und Organisationen führen!

 Mit gewerkschaftlichen Grüßen

 Barbara Teiber
gf. Vorsitzende GPA-djp

Quelle: GPA-djp

 

12-Stunden-Tag: Ein Faktencheck der AK Wien

Werte Kollegen,

anbei ein Faktencheck zum 12 Stunden Tag.
Nähere Infos geben wir Euch in der Betriebsversammlung am kommenden Donnerstag 28.06.2018.

Euer T-Mobile Betriebsratsteam

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Mit ihrem Initiativantrag vom 15. Juni 2018 nimmt sich die Regierung das Thema Arbeitszeit vor. Sie soll flexibler werden, zum Vorteil der Betriebe und der Beschäftigten, so die Ansage. Doch was ist konkret geplant? Unser Faktencheck zeigt: Die Arbeitszeitanpassung an die Auftragslage wird leichter. Aber die ArbeitnehmerInnen steigen deutlich schlechter aus.

  • ArbeitnehmerInnen mit Gleitzeit werden in Zukunft um Überstundenzuschläge umfallen
  • Sie sind weniger vor überlangen Arbeitszeiten geschützt.
  • Beruf, Familie und Freizeit werden sie künftig noch schwerer unter einen Hut bringen.
  • Sie können ihre Arbeitszeiten weniger planen und müssen im Extremfall den Beruf aufgeben.

AK Direktor Christoph Klein dazu: „Der Gesetzesentwurf verblüfft darin, wie radikal er ist. Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche werden plötzlich zum Normalfall.“

Sind 60-Stunden-Wochen in Zukunft die Regel oder bleiben sie Ausnahme?

Die Regierung behauptet, 12 Stunden am Tag, fünf Mal pro Woche, das bleibt die Ausnahme. Der Gesetzesentwurf erlaubt aber durchaus, dass 60-Stunden Wochen zum Normalfall werden:

Es gilt zwar weiter die Normalarbeitszeit mit 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Aber die Arbeitszeit plus Überstunden (Höchstarbeitszeit) war bisher mit 10 Stunden am Tag und 50 Stunden in der Woche begrenzt. In gesetzlich genau geregelten Fällen waren als Ausnahme schon bisher 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche möglich.
Dieser gesetzliche Rahmen wird jetzt einfach pauschal auf 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche angehoben. Das passiert nicht auf freiwilliger Basis, siehe unten.

Der Arbeitgeber kann jederzeit verlangen: „Heute bleibst du 12 Stunden da, in dieser Woche brauchen wir dich 60 Stunden.“ Denn anders als bisher braucht er dazu keine Zustimmung des Betriebsrats, muss keine schweren wirtschaftlichen Gründe dafür vorweisen und braucht dafür keine arbeitsmedizinische Begutachtung. 

Sind 12-Stunden-Tage freiwillig?

De facto haben ArbeitnehmerInnen keine Wahl. Die Arbeitgeber werden sich zukünftig an dem neuen gesetzlichen Rahmen orientieren und von ihren MitarbeiterInnen die Bereitschaft dazu erwarten: 12 Stunden am Tag, 60 Stunden in der Woche.

Wer ablehnt – und das sagt uns unsere Beratungspraxis und eigentlich schon der Hausverstand – muss Angst um seinen Arbeitsplatz haben. Denn man müsste zu einem legalen Arbeitszeitmodell Nein sagen und riskiert einen Rauswurf.

Noch dazu würde mit dem neuen Gesetz die Beweislast umgekehrt: Nach geltendem Recht muss der Arbeitgeber begründen, warum die 11. und 12. Arbeitsstunde nötig ist. In Zukunft müssen die ArbeitnehmerInnen beweisen, dass sie berücksichtigungswürdige Gründe gegen diese Überstunden haben.

10 Stunden am Tag können angeordnet werden, die 11. und 12. Stunde kann man ablehnen. Stimmt das?

Das Problem: Im Arbeitsrecht gilt für ArbeitnehmerInnen die grundsätzliche Verpflichtung zur Überstundenleistung. Überstunden können nur in begründeten Fällen abgelehnt werden. Wer ablehnt, riskiert die fristlose Entlassung. Erst im Nachhinein prüft das zuständige Gericht, ob die Ablehnung berechtigt war. Da ist der Job schon weg.

