AK Wahl 2019 – Wieso es wichtig ist wählen zu gehen!

Die Arbeitnehmer/innen bestimmen bei den AK Wahlen den Kurs der Arbeiterkammer und setzen mit einer hohen Wahlbeteiligung ein Zeichen für ihre berechtigten Anliegen und Ansprüche.

  Schau rein: Dieser Kurzfilm zur AK Wahl erklärt kurz und knapp, worum es bei der AK Wahl geht!

Johnny

Crowdworking

Im Netz entsteht ein neuer Niedriglohn-Bereich. „Crowdworker“ heißen die Tagelöhner, die im Internet Tätigkeiten zu Dumping-Löhnen verrichten. Ganz anonym und unbürokratisch können sich Arbeitssuchende auf Plattformen anmelden, wo sie Tausende Mini-Jobs finden. Mindestlöhne, Kündigungsschutz oder andere rechtliche Sicherheiten gibt es nicht. Crowdworking beginnt auch in Österreich an Bedeutung zu gewinnen, nun liegen erstmals auch Zahlen vor.

Crowdworking könnte die Art, wie wir arbeiten, so stark verändern wie das Fließband vor rund 100 Jahren. Arbeitsprozesse werden in viele kleine Tätigkeiten zerlegt, die auf Online-Plattformen ausgeschrieben werden. Dort wartet die sogenannte „Crowd“, also die anonyme Masse darauf, diese Aufgaben zu erledigen. Für Online-Versandhändler wird Kleidung in virtuelle Regale geschlichtet, Texte werden übersetzt oder Bilder beurteilt. Um an diese Aufgaben zu kommen, braucht man nur einen Computer, einen Internetanschluss und ein Online-Profil auf einer der digitalen Plattformen wie clickworker oder microtasks.

Unkompliziert – aber schlecht bezahlt

Das klingt unkompliziert und gibt Menschen, die am regulären Arbeitsmarkt schwer Beschäftigung finden, tatsächlich Möglichkeiten Geld zu verdienen. Doch stellt uns die Entwicklung auch vor eine Reihe von Problemen: Die Stundensätze sind weit niedriger als am regulären Arbeitsmarkt. Auf der Plattform Mechanical Turk von Amazon arbeiten etwa Hundertausende aus 191 Ländern für zwei bis drei Euro die Stunde. Konkret bekommt man etwa einen Cent pro Artikel, den man für einen Onlineshop der richtigen Kategorie (also Bluse, Hose, usw.) zuordnet. Zumindest am Anfang schafft man nicht mehr als 100 Artikel pro Stunde, das ergibt einen Stundenlohn von einem Euro. Verschärft wird der Lohndruck dadurch, dass Menschen um die ganze Welt mit höchst unterschiedlichen Lebenshaltungskosten miteinander konkurrieren. Außerdem sind CrowdworkerInnen weder angestellt noch sozialversichert. Das birgt Risiken im Krankheitsfall und im Alter, zudem fehlen Urlaubsansprüche und ein halbwegs planbares Einkommen.

Hundertausende arbeiten für zwei bis drei Euro die Stunde. Konkret bekommt man etwa einen Cent pro Artikel, den man für einen Onlineshop der richtigen Kategorie (also Bluse, Hose, usw.) zuordnet. Zumindest am Anfang schafft man nicht mehr als 100 Artikel pro Stunde, das ergibt einen Stundenlohn von einem Euro.

Hinzu kommt, das der einzelne Crowdworker den Bewertungen seines Auftraggebers gnadenlos ausgeliefert ist. Wird eine Arbeit auf der Plattform – für alle sichtbar – schlecht bewertet, wirkt sich das auf die zukünftig angebotenen Aufträge aus. Besser bezahlte, qualifiziertere Aufträge erhält man nur, wenn gute Bewertungen vorliegen. Der Bewertete kennt die Gründe für die Bewertung nicht, erhält kein Feedback und kann auch keinen Einspruch dagegen erheben. Lohndruck und psychischer Druck gehen beim Crowdworking also oft Hand in Hand. Gerade auch, weil der direkte Kontakt zu KollegInnen fehlt, mit denen man sich austauschen könnte.

