Gerechtigkeits-Check der AK zum Regierungsprogramm

AK-Forderungen und Regierungsvorhaben im Vergleich 

ÖVP und Grüne haben am 2. Jänner 2020 ihr Regierungsprogramm vorgelegt. In einer ersten Analyse hat die Arbeiterkammer ihre Forderungen an die künftige Bundesregierung in acht wesentlichen Themenfeldern den entsprechenden Vorhaben im Regierungsprogramm gegenübergestellt und das neue Regierungsprogramm unter die Lupe genommen, wenn du wissen willst, was für dich als Arbeitnehmer/in dabei rausschaut hier ist der Link dazu.

Was steckt im neuen Regierungsprogramm?

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister

Forderungen für die KV-Verhandlungen der alternativen Anbieter in der Telekombranche 2019

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anbei der Forderungskatalog der heute an die Arbeitgebervertreter überreicht wurde. Weitere Informationen folgen zeitnahe.

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 3,5 %
  2. Erhöhung der IST-Gehälter um 3,5 %
  3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um mindestens 3,5 %
  4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen für Lehrlinge mit Matura um 15% pro Lehrjahr
  5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um mindestens 3,5 %
  6. IST-Erhöhung kann in Freizeittage umgewandelt werden

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Drei zusätzliche Tage Freizeit, wenn die Pflegefreistellung schon verbraucht ist
  2. Dauer der Nachtarbeit: 21.00 bis 6.00 Uhr
  3. Schrittweise Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 38,5 Stunden
  4. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  5. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
  6. Zeiten von vorbereitenden Kursen zur Absolvierung der Berufsreifeprüfung im Ausmaß vier Stunden pro Woche der Arbeitszeit sind anzurechnen. In kursfreien Zeiten werden die vier Stunden pro Woche einem Zeitguthaben gutgeschrieben, welches beliebig verteilt für die vorbereitenden Kurse verwendet werden kann.
  7. Jubiläumsurlaub mit 25, 30, 35, 40 und 45 Jahre.

Euer Betriebsratsteam

Warum braucht es überhaupt Kollektivverträge

Werte Kollegen,

habt ich euch schon 1x die Frage gestellt warum wir überhaupt Kollektivverträge benötigen?

Kollektivverträge verhelfen ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind.

Wichtige Beispiele dafür sind Mindestgehälter bzw. -löhne oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, diese sind nur in  Kollektivverträgen festgelegt. Häufig enthalten Kollektivverträge außerdem für ArbeitnehmerInnen noch weitaus günstigere Regelungen als die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Regelmäßige Einkommenserhöhungen für ArbeitnehmerInnen

In Österreich gibt es keine gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen, d. h. nur aufgrund von Kollektivverträgen gibt es regelmäßig höhere Löhne und Gehälter für ArbeitnehmerInnen. Jedes Jahr erreichen die Gewerkschaften hier Einkommenserhöhungen in Verhandlungen mit der ArbeitgeberInnenseite.

Faire Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge

Kollektivverträge sorgen auch für faire Arbeitsbedingungen. In Kollektivverträgen enthalten sind z. B. Sonderregelungen für verschiedene Berufsgruppen wie Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Die Gewerkschaften verhandeln für jede Branche unter anderem die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit. Das Gesetz gibt hier nur den Rahmen vor.

Kollektivverträge regeln außerdem die Zuschläge für Schichtarbeit, Feiertagsarbeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Auch Freizeitansprüche der ArbeitnehmerInnen (z. B. bei Übersiedlung oder Hochzeit),  die Bezahlung von Zulagen und Prämien, Reisegebühren oder Taggelder und vieles mehr werden durch die Kollektivverträge erzielt.
Kollektivverträge gelten in Österreich
für alle ArbeitnehmerInnen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind (sogenannte „Außenseiterwirkung“). Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die ArbeitnehmerInnen.

