Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Ab 12 Februar ist es möglich, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben!

Einen Monat lang habt ihr die Möglichkeit, eure Unterstützungserklärung für das Frauenvolksbegehren abzugeben. Und wenn wir nur einen Blick in die Pläne der schwarz-blauen Regierung werfen, wissen wir auch, warum die Unterstützung für das Frauenvolksbegehren gerade jetzt so wichtig ist:

Frauenpolitischen Rückschritten entgegentreten
Beim Familienbonus wird auf Alleinerzieherinnen und Familien mit kleinen Einkommen vergessen. Bei der Einkommensgerechtigkeit fehlt es noch immer an konkreten Maßnahmen. Der 12-Stunden-Arbeitstag wird vor allem für Frauen zu Vereinbarkeitsproblemen führen. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper gerät immer mehr unter Druck.
Deshalb vernetzten wir uns mit vielen Frauen und machen für unsere Anliegen mobil.

Darum ist es wichtig, zu unterschreiben!
Gerade jetzt ist es wichtig, laut und deutlich für die Rechte von Frauen einzutreten. Gemeinsam sind wir im Kampf gegen frauenpolitische Rückschritte der schwarz-blauen Regierung stark.

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • Mehr Macht und Teilhabe in der Gesellschaft
  • Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt

Deshalb unterstützen wir das Frauenvolksbegehren.

Unterstützungserklärung abgeben
Um unsere Ziele zu erreichen, müssen wir gemeinsam gehen. Ich möchte dich heute ganz persönlich darum bitten, ab 12. Februar 2018 deine Unterstützungserklärung abzugeben und motiviere bitte auch möglichst viele Menschen in deinem Umfeld dazu. Gemeinsam sind wir stärker!

So kannst du eine Unterstützungserklärung abgeben
Mehr Informationen zum Frauenvolksbegehren
Euer T-Mobile Betriebsrat

Was die Arbeiterkammer für uns leistet Teil II

100.000ster Rechtsschutzfall erfolgreich abgeschlossen!

2017 wurde der 100.000ste Rechtsschutzfall der AK Wien erfolgreich abgeschlossen: Frau Roswitha Stelzer wurde nach 15 Jahren im Betrieb gekündigt. Die AK focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an. Roswitha Stelzer arbeitete seit 15 Jahren bei einer Firma im Verpackungshandel und hat dort maßgeblich am Aufbau der Verkaufsabteilung mitgearbeitet. Nach der Übernahme des Betriebs durch ein deutsches Unternehmen wurde sie immer mehr an den Rand gedrängt und schließlich mit 55 Jahren gekündigt. Die AK focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und erreichte eine Abgangsentschädigung von knapp einem Jahresgehalt inklusive Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie die Ausbezahlung von 235 Überstunden und 89 Urlaubstagen.

 Kostenloser Rechtsschutz – eine Erfolgsgeschichte

„Wir sind da, wenn wir gebraucht werden“, verweist AK Präsident Rudi Kaske auf die eindrucksvolle Rechtsschutzbilanz der AK Wien: „100.000 Rechtsschutzfälle in den letzten 25 Jahren alleine in Wien – das zeigt, die Arbeiterkammer ist ein verlässlicher Partner für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sorgen und Probleme in ihrem Arbeitsleben haben.“ Allein 2016 hat die AK Wien über 3.600 Klagen eingebracht, über 3.800 Verfahren konnten abgeschlossen werden. In noch viel mehr Fällen wurden Probleme aus dem Weg geräumt, ohne dass ein Gang vors Gericht notwendig wurde: Durch Hilfe zur Selbsthilfe oder durch direkte Interventionen bei den Arbeitgebern. Insgesamt haben die Arbeiterkammern 532 Millionen Euro bundesweit für ihre Mitglieder herausgeholt – vor Gericht, bei Behörden, vom Arbeitgeber direkt: 220 Millionen Euro bei Sozialgerichtsverfahren, 189 Millionen Euro im Insolvenzrecht, 73 Millionen Euro im Arbeitsrecht, 40 Millionen Euro Steuern und 10 Millionen Euro im Konsumentenschutz.

Wer kann sich schon einen Anwalt leisten?