Wer macht das in Österreich?

Die Arbeiterkammer hat nun gemeinsam mit internationalen PartnerInnen eine Studie zur Crowdwork-Szene in Österreich durchgeführt. Dazu wurden 2.003 österreichischen Erwachsenen im Alter von 18-65 Jahren online befragt. Das sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • 18 % der Befragten haben im letzten Jahr einmal über eine Plattform gearbeitet. 9% arbeiten zumindest einmal im Monat über eine Online-Plattform, 5% wöchentlich.
  • Crowdwork ist oft ein Zusatzverdienst. 59% der Befragten verdienen damit weniger als die Hälfte ihres Einkommens. Bei immerhin 11% ist es aber mehr als die Hälfte ihres Einkommens.
  • Das Gesamteinkommen der Crowdworker scheint dürftig zu sein: Fast die Hälfte (48%) der Befragten verdiente aus regulärem Einkommen (z.B. Teilzeitbeschfäftigung, Pension usw.) und Crowdwork zusammengerechnet weniger als 18.000 € pro Jahr, weitere 43% verdienen zwischen 18.000 € und 36.000 € und nur 3% verdienen mehr als 60.000 € jährlich.
  • 74 % der CrowdworkerInnen gehen Bürotätigkeiten und kleineren Aufgaben nach.
  • CrowdworkerInnen sind eher männlich (57%) und jünger als der Durchschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung. Aber es gibt auch ältere Crowdworker: 12% sind zwischen 54 und 65 Jahre alt.

Rechtliche Situation verbessern

Weltweite Erfahrungen, die Warnungen vieler ArbeitsrechtexpertInnen und Studienergebnisse, wie die der Arbeiterkammer zeigen, dass wir dringend faire Spielregeln für die digitale Arbeitswelt brauchen. Internetbasierte Arbeitsvermittlung verschärft Trends der vergangenen Jahre: die Grenzen zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit verschwimmen, Arbeit und Freizeit verschmelzen, der Lohndruck wird größer.  Eine digitalisierte und vernetze Ökonomie wird große Auswirkungen auf unsere individuellen Lebensrealitäten, sowie auf die Gesellschaft haben. Jetzt geht es darum, den Digitalisierungsprozess zum Wohle aller zu gestalten.

Zum Weiterlesen

Matthias Punz hat auch eine Sendung zum Thema auf „Ö1“ gestaltet: http://oe1.orf.at/programm/447534

Studie der Arbeiterkammer zu Crowdwork in Österreich https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/studien/digitalerwandel/Oesterreichs_Crowdworkszene_2016.pdf

Quelle: kontrast.at     Matthias Punz
Es wurden keine Änderungen vorgenommen

Einsatz der Gewerkschaften hat sich gelohnt!

ArbeitnehmervertreterInnen setzen sich bei der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen durch

Das EU-Parlament einigt sich auf einen Richtlinienvorschlag und stimmt für den Start der Verhandlungen mit Kommission und Rat.
Die Richtlinie für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen ersetzt die Nachweis-Richtlinie von 1991 und ergänzt sie um wesentliche Punkte, die vor einem Jahr in der Säule sozialer Rechte proklamiert wurden. Das umfasst etwa neue digitale Arbeitsformen, bei denen die ArbeitgeberInnen nun auch schriftlich über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren müssen, sowie neue Mindeststandards für alle Arbeitsverhältnisse. Dies betrifft beispielsweise die bessere Planbarkeit der Arbeitszeiten, ein Recht auf Fortbildung ohne Lohnabzug oder die Regelung der Probezeit.

Prekäre Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Durch die Digitalisierung, den starken Anstieg atypischer und prekärer Arbeitsverhältnisse sowie durch die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte sind viele ArbeitnehmerInnen in der EU nicht mehr von ausreichendem arbeitsrechtlichen Schutz umfasst. Im aktuellen Richtlinienvorschlag wird eine Erweiterung von Informationspflichten der ArbeitgeberInnen über die wesentlichen Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschrieben. Gleichzeitig wird versucht bestimmte materielle Mindestanforderungen festzulegen, die Sicherheit und Planbarkeit der Arbeitsbedingungen verbessern sollen. Der Richtlinienvorschlag bietet Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen somit ein Mindestmaß an Schutz.