98 % aller ArbeitnehmerInnen in Österreich durch Kollektivverträge abgesichert

In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge. Jährlich verhandeln die Gewerkschaften über 450 Kollektivverträge. Eine aktuelle Studie der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) zur Tarifbindung von ArbeitnehmerInnen bescheinigt Österreich eine hervorragende Spitzenposition im internationalen Vergleich. Fast alle österreichischen ArbeitnehmerInnen (ca. 98 %) sind durch Kollektivverträge geschützt, die Mindeststandards und rechtliche Sicherheit in den Arbeitsverhältnissen garantieren. Im Vergleich dazu sind z. B. nur 62 Prozent der deutschen und überhaupt lediglich 14 Prozent der ArbeitnehmerInnen in den USA durch Kollektivverträge abgesichert.

Unsere Kollektivvertragsverhandlungen starten am 21 Oktober mit der Übergabe unserer Forderungen. Das Forderungspaket werden wir nächste Woche hier im Betriebsratsblog vorstellen.

 

Quelle: www.Kollektivvertrag.at / ÖGB

Wahl 2019: Parteien auf dem Prüfstand

Werte Kollegen

Von Arbeitszeit bis Wohnen: Die Arbeiterkammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund haben den wahlwerbenden Parteien hierzu einige Fragen gestellt.
Anbei die sehr interessante Rückmeldungen der einzelnen Parteien.

–> AK Umfrage
–> ÖGB Fragen

Quelle: AK & ÖGB

 

Papamonat Die aktuelle Rechtslage

Werte Kollegen,

aufgrund der erhöhten Nachfrage anbei alle aktuellen Informationen zum Thema Papamonat

 

Papamonat“

1. Rechtslage vor dem 01.09.2019

Vor dem 01.09.2019 haben/ hatten im Wesentlichen nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, oder deren Kollektivvertrag eine Regelung hatte, Anspruch auf einen „Papamonat“.
2. Rechtslage ab dem 01.09.2019

Rechtsgrundlagen sind das Väter- Karenzgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz. Ab 01.09.2019 wird das Väter- Karenzgesetz geändert und ein eigener § 1a eingefügt:

Es haben daher ab 01.09.2019 alle Väter, die unselbstständig beschäftigt sind, einen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“. Spätestens 3 Monate vor der Geburt muss der Vater dem Arbeitgeber mitteilen (Vorankündigungsfrist), dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen will. Spätestens 1 Woche nach der Geburt hat der Vater dann den tatsächlichen Antrittszeitpunkt bekannt zu geben. Für errechnete Termine vor dem 01.12.2019 gibt es eine Sonderregelung, bei der die Vorankündigungsfrist von 3 Monaten unterschritten werden darf.

Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von 1 Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tag beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.

Während des „Papamonats“ haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit der Mitteilung des Vaters, dass er den „Papamonat“ in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Der Kündigungsschutz endet 4 Wochen nach dem Ende des „Papamonats“.

Der „Papamonat“ gilt für Arbeitnehmer, da es sich um einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber handelt. Auf den Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz (Geldleistung in Höhe von € 22,60 pro Tag) haben aber auch Selbstständige Anspruch, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen für diese Geldleistung erfüllen. Beantragt wird dieser Bonus bei der zuständigen Krankenversicherung. Es gibt dafür ein eigenes Formular.

Quelle:GPA-djp

AK-online Umfrage “Darf`s ein bisserl fair sein?”

MITreden: AK-online Umfrage: „Darf´s ein bisserl fair sein?“

Jeder kann mal Arbeitslos werden. Bedingt durch Firmenzusammenschlüsse und Kosteneinsparungsprogramme haben in den letzten 2 Jahrzehnten viele Kolleginnen diese Erfahrung machen müssen. Genau dann ist aber eine gute soziale Absicherung wichtig. Dazu gibt es die Arbeitslosenversicherung mit ihren Geldleistungen.

Eine gute soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist aber heute nicht mehr selbstverständlich. Für sie muss noch mehr als vor wenigen Jahren politisch gekämpft werden. Im Arbeitsprogramm der nächsten Bundesregierung sollen sich die Abschaffung der Notstandshilfe und andere Verschlechterungen in der Arbeitslosenversicherung nicht mehr wiederfinden. Eine aktuelle AK-online-Umfrage (bis 30.09.2019) widmet sich daher dem Thema Arbeitslosengeld unter dem Titel „Darf´s ein bisserl fair sein?“ www.arbeiterkammer.at/umfrage.