Der AK Rechtsschutz sorgt dafür, dass auch jene zu ihrem Recht kommen, die sich keinen Anwalt leisten können: In zwei Drittel aller Verfahren am Wiener Arbeits- und Sozialgericht ist es die Arbeiterkammer, die ArbeitnehmerInnen vertritt. „Die Arbeiterkammer hilft den ArbeitnehmerInnen in Wien, die sich alleine keinen Anwalt leisten könnten“, so AK Wien Präsident Rudi Kaske.

Unter dem Rechtsschutzschirm auch ohne Streitfall

Die ArbeitnehmerInnen in Österreich brauchen sich am Arbeitsplatz nicht alles bieten zu lassen. Denn sie haben immer im Hinterkopf: „Wenn’s hart auf hart kommt, geh ich zur AK!“ Diese Kraft bringt der AK Rechtsschutz allen ArbeitnehmerInnen, auch jenen, die gerade keinen Konflikt in der Arbeit haben.

Erreicht wird diese Schlagkraft mit der Kraft von mehr als drei Millionen AK Mitgliedern in Österreich bzw. fast einer Million Mitgliedern alleine in Wien. „Wer an der Umlage oder gesetzlichen Mitgliedschaft rührt, will einfach nur die ArbeitnehmerInnen schwächen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske.

Ich sage: “Lassen wir uns die Arbeiterkammer nicht wegnehmen!”

Johnny Hofmeister

 

 

 

 

Was unsere Arbeiterkammer für uns leistet – Teil I

Von diversen Arbeitergeberverbänden und betuchten Privatpersonen gesponserte “Think Tanks”, wie z.B. die “Agenda Austria” oder das “Hayek Institut” fordern seit Jahren unter dem Deckmantel der Stärkung der persönlichen Wahlfreiheit die Abschaffung der Allgemeinen Mitgliedschaft zur Arbeiterkammer. Ganz unverblümt wird von diesen Think Tanks die Schwächung der Sozialpartnerschaft österreichischer Prägung als Zielsetzung propagiert. Wie erfolgreich sie dabei agieren zeigt, dass ihre Ideen und Anregungen sich nicht nur in den Parteiprogrammen von Pink “NEOS”, Blau “FPÖ” und Türkis/Schwarz “ÖVP” befinden, sondern bereits auch im Programm der neuen Regierung Aufnahme gefunden haben (12 Stunden Arbeitstag, Verkürzung der täglichen Ruhezeiten auf 8 Stunden, schleichende Einführung von Hartz 4 in Österreich, härtere Zumutbarkeitsbestimmungen etc.). Dazu zählt auch die Kürzung der Beiträge zur Arbeiterkammer. Grund genug aufzuzeigen, was unsere Arbeiterkammer alles so leistet.

Der beigefügte Link zum Video, das zum 90. Jubiläum der AK 2011 publiziert wurde gibt einen guten Überblick über die Geschichte und Leistungen unserer Arbeiterkammer

Die Bedeutung von Arbeiterkammern

Lassen wir uns die Arbeiterkammer nicht wegnehmen!

Johnny Hofmeister

KV Abschluss 2017 für 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach harten, aber konstruktiven Verhandlungen haben wir uns am 1 Dezember 2017 im Rahmen der diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen auf folgende Erhöhung für das Jahr 2018 geeinigt.

    • IST Gehälter werden um 2,6 % angehoben, maximal um 105,00 Euro.
    • Für TeilzeitmitarbeiterInnen erfolgt eine entsprechende Aliquotierung.
    • KV Mindestgehälter werden um 2,6% erhöht.
    • Lehrlingsentschädigungen werden um 2,6 % angehoben.
    • Die KV-Zulagen werden um 2,6% erhöht. Änderung des rahmenrechtlichen Teiles
  • Sonderregelung Customer Service und Shops Eintritt vor dem 01.01.2010 Die Umstufung erfolgt in 3 Stufen.
  • Für alle Mitarbeiterinnen Customer Service und Shops, die vor dem 01.01.2010 eingetreten sind wurde die Einigung erzielt, dass sie bis spätestens 01.01.2020 in die Expertenstufe eingestuft werden.
  • Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2018 in Kraft.