Was gilt als Ablehnungsgrund für die 11. und 12. Überstunde am Tag?

Das Ablehnungsrecht, wie es vorgesehen ist, gilt nur bei „überwiegenden persönlichen Interessen“. Was ist wichtiger: Dass ein Arbeitnehmer in die Physiotherapie-Stunde soll und seine Kollegin ihre Kinder abholen muss, oder die wirtschaftlichen Gründe des Arbeitgebers? Das ist in diesem Entwurf überhaupt nicht ausformuliert. Sogar, ob Kinderbetreuung darunter fällt, ist keine sichere Sache.

Das heißt: Was als wichtiges persönliches Interesse anerkannt wird, hängt vom guten Willen des Arbeitgebers ab oder muss im Konfliktfall vom Gericht entschieden werden. Für ArbeitnehmerInnen bietet diese Formulierung keinerlei Rechtsicherheit. Und sie lässt einen sehr großen Spielraum für die Entscheidung des Gerichts.

BEISPIEL

Sabine H. muss um 16  Uhr weg, nach fast 10 Stunden Arbeit, um ihre Kinder vom Hort abzuholen. Das heißt: Ein Teil ihrer Arbeit, die ihr Chef lieber heute noch erledigt hätte, muss bis morgen liegen bleiben. Er fordert: „Bleib heute 12 Stunden. Die wirtschaftlichen Interessen der Firma sind wichtiger, deine Kinder kann auch die Oma abholen.“ Sabine hat jetzt 3 Optionen:

  • Sie fügt sich dem Willen des Arbeitgebers – unfreiwillig.
  • Sie lehnt die Überstunden trotzdem ab, vielleicht auch mehr als einmal. Weil sie damit aus Sicht des Arbeitgebers gegen ihren Arbeitsvertrag verstößt, verliert sie früher oder später ihren Job. Welche Interessen denn tatsächlich wichtiger waren – die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers oder die Kinderbetreuungspflichten – das entscheidet erst das Gericht, Monate bis Jahre später. Ihr Arbeitsplatz ist dann leider schon lange weg.
  • Im harmlosesten Fall lehnt sie ab und der Chef akzeptiert das. Aber Sabine ist jetzt immer die, die negativ auffällt, weil sie nicht länger bleiben kann. Der neue Standard ist schließlich 12 Stunden.

Bekomme ich auch in Zukunft Überstundenzuschläge?

Angeordnete Überstunden bei fixen Arbeitszeitmodellen müssen nach wie vor samt Zuschlägen bezahlt werden.

Hart getroffen sind aber all jene ArbeitnehmerInnen mit einer Gleitzeitvereinbarung, s. unten.

Ich arbeite Gleitzeit – verliere ich meine Überstundenzuschläge?

Ja. Eine Million Menschen in Österreich, die Gleitzeit arbeiten, könnten ganz massiv draufzahlen:

  • Derzeit gilt: Bei Gleitzeit ist die 9. und 10. Arbeitsstunde am Tag keine Überstunde (wie das bei fixen Arbeitszeitmodellen der Fall wäre), sondern kann innerhalb einer fixen Periode zum Gleiten benutzt werden. Die 11. und 12. Überstunde am Tag – zum Teil ja jetzt schon zulässig – ist aber mit mindestens 50% Zuschlag abzugelten.
  • In Zukunft gibt es die Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde nicht mehr. Sie werden zu normalen Gleitstunden, die 1:1 abgegolten werden. Der bisher zwingend geltende 50%-Zuschlag geht in den meisten Fällen verloren.
MEHR INFOS

Was gilt bei Gleitzeit jetzt – und wie würde das in Zukunft ausschauen? Eine detaillierte Einschätzung unserer ExpertInnen können Sie hier nachlesen!

Es ist also zu befürchten, dass für mehr und mehr Arbeitsverhältnisse eine solche Gleitzeitvereinbarung getroffen wird. Die kann ein Arbeitnehmer zwar theoretisch ablehnen, praktisch wird das aber harte Konsequenzen haben bzw. er bekommt einfach den Job nicht.