Mit dieser Umfrage will die AK zu wichtigen arbeitsmarktpolitischen Forderungen mit ihren Mitgliedern ins Gespräch kommen. Die AK will unter anderem folgendes
von dir wissen:

Wie stehst du zum Recht auf Qualifizierung oder zu einer zweiten Chance in der Berufsausbildung? Was hältst du von einem Recht auf Beschäftigung für Arbeitssuchende, die sonst keine Arbeit mehr finden können? Was erwartest du von einer fairen Arbeitslosenversicherung?

Unsere AK wird die wahlwerbenden Parteien und die kommende Regierung mit den Ergebnissen dieser Umfrage konfrontieren.

Johnny Hofmeister

 

Digi-Winner

Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt und viele Berufe. Das öffnet  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Türen und bringt auch neue Herausforderungen. Gemeinsam fördern Arbeiterkammer Wien (AK) und der waff mit dem Digi-Winner berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Thema Digi Winner findet ihr unter folgenden Link. https://www.waff.at/foerderungen/digi-winner/

Quelle www.waff.at

Arbeitszeitwünsche gehen Richtung „gesunde Vollzeit“

Vier von zehn ArbeitnehmerInnen, die über 32 Stunden pro Woche arbeiten, wollen ihre Arbeitszeit um durchschnittlich sieben Stunden verringern. Das zeigt eine SORA-Sonderauswertung des AK OÖ Arbeitsklimaindex im Auftrag der Bundesarbeitskammer.

60-Std.-Woche geht an Bedürfnissen vorbei

„Eine 60-Stunden-Woche und ein 12-Stunden-Tag geht vorbei an den Bedürfnissen der arbeitenden Menschen“, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der AK Abteilung Frauen, Familie. „Weil menschliche Arbeit durch die Digitalisierung in vielen Bereichen noch stärker automatisiert werden kann, brauchen wir kürzere Arbeitszeiten. Das schafft Arbeitsplätze und bringt ArbeitnehmerInnen eine dringend benötigte Entlastung. Die Studie zeigt jedenfalls einen Trend zu hoher Teilzeit bzw. zu einer ,gesunden Vollzeit‘ im Ausmaß von 30 bis 32 Stunden pro Woche. Das könnte auch eine bessere Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeitszeit zwischen Frauen und Männern bewirken – ein Beitrag zum Schließen der Einkommensschere.“

Eine Arbeitszeit von 30 bis 32 Stunden wird von Wissenschaftern, wie dem Soziologen Martin Griesbacher von der Karl-Franzens-Universität Graz als „gesunde Vollzeit“ bezeichnet. 36 Prozent aller Frauen und 39 Prozent aller Männer, die über 32 Stunden arbeiten, möchten ihre Stunden reduzieren. Umgekehrt wollen ein Fünftel der Frauen und ein Viertel der Männer, die weniger als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind ihre Arbeitszeit erhöhen. Der Wunsch geht also in Richtung  „gesunde Vollzeit“.

Nur 6 Prozent in „gesunder Vollzeit“

Derzeit arbeiten 6 Prozent der Erwerbstätigen in „gesunder Vollzeit“, 78 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten mehr, 15 Prozent arbeiten weniger.

  • Frauen: Der Anteil der Frauen, die unter 30 Stunden tätig sind, nimmt mit steigender Kinderanzahl zu: 29 Prozent sind es mit einem Kind, 38 Prozent bei zwei Kindern, 51 Prozent bei drei und mehr Kindern.
  • Männer: arbeiten nur zu 2 Prozent in „gesunder Vollzeit“. Mit Kindern sind es nur 1 Prozent. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit wird auf weit über 40 Stunden erhöht.
  • Branchen: Für Frauen gibt es in allen Branchen Arbeitsplätze zwischen 30 und 32 Stunden pro Woche, bei Männern ist das auf das Unterrichts-, Gesundheits- und Sozialwesen sowie auf unternehmensnahe Dienstleistungen beschränkt. Diese Branchen könnten eine Vorreiterrolle in Sachen gesunder Vollzeit auch für Männer spielen.