Der erzielte Abschluss liegt somit deutlich über der erwarteten Jahresinflation für das Jahr 2017 von 1,95 %. Wir freuen uns, dass wir damit auch im heurigen Jahr einen Kompromiss gefunden haben, in dem sich der Wunsch der Belegschaft nach Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg und unser gemeinsames Interesse an Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der T-Mobile Austria widerspiegelt.

Beste Grüße,

Karin Kschwendt                                  Johnny Hofmeister

Chief Human Resources Officer            Betriebsrat

Wieder kein Gehaltsabschluss bei den alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegen, Liebe Kolleginnen,

Trotz eines 15-stündigen Verhandlungsmarathon konnte auch in der vierten Verhandlungsrunde keine Einigung auf eine faire Gehaltserhöhung für die Beschäftigten der alternativen Telekomanbieter erzielt werden.
Das letzte Angebot der  Arbeitgeber lautete:

Erhöhung der Mindestgrundgehälter um 2,00%
Erhöhung der IST-Gehälter um 2,00%, aber maximal um € 100.-
Einen nachhaltigen zusätzlichen Urlaubstag
Beginnend mit 1.1.2019 sollen die Kolleginnen mit direktem Kundenkontakt, welche vor dem 1.1.2010 eingetreten sind, stufenweise an die Mindestgrundgehälter der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden.

Dieses Angebot wurde vom Verhandlungsteam der GPA-djp abgelehnt. Verhandlungsleiter Hofmeister begründete seine Ablehnung folgender Maßen: ” Es kann nicht sein, dass in einer Branche mit einem Gewinn von knapp 16% des Umsatzes, die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen gerade mit der Inflationsrate abgegolten werden” Kollege Antoni-Tuckova ergänzte:” Uns ist der zusätzliche nachhaltige Urlaubstag schon was wert, doch dies kann nicht bedeuten, dass es keine Reallohnerhöhung gibt. Die KollegInnen benötigen nicht nur mehr Erholungsmöglichkeiten, sondern auch mehr Geld um sich ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten leisten zu können!” Kollegin Melanie Kielhauser und Kollege Christian Jaros bringen unisono ihren Unmut zum Ausdruck, dass langjährige treue Beschäftigte der Unternehmen im direkten Kundenkontakt erst ab 1.1.2019 stufenweise an das Mindestgehalt der Expertenstufe der Verwendungsgruppe III angeglichen werden sollen. “Es ist einfach nur ungerecht, dass langjährige engagierte ArbeitnehmerInnen nicht in die Expertenstufe vorrücken können, nur weil sie vor dem 1.1.2010 in das Unternehmen eingetreten sind. Wir haben zwar den Arbeitgebern eine schrittweise Angleichung der Mindestgehälter angeboten, aber mit Beginn des Jahres 2018 und nicht mit 2019,” stellte Melanie Kielhauser fest.

Das Verhandlungsteam der GPA-djp stellte klar, dass der Gehaltsabschluss einen Wert von mindestens 2,95% haben muss. Die Erhöhung kann durchaus einen zusätzlichen Urlaubstag inkludieren, doch muss er auch eine angemessene Gehaltserhöhung beinhalten.

Am Freitag dem 1. Dezember 2017 findet die 5. Verhandlungsrunde statt.

Sollte es bei dieser ebenfalls keine Einigung geben, sind für die nächste Woche Protestmaßnahmen im öffentlichen Raum geplant. Weitere Infos folgen sobald unsere Planungen abgeschlossen sind.

Wir brauchen dabei Deine Unterstützung!

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister & und das Team des Works Council

 

 

 

Dein Gehalt ist in Gefahr!

Liebe Kolleginnen, lieber Kollege,

E S  B R E N N T!  D E I N  G E H A L T  I S T  I N  G E F A H R!

Der letzte Verhandlungstermin zu den Kollektivvertragsverhandlungen der Telekombranche wurden am 20. November 2017 OHNE EINIGUNG beendet!

Nach 3 Verhandlungsrunden und insgesamt mehr als 20 Stunden Verhandlungen ist das Angebot der Arbeitgeber nicht annehmbar!