Atypische Arbeitsverhältnisse steigen stark an

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung waren im Jahr 2016 rund ein Viertel aller Beschäftigungsformen in der EU atypisch, dies umfasst Teilzeitstellen, befristete Jobs sowie Leiharbeit. Mehr als die Hälfte der in den letzten zehn Jahren geschaffenen Jobs in der EU waren atypische Arbeitsverhältnisse. Deshalb ist auch das europaweite Verbot von Nullstundenverträgen und Arbeit auf Abruf wie jetzt im Richtlinienvorschlag niedergeschrieben, als wichtiger Erfolg zu werten. Dies konnte trotz massiven Wiederstandes der konservativen Abgeordneten durchgesetzt werden.

Der Ball liegt nun bei der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Im Europäischen Parlament haben vor allem Abgeordnete der Europäischen Volkspartei sowie der rechten Allianz versucht den Verhandlungsstart hinauszuzögern, glücklicherweise jedoch ohne Erfolg. Der ÖGB hat im Vorfeld der Abstimmung Kontakt mit allen österreichischen Abgeordneten aufgenommen und für ihre Zustimmung zum Richtlinienvorschlag geworben.
Der österreichische EU-Ratsvorsitz hat nun die Aufgabe, für einen schnellst möglichen Start der Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat einzutreten und dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament abgeschlossen werden können. Die politische Sekretärin des EGB, Esther Lynch, äußerte sich bereits kritisch zum Vorgehen der österreichischen Bundesregierung, denn diese plant bisher lediglich eine einzige Verhandlungsstunde zwischen den Institutionen ein um den aktuellen Richtlinienvorschlag zu diskutieren.

GPA-djp

 

Einigung bei den KV Verhandlungen 2018

Liebe KollegInnen,

nach einigen Verhandlungsrunden gab es eine Einigung.

Das Ergebnis lautet wie folgt:

  • Wir haben ab 2019 27 bzw. 32 Urlaubstage pro Jahr = 1 Urlaubstag mehr
  1. Die Mindestgehälter werden um 2,6 % erhöht.
  2. Die Ist-Gehälter werden um 2,5 % maximal aber um 125,– erhöht.
  3. Die KV Zulagen werden mit 01.01.2019 um 2,6 % erhöht.
  4. Die Lehrlingsentschädigungen wurden überproportional erhöht 1. Lehrjahr 610,– (+11,31 %); 2. Lehrjahr 770,– (+ 3,51 %); 3. Lehrjahr 970,– (+ 3,44 %); 4. Lehrjahr 1.300,– (+ 3,29 %)
  5. Erstmals Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen von Eltern- und Hospizkarenzen
    1. Anrechnung Karenzzeiten
  6. Teil § 18 NEU:

„Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen (Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, werden ab dem 1.1.2019 im Ausmaß von insgesamt höchstens 22 Monaten auf die Berechnung des Urlaubsausmaßes, der Kündigungsfristen sowie der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet.

Ergänzung nach 2. Teil, § 1 Abs 9 (Abs. 10 NEU):

„(10) Innerhalb des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommene Karenzen (Karenzurlaub) im Sinn des MSchG bzw. VKG sowie Hospizkarenzen (§§ 14a und 14b AVRAG), die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind hinsichtlich der Vorrückung bis zum Höchstausmaß von insgesamt 22 Monaten anzurechnen. Diese Bestimmung tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.1.2019 im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht zusätzlich zu.

Grüße

Johannes Hofmeister & das Telekom Verhandlungsteam

Gagen der ATX-Manager: Eine andere Welt

Wie der alljährlich von der AK Wien erstellte Bericht über die Vorstandsvergütungen in den ATX-Unternehmen zeigt, haben die Manager im Vorjahr wieder kräftig verdient. So betrug das durchschnittliche Managementgehalt 2017 bereits 1,7 Millionen Euro – um 12 Prozent mehr als 2016.