Was mit geltenden Gleitzeitvereinbarungen passiert, steht in den Sternen. Auf Dauer werden sie wohl durch neue – schlechtere – ersetzt werden.

Ich habe einen All-In-Vertrag – was bedeutet das neue Modell für mich?

Der 12-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche bedeutet für Sie: Mehr arbeiten fürs gleiche Geld. Denn: Bei einem All-In-Vertrag vereinbart man einen Pauschallohn, mit dem auch die Überstunden abgegolten werden. Solange der Stundenlohn den Mindestlohn nicht unterschreitet, ist das leider völlig legal.

Aber es gibt ja auch jetzt schon viele ArbeitnehmerInnen, die manchmal bis zu 12 Stunden arbeiten müssen. Was ist der Unterschied zur neuen Regelung?

In Betrieben mit Betriebsrat ist es bereits heute erlaubt, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche zu arbeiten – aber nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen:

  • Besonders hoher Arbeitsbedarf
  • Verhinderung eines hohen wirtschaftlichen Nachteils

Übersetzt aus dem Juristendeutsch: Es muss in der Firma Feuer am Dach sein!

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats fällt mit dem neuen Gesetz, der Arbeitgeber kann 12-Stunden-Tage auch einseitig anordnen. Auch die Bindung an spezielle Gründe und die ersatzweise Zustimmung des Arbeitsmediziners bzw. der Arbeitsmedizinerin, wenn es keinen Betriebsrat gibt, fallen im neuen Gesetz weg.

ACHTUNG! Zuschläge können wegfallen

In Betrieben mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur 11. und 12. Stunde wurden oft gute Zuschläge für ArbeitnehmerInnen ausgehandelt (z.B. 100% Zuschlag statt 50%) – sie werden wohl so nicht bestehen bleiben.

Viele erhoffen sich vom 12-Stunden-Tag im Gegenzug lange Freizeitblöcke. Ist das garantiert?

Nein, leider nicht. Die neue Regelung ermöglicht ja ausdrücklich auch 60-Stunden-Wochen, und das durchaus auch wochenlang hintereinander. Die einzige Grenze setzt eine EU-Richtlinie: Mit durchschnittlich 48 Stunden Wochenarbeitszeit über 4 Monate gerechnet.

Grundsätzlich werden diese Überstunden in Geld abgegolten. Zeitausgleich bekommt man nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das beide vereinbaren wollen. ArbeitnehmerInnen können sich die Form der Abgeltung nicht einfach aussuchen und das neue Gesetz gibt dazu auch keinerlei Wahlmöglichkeit.

Ob es im Anschluss an Überstundenmarathons also auch längere Freizeitphasen gibt, hängt ausschließlich vom guten Willen des Arbeitgebers ab. Die ArbeitnehmerInnen haben darauf kein verbrieftes Recht und können baldigen Zeitausgleich juristisch nicht durchsetzen.

Kommt die 4-Tage-Woche?

Die Möglichkeit einer 4-Tage-Woche gibt es gesetzlich bereits seit über 20 Jahren. Es geht also jetzt schon, dass Montag bis Donnerstag je 10 Stunden gearbeitet wird und der Freitag frei ist. An den vier Arbeitstagen dürfen auch bereits jetzt Überstunden bis zu 12 Stunden täglich gemacht werden.

Stellt sich die Frage, warum die 4-Tage-Woche dann nicht bereits verbreiteter ist? Die einfache Antwort: Arbeitgeber lassen solche Modelle kaum zu. Auch in der neuen Gesetzesvorlage kommt die 4-Tage-Woche nicht vor, die ArbeitnehmerInnen haben nach wie vor kein Recht darauf

Kann ich verlässlich mein Zeitguthaben innerhalb einer bestimmten Zeit konsumieren?

Nein, hier gibt es leider Verschlechterungen. Bisher musste am Ende einer Durchrechnungsperiode klar Schiff gemacht werden: Übergroße Zeitguthaben wurden abgebaut.