Auf dem Tisch liegt derzeit eine Erhöhung der Mindestlöhne von 1,95 %, eine Erhöhung der Ist-Löhne um 0,95 % und eine Einmalzahlung von 1 % auf die Ist-Löhne.

Der Angriff auf die Ist-Lohnerhöhungen ist in vollem Gange.

Ist dir bewusst, was 0,95% bedeuten? Mit dem Betrag ist nicht einmal die Inflationsrate abgedeckt. Dh. in Wirklichkeit verliert JEDER VON uns Geld, weil die Lebenserhaltungskosten jährlich steigen. Und das bei steigenden Gewinnen in der Branche!

WIR BRAUCHEN DICH!

ES GEHT UM DEIN GELD!

UNTERSTÜTZE UNS DURCH DEIN ERSCHEINEN BEI DER BETRIEBSVERSAMMLUNG!

Wir müssen den Arbeitgebern zeigen, dass wir unseren FAIREN ANTEIL am Unternehmenserfolg einfordern!

Das Verhandlungsteam braucht für die nächste Verhandlungsrunde am 27.11.2017 den Rückenwind durch die Belegschaften.

Wir wollen am Donnerstag ein starkes Zeichen setzen!

Daher brauchen wir EUCH ALLE auf der Freitreppe.

Wenn es den Arbeitgebern einmal gelingt unsere „Ist-Lohnerhöhungen“ zu verhindern, dann haben wir sie für viele Jahre verloren.

Wir setzen auf Eure Unterstützung!

Euer T-Mobile Betriebsrat

Es geht um die Augenhöhe! Gastkommentar von W. Katzian in “Die Presse”

Österreich ist nicht trotz, sondern wegen der Sozialpartnerschaft in vielen Bereichen führend. Derzeit überschlagen sich politische Kräfte und Kommentatoren darin, die österreichische Sozialpartnerschaft für tot zu erklären, zuletzt Gerhard Hofer in dieser Zeitung am 2. November, der die Sozialpartnerschaft gar als Relikt eines veralteten “Arbeiter- und Bauernstaates” sieht.

Sehen wir uns einmal die nüchternen Fakten an: Europa hat die negativen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008 noch immer nicht verdaut. Allseits wird jedoch anerkannt, dass speziell Österreich die Krise um einiges besser bewältigt hat als vergleichbare europäische Länder. Etwa durch das Modell der Kurzarbeit oder auch durch eine sehr flexible Lohn- und Gehaltspolitik, die von der Krise gebeutelte Betriebe berücksichtigt hat.

Schon erstaunlich, dass ein ach so “anachronistisches” System sich derartig bewährt hat. Die Erzählung, Österreich wäre in den letzten Jahren zurückgefallen, hält einer empirischen Untersuchung nicht stand. Welche Nachbarländer, denen es “viel besser geht” als uns, meint Herr Hofer? Ungarn, Slowenien, Italien?

Bei wesentlichen wirtschaftlichen Eckdaten liegt Österreich besser als der europäische Schnitt und befindet sich aktuell auf der Überholspur. Womit wir bei den aktuellen Lohn- und Gehaltsverhandlungen sind. Ist es “anachronistisch oder weltfremd” oder wirtschaftlich unvernünftig, gerade jetzt etwas einzufordern, was aktuell etwa auch die Europäische Zentralbank und namhafte Wirtschaftsforscher tun, nämlich die Nachfrage der unselbstständig Beschäftigten zu stärken, weil das für die Nachhaltigkeit des Aufschwungs essenziell ist.

Ja, es geht in der Sozialpartnerschaft um Macht und Einfluss, darin ist Herrn Hofer recht zu geben. Offenbar verspüren aktuell jene Exponenten in der Industrie Oberwasser, die an einer nachhaltigen Schwächung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer interessiert sind. Ein System des Interessenausgleichs funktioniert aber nur dann, wenn es auf Augenhöhe basiert.