Grafik © Tea Mina Jaramaz
Grafik © Tea Mina Jaramaz

Das ist das 56-fache eines österreichischen Beschäftigten. Noch nie in der Geschichte dieser Erhebung, die seit 2003 in dieser Form durchgeführt wird, gab es einen derart hohen Wert. Zum Vergleich: 2003 betrug der Faktor noch das 20-fache. Die Vorstandsbezüge galoppieren sowohl dem Medianeinkommen als auch der Börse davon.

Anreize für den variablen Gehaltsbestandteil sind immer noch weitgehend wirtschaftliche Aspekte wie Gewinnsteigerung, Steigerung des Aktienkurses. Auf Nachhaltigkeit im Sinne von Maßnahmen für die Beschäftigten wird wenig Wert gelegt.

Dazu AK Präsidentin Renate Anderl: „Es geht hier nicht um eine Neiddebatte. Managerinnen und Manager haben eine große Verantwortung und sollen dafür auch entsprechend entlohnt werden. Aber die Bezahlung muss sich in einem nachvollziehbaren Rahmen bewegen und sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkommen der Beschäftigten stehen. Diese Verhältnismäßigkeit kann ich aber bei einem Faktor von 56 (!) bei allem Respekt vor der Arbeit der österreichischen Vorstände nicht mehr erkennen.“

Die AK fordert deshalb:

  • Eine Entlohnung für die Vorstände, die auf das durchschnittliche Einkommen der Beschäftigten Bezug nimmt.
  • Der Aufsichtsrat soll eine Obergrenze für die Gagen der Vorstandsmitglieder festlegen.
  • Um Transparenz zu gewährleisten: die innerbetriebliche Offenlegung aller Löhne und Gehälter, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
  • Anreize für den variablen Gehaltsbestandteil sollen zu mindestens 20 Prozent Zielvorgaben sein, die nichts mit harten Finanzkennzahlen zu tun haben – etwa die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

KV-Verhandlungen 2018

Am 19.11.2018 fand die zweite Runde der heurigen KV-Verhandlungen für die alternativen Anbieter der Telekom-Branche statt. Dabei präzisierte das Verhandlungsteam der GPA-djp ihre Forderungen.

So sollen die Mindest- und IST-Gehälter sowie kollektivvertraglichen Zulagen mit 1.1.2019 um 4,5% erhöht werden. Die Lehrlingsentschädigungen sollen ebenfalls um 4,5%, aber jedenfalls auf die Werte des Handelskollektivvertrags angehoben werden. Bei Einführung von zusätzlichen Urlaubstage sind die BetriebsrätInnen bereit über die Höhe des Prozentsatzes zu sprechen.

Die Anrechnung sämtlicher Hospiz- und Elternkarenzzeiten auf alle arbeitsrechtlichen und entgeltrechtlichen Ansprüche ist für das Verhandlungsteam ebenfalls eine wichtige Forderung.

Da der Kollektivvertrag der Telekombranche die Höchstgrenze der Arbeitszeit mit 10 Stunden beschränkt, sind Ausgleichsmaßnahmen für den 12 Stundentag daher nicht notwendig. Das Verhandlungsteam der GPA-djp signalisierte aber den Arbeitgebern, dass sie unter bestimmten Bedingungen bereit seien, die bisherigen innerbetrieblichen Vereinbarungen in dieser Frage weiterhin zu akzeptieren. Voraussetzung dafür ist ein Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.

Die Gespräche fanden in einem konstruktiven Rahmen statt. Die Arbeitgeber werden nach Bewertung der Forderungen bei der nächsten Verhandlungsrunde den BetriebsrätInnen des Verhandlungsteams ein Angebot unterbreiten.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 28.11.2018 statt.

Unsere Forderungen im Detail:

Gehaltsrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 4,5%
  2. Erhöhung der IST-Gehälter um 4,5%
  3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,5%
  4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,5%

Rahmenrechtlicher Teil:

  1. Erhöhung des Nachtzuschlages auf 150%
  2. Zusätzliche Urlaubstage
  3. Automatische Vorrückung in die Expertenstufe
  4. Erhöhung des Tag- und Nachtgeldes
  5. Anrechnung sämtlicher Karenzzeiten auf alle arbeits- und entgeltrechtlicher Ansprüche

 

 

12-Stunden-Aktion gegen 12-Stunden-Tag – bitte um Unterstützung!