„Gesunde Vollzeit“ bietet viele Vorteile

Diese Vorreiter-Rolle wäre sehr gefragt, denn die gesunde Vollzeit verbindet das Beste aus beiden Bereichen: Sie bringt weniger Belastungen als „klassische“ Vollzeit, vermeidet aber die üblichen Nachteile von Teilzeit.

Hinsichtlich der Arbeitszeit sind 80 Prozent der Beschäftigten in gesunder Vollzeit zufrieden – ein deutlich höherer Anteil als bei jenen, die mehr Stunden arbeiten (73 Prozent). Auch beim Beruf insgesamt und dem Führungsstil haben Erwerbstätige in „gesunder Vollzeit“ höhere Zufriedenheitswerte als Vollzeitbeschäftigte.

Gleichzeitig sehen sich Erwerbstätige mit 30-32 Stunden nicht den Nachteilen ausgesetzt, wie Teilzeitbeschäftigte. Letztere sehen sich bei ihren Aufstiegs-, Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten häufig benachteiligt. Das trifft jedoch nicht für Beschäftigte in „gesunder Vollzeit“ zu. Diese bewerten diese Bereiche, aber auch Art und Inhalt der Tätigkeit gleich gut wie von Vollzeitbeschäftigte.

Gesünder und weniger belastet

Dass die Bezeichnung „gesund“ bei der kürzeren Vollzeit berechtigt ist, zeigt ein Blick auf die Belastungen. Erwerbstätige mit einer Arbeitszeit zwischen 30-32 Stunden fühlen sich durch die Arbeitsanforderungen weniger belastet als Personen mit einer höheren Stundenzahl.

Vor allem hinsichtlich der Unfall- und Verletzungsgefahr und der schlechten Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz, Unterbrechungen der Freizeit durch den Beruf, Einsamkeit und Isolation sowie technischen oder organisatorischen Veränderungen schneiden Beschäftigte mit gesunder Vollzeit gleich gut oder besser ab als alle anderen Beschäftigten, die entweder mehr oder weniger Stunden arbeiten.

Forderung

Ingrid Moritz sagt: „Wir wollen statt ungesunder Vollzeitmarathons eine echte Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. So sollten die Arbeitszeitwünsche systematisch erhoben werden. Wir brauchen eine Arbeitszeitverkürzung, um den gestiegenen Druck in der Arbeit besser zu verkraften. Außerdem wäre ein finanzieller Anreiz für jene Eltern sinnvoll, die ihre Arbeitszeit annähernd ausgewogen aufteilen. Sonst landen Frauen mit Kindern weiter in der Teilzeitfalle und Väter schieben Überstunden und verpassen wertvolle Zeit mit ihren Kindern.“

 

Quelle: Arbeiterkammer

Mach den GPA-djp FREIZEIT-Check und gewinne einen Urlaubs-Scheck!

Liebe Kollegin, Lieber Kollegen,

die GPA-djp startet am 24. Juni eine Aktionswoche unter dem Motto „Mehr Freizeit für eine gutes Leben“.

Viele Beschäftigte klagen über steigenden Arbeitsdruck und zunehmendes Verschwimmen der Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. Wir möchten mit unserer Aktionswoche aufzeigen, wie wichtig ausreichend und selbst bestimmt gestaltete Freizeit für Gesundheit und Erholung ist. Wir werden im Rahmen der Aktionswoche einige gewerkschaftliche Forderungen präsentieren, wie etwa die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche.

Vor allem aber möchten wir ins Gespräch mit den Beschäftigten kommen. Uns interessiert, was ArbeitnehmerInnen beim Thema Freizeit wichtig ist. Wie kann man Arbeit und Freizeit besser trennen? Wie gelingt die Koordinierung der Freizeit mit Familie und Freunden? Braucht es bessere Regeln oder auch mehr Eigenverantwortung? Das sind Beispiele für Fragen die wir gerne diskutieren möchten. Wir wollen zuhören und herausfinden welche Antworten und Ideen die Beschäftigten haben. Dazu brauchen wir deine Unterstützung.

GPA-djp Gewinnspiel

Quelle:GPA-djp