Jetzt ist geplant, dass man Zeitguthaben mehrmals in den nächsten Durchrechnungszeitraum verschieben kann. Im Klartext: Die ArbeitnehmerInnen müssen Zeitguthaben unter Umständen lange vor sich herschieben, bis die ArbeitgeberInnen endlich Zeitausgleich zustimmen. Bei notorisch unterbesetzten Stellen verschiebt sich die Erholung damit auf den St. Nimmerleinstag.

Wer Minusstunden stehen hat, etwa weil er oder sie zu wenige Dienste zugeteilt bekommen hat, steht dann immer mehr in der „Zeitschuld“ beim Arbeitgeber. Die Beschäftigten können aber überhaupt nicht planen, wann die Stunden wieder aufgebaut werden dürfen. Mitbestimmung, Flexibilität und gleichberechtigtes Miteinander schauen anders aus.

Quelle: AK Wien

 

ÖGB Präsident Wolfgang Katzian zum 12-Stunden-Tag und zur 60-Stunden-Woche

Liebe Kollegin,Lieber Kollege,

die Regierung hat letzten Donnerstag ohne Zeit für Begutachtung ihren Plan zur Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages und der 60-Stunden-Arbeitswoche im Parlament eingebracht. Nach einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfes steht fest: seine Realisierung würde schwerwiegende Folgen für die Gesundheit, das Einkommen und das Familienleben aller ArbeitnehmerInnen in Österreich haben.

Ich habe schon Donnerstagabend in der ZIB 2 im ORF klargemacht, was wir von dieser Vorgangsweise halten. Wir setzen uns gegen diesen Angriff auf die Lebensqualität und Gesundheit von arbeitenden Menschen zur Wehr. Dazu werden wir Widerstand in den Betrieben und in der Öffentlichkeit organisieren. Eine Ersteinschätzung der GPA-djp kannst du unter folgendem Link abrufen:

Eine Ersteinschätzung der GPA-djp

Unwahrheit: Es hat nie eine Sozialpartnervereinbarung zur “Arbeitszeitflexibilisierung” gegeben. Das ist die Unwahrheit. Wahr ist, dass bis Juni 2017 über eine ganze Reihe von Forderungen der Arbeitgeber geredet wurde. Über die Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite wurde trotz zahlreicher Gespräche nicht verhandelt. Genau deshalb hat es am Ende keine Sozialpartnervereinbarung gegeben. Von einer Einigung kann daher keine Rede sein.

Gewinnmaximierung statt Arbeitnehmerschutz: Geht es nach der Regierung, wird der 12-Stunden-Tag von der Ausnahme zum Regelfall. Bisher sind 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden (Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils). Im Wesentlichen geht es darum, den Betrieb vor Schaden zu bewahren. Der Arbeitgeber muss die Voraussetzungen nachweisen, daher ist 12/60 die Ausnahme geblieben. Künftig soll 12/60 aber an keine Voraussetzungen gebunden sein. Der Arbeitgeber kann es anordnen, wann immer er will. Er kann sogar damit kalkulieren, nur um die Gewinnspanne zu erhöhen.

Der Arbeitgeber sitzt auf dem längeren Ast: Freiwilligkeit im Arbeitsrecht ist ein sehr relativer Begriff. Wenn der Arbeitgeber einen Wunsch äußert, dem ArbeitnehmerInnen nicht nachkommen, sind in der Praxis vielfältige Nachteile zu erwarten – von Nichtberücksichtigung bei Beförderungen bis zu Kündigung, im schlimmsten Fall Entlassung, wenn man sich den Wünschen der Arbeitgeber wiederholt widersetzt. Im Gesetzesentwurf ist lediglich ein Ablehnungsrecht aus “überwiegenden persönlichen Interessen” enthalten, von Freiwilligkeit ist keine Rede.

Freizeit gibt’s nur, wenn Auftragsflaute herrscht: Auch die Darstellung, dass ArbeitnehmerInnen ihre erworbenen Freizeitansprüche konsumieren können, wann sie wollen, ist realitätsfremd. Freizeit kann nach Regierungsplänen nur konsumiert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das wird in vielen Fällen nur dann sein, wenn gerade nichts los ist – und nicht dann, wenn der/die ArbeitnehmerIn freie Tage braucht.