Liebe Kollegin, Lieber Kollege!

Wir bleiben dabei: Das neue Arbeitszeitgesetz ist ein schlechtes Gesetz. Ein Diktat zugunsten der Arbeitgeber, ohne Verbesserung für ArbeitnehmerInnen. Die Entscheidung über die Freizeit der arbeitenden Menschen liegt in den Händen der Unternehmen.
Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vom 12-Stunden-Tag betroffen sein. Deswegen halten wir den Protest weiter aufrecht.

Bitte unterstützt uns und kommt zum Haus der Industrie! Dorthin, wo die BestellerInnen des Arbeitszeitverschlechterungsgesetzes sitzen!

Die ÖGB Protestaktion findet von 09:00 – 21:00 Uhr und somit 12 Stunden statt!
Wir als GPA-djp werden 2 Stunden davon abdecken. In dieser Zeit bitten wir besonders um deine Teilnahme.

Datum: Freitag, 12. Oktober 2018
Dauer:  13:00 – 15:00 Uhr
Ort:       Haus der Industrie – Industriellenvereinigung, Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien

Wir brauchen deine Unterstützung und die deiner KollegInnen. Bitte komm vorbei!

Um Rückmeldung an Koll. Katharina Pirkfellner unter katharina.pirkfellner@gpa-djp.at wird gebeten.

Mario Ferrari                                                    Franz Georg Brantner
Geschäftsführer GPA-djp Wien                      Vorsitzender GPA-djp  Wien

Die Gold Plating Liste, ein buntes “Wünsch Dir Was”!

Woher kommt diese “Wünsch Dir Was Liste” und Warum?
Diesbezüglich hat die Regierung dazu aufgerufen, Regelungen aus dem Sozial /Arbeitsrecht / Umweltschutz ein zu melden, die über den EU-Mindestkriterien liegen und gegebenenfalls herabgesetzt werden könnten. Die Chance haben vor allem die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung dankbar genutzt und diese Gold Plating Liste erstellt. So entstand diese Liste mit knapp 500 Punkten.

Gold Plating Liste

Jetzt fragt sich sicherlich der eine oder andere was hat das bitteschön mit mir zu tun?

Wenn ihr euch diese Liste genauer anseht werdet ihr schnell feststellen, dass uns diesbezüglich ein Menge treffen könnte z.B. den Wegfall der 5 Urlaubswoche oder den Kündigungsschutz für Mütter und einige andere relevante Punkte. Blättert die Liste einfach 1x durch und staunt selbst welche Wünsche hier an die Regierung herangetragen werden. Interessant sind z.B. folgende Punkte ( 14 / 23 / 71 / 83…)

Fakt ist:

Die Wirtschaftsvertreter wünschen sich hier, das österreichische Niveau auf die EU-Mindestbetimmungen zu senken. Nun kann sich jeder selbst ein Bild machen ob dies zu seinem Vor oder Nachteil werden könnte.

 

Neues Arbeitszeitgesetz: Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind. Mit diesem E-Mail wollen wir informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Außerdem gibt es hier als PDF eine Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage in einer übersichtlichen Tabelle, zur eigenen Verwendung und zum Weiterleiten an Kolleginnen und Kollegen.
Die Infos sind auch hier auf der Websitezum Teilen mit FreundInnen und KollegInnen über Facebook und Twitter.
Viele weitere Informationen, Analysen usw. gibt es auf www.neinzur60stundenwoche.at.

Am 1. September wird der ÖGB in einer Pressekonferenz die Medien sowie bei zahlreichen Veranstaltungen in ganz Österreich die Öffentlichkeit über die 60-Stunden-Woche informieren.

Am 18. September werden sich dann alle Kollektivvertrags-Verhandlerinnen und -Verhandler bei einer großen Konferenz in Wien treffen.

Wir werden natürlich weiterhin über Neuigkeiten und Veranstaltungen informieren

Quelle: GPA-djp