Überstundenauszahlung wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben, Zuschläge fallen weg: Die Behauptung, dass Überstundenzuschläge erhalten bleiben, ist eine Nebelgranate, weil gleichzeitig von der Ausweitung der Durchrechnungszeiträume gesprochen wird. Denn der Sinn eines Durchrechnungszeitraums liegt darin, dass Mehrstunden, die innerhalb des Durchrechnungszeitraums durch Zeitausgleich ausgeglichen werden, eben ohne Zuschlag abgegolten werden. Wenn man zusätzlich davon spricht, Mehrstunden von einem Durchrechnungszeitraum in den nächsten zu übertragen, werden diese Mehr- und Überstunden zuschlagsfrei 1:1 ausgeglichen – oder eben gar nie, weil sie auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.

Flexibilität darf keine Einbahn sein. Wo die Arbeitgeber die Beschäftigten kapazitätsorientiert einsetzen wollen, brauchen die ArbeitnehmerInnen als Ausgleich Selbstbestimmung, Planbarkeit und Verkürzung der Arbeitszeit.

Egal wie man’s regelt – überlanges Arbeiten macht krank. Egal, wie man überlange Arbeitszeiten konkret regelt, und egal, ob freiwillig oder unfreiwillig so lang gearbeitet wird: Überlanges Arbeiten ist schlecht für die Gesundheit, und freiwilliges langes Arbeiten ist nicht wirklich gesünder. Arbeitszeitgesetze sind Schutzgesetze – auch vor Selbstausbeutung!
Der ÖGB und seine Gewerkschaften werden in den nächsten Tagen über konkrete Protestmaßnahmen entscheiden. Wir zählen auf deine Beteiligung und Unterstützung!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Wolfgang Katzian
Präsident des ÖGB

Kampagne Herz für Soziales

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unser gut funktionierendes Sozialsystem ist in Gefahr. Die Regierung plant Änderungen der Strukturen, grobe Einsparungen (AUVA!) und die Zusammenlegung der Sozialversicherungen ohne Plan und Rücksicht auf die Betroffenen.  Österreich hat eines der am besten funktionierenden Sozialsysteme der Welt und das muss so bleiben.  Alle ÖsterreicherInnen sind durch die Sozialversicherungen gut versorgt. Es steht viel auf dem Spiel, unsere Kranken-, Pensions- und Unfallvorsorge!

Deshalb wurde im Rahmen der ÖGB-Vorständekonferenz in Wien gemeinsam mit der Gewerkschaft vida unsere neue Kampagne “Mein Herz für ein soziales Österreich” präsentiert. Damit werben wir für den Erhalt eines der besten Sozialsysteme der Welt mit dem Herzstück Sozialversicherung. Mit dieser breit angelegten Kampagne kämpfen wir auch für die Weiterentwicklung dieses österreichischen Erfolgsmodells.

 Alle Österreicherinnen und Österreicher werden aufgefordert, sich aktiv in diese Kampagne einzubringen. Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet. Deshalb werde aktiv, unterstütze unsere Kampagne und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden!

Herzstück der Kampagnen ist die Website www.herzfuersoziales.at mit allen Infos zum Thema.

Bitte teilt und liked die Kampagne in den sozialen Medien!
Gemeinsam für ein funktionierendes Sozialsystem!

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Mario Ferrari                           Franz Georg Brantner
Geschäftsführer                      Vorsitzender der Region Wien

GPA-djp Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien

ÖGB/AK-Kampagne “Wie soll Arbeit?” Bitte mach mit!

Liebe Kollegin! Lieber Kollege! 

 Sicher hast du schon von der Initiative von AK und ÖGB “Wie soll Arbeit?” gehört.  Eine Initiative, bei der ArbeitnehmerInnen mitreden und mitbestimmen können.

 Bis Ende Mai 2018 sollen uns möglichst viele ArbeitnehmerInnen sagen, was ihnen in der Arbeitswelt wichtig ist, damit wir ihre Anliegen zum Thema machen können. Die Fragebögen werden von IFES analysiert. Erste Ergebnisse sollen bereits im Juni beim ÖGB-Bundeskongress und bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer präsentiert werden.

 Wir bitten dich um deine Unterstützung, damit sich möglichst viele ArbeitnehmerInnen an dem Dialog beteiligen und damit ein kräftiges Zeichen für den Erhalt einer starken gesetzlichen Interessenvertretung setzen.

 Zur Anforderung von Material bitten wir, dich an deinen zuständigen Regionalsekretär zu wenden.

www.gpa-djp.at/wien

Mehr Information zur Kampagne unter:

www.wie-soll-arbeit.at

Mit freundlichen Grüßen

Euer -Mobile Betriebsrat 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Ab 12 Februar ist es möglich, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben!

Einen Monat lang habt ihr die Möglichkeit, eure Unterstützungserklärung für das Frauenvolksbegehren abzugeben. Und wenn wir nur einen Blick in die Pläne der schwarz-blauen Regierung werfen, wissen wir auch, warum die Unterstützung für das Frauenvolksbegehren gerade jetzt so wichtig ist:

Frauenpolitischen Rückschritten entgegentreten
Beim Familienbonus wird auf Alleinerzieherinnen und Familien mit kleinen Einkommen vergessen. Bei der Einkommensgerechtigkeit fehlt es noch immer an konkreten Maßnahmen. Der 12-Stunden-Arbeitstag wird vor allem für Frauen zu Vereinbarkeitsproblemen führen. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper gerät immer mehr unter Druck.
Deshalb vernetzten wir uns mit vielen Frauen und machen für unsere Anliegen mobil.

Darum ist es wichtig, zu unterschreiben!
Gerade jetzt ist es wichtig, laut und deutlich für die Rechte von Frauen einzutreten. Gemeinsam sind wir im Kampf gegen frauenpolitische Rückschritte der schwarz-blauen Regierung stark.

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • Mehr Macht und Teilhabe in der Gesellschaft
  • Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt

Deshalb unterstützen wir das Frauenvolksbegehren.

Unterstützungserklärung abgeben
Um unsere Ziele zu erreichen, müssen wir gemeinsam gehen. Ich möchte dich heute ganz persönlich darum bitten, ab 12. Februar 2018 deine Unterstützungserklärung abzugeben und motiviere bitte auch möglichst viele Menschen in deinem Umfeld dazu. Gemeinsam sind wir stärker!

So kannst du eine Unterstützungserklärung abgeben
Mehr Informationen zum Frauenvolksbegehren
Euer T-Mobile Betriebsrat

Was unsere Arbeiterkammer für uns leistet – Teil I

Von diversen Arbeitergeberverbänden und betuchten Privatpersonen gesponserte “Think Tanks”, wie z.B. die “Agenda Austria” oder das “Hayek Institut” fordern seit Jahren unter dem Deckmantel der Stärkung der persönlichen Wahlfreiheit die Abschaffung der Allgemeinen Mitgliedschaft zur Arbeiterkammer. Ganz unverblümt wird von diesen Think Tanks die Schwächung der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung als Zielsetzung propagiert. Wie erfolgreich sie dabei agieren zeigt, dass ihre Ideen und Anregungen sich nicht nur in den Parteiprogrammen von Pink “NEOS”, Blau “FPÖ” und Türkis/Schwarz “ÖVP” befinden, sondern bereits auch im Programm der neuen Regierung Aufnahme gefunden haben (12 Stunden Arbeitstag, Verkürzung der täglichen Ruhezeiten auf 8 Stunden, schleichende Einführung von Hartz 4 in Österreich, härtere Zumutbarkeitsbestimmungen etc.). Dazu zählt auch die Kürzung der Beiträge zur Arbeiterkammer. Grund genug aufzuzeigen, was unsere Arbeiterkammer alles so leistet.

Der beigefügte Link zum Video, das zum 90. Jubiläum der AK 2011 publiziert wurde gibt einen guten Überblick über die Geschichte und Leistungen unserer Arbeiterkammer

Die Bedeutung von Arbeiterkammern

Lassen wir uns die Arbeiterkammer nicht wegnehmen!

Johnny Hofmeister