Diese Bereitschaft zur Augenhöhe lassen etwa die Chefverhandler der Arbeitgeber in der Metallindustrie sträflich vermissen. Sie wollen offenbar die Sozialpartnerschaft in eine Art “Diktatsstruktur” umwandeln, in der eine Seite die Spielregeln diktiert und die andere Seite dankbar sein soll, wenn auch für sie etwas abfällt. In einer solchen Konstellation sind wir gezwungen, uns die fehlende Augenhöhe wieder zurück zu erkämpfen.

Österreich ist ein moderner Industriestaat mit einer sehr hohen Lebensqualität. Der soziale Frieden ist dabei zweifellos ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor. Diese Qualität liegt auch in einem System begründet, in dem praktisch alle Bevölkerungsgruppen durch gesetzlich vorgesehene Strukturen, die von den Mitgliedern demokratisch gewählt sind, vertreten werden.    Ich bin der tiefen Überzeugung, dass Österreich nicht trotz, sondern wegen dieser Struktur des Interessenausgleichs in so vielen Bereichen an der Spitze liegt. All jene, die aus welchen Gründen auch immer dieses System sprengen wollen oder einseitig zulasten der bei Weitem größten Bevölkerungsgruppe, jener der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verändern wollen, müssen sich bewusst sein, dass damit die Konflikte und die damit verbundenen Kosten steigen werden. Einseitige Veränderung des Interessenausgleichs werden wir sicher nicht einfach zur Kenntnis nehmen.

Wolfgang Katzian ist seit 2006 Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). 2009 wurde er zudem zum Vorsitzenden der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) gewählt. Gastkommentar zu finden in “Die Presse” vom 08.11.2017       

2. Verhandlungsrunde für die alternativen Telekomanbieter

Liebe Kollegin!                Lieber Kollege!

Am 31.10.2017 ab 10:00 fand die zweite Gesprächsrunde der heurigen Kollektivvertragsverhandlungen statt. Bei diesen Verhandlungen bezeichneten die Arbeitgebervertreter unsere Forderung einer nachhaltigen Gehaltserhöhung von 4,00% als überzogen und unrealistisch. Sie bestritten zwar die gute Ertragslage der Branche nicht, doch wiesen sie darauf hin, dass in den nächsten Jahren nicht nur hohe Investitionen getätigt werden müssten, sondern es bestehe die Gefahr, dass die Umsätze der Telekombranche durch OTT-Player (Google, Facebook, WhatsApp etc.) weiter erodieren werden. Es gebe daher, nach ihrer Meinung, auch keine Garantie für gleich hohe Gewinne der Branche in den kommenden Jahren. Daher sei der Spielraum für eine nachhaltige Erhöhung nur sehr gering. Um den wirtschaftlichen Erfolg der Branche für das Jahr 2017 abzugelten, bieten sie den ArbeitnehmerInnen eine Einmalzahlung von 1,95% des Jahreseinkommens an.

Dieses Angebot wurde von mir im Namen des Verhandlungsteams der GPA-djp mit folgenden Worten zurückgewiesen: “Bei einem Bruttogehalt von € 2500,– € würde diese Einmalzahlung von Brutto € 682,50,  Netto nicht mal € 341,– ergeben. Nicht nur, dass der angebotene Betrag viel zu niedrig ist, haben sich die Kolleginnen und Kollegen keine Einmalprämie verdient, sondern eine nachhaltige Lohnerhöhung. Denn seine oder ihre Lebenshaltungskosten, wie Miete, Lebensmittel, Energiekosten usw. werden auch nicht nur einmalig, sondern dauerhaft erhöht. Wir erwarten uns von den Arbeitgebern für die erbrachten Leistungen der Kollegen und Kolleginnen einen fairen Anteil am Unternehmenserfolg. Angesichts von mehr als 1. Mrd. Euro erwirtschafteten Branchengewinn in den letzten 3 Jahren kann dies nur eine nachhaltige Lohnerhöhung deutlich über der Inflationsrate sein. Eine Einmalzahlung kommt für das Verhandlungsteam nicht in Frage.“

Ergänzend fügte Kollege Antoni-Tuckova hinzu, dass die ArbeitnehmerInnen mit diesem Angebot dreifach bestraft würden. Denn erstens würde hauptsächlich das Finanzamt von einer Einmalzahlung profitieren. Zweitens müssten die KollegInnen Reallohnverluste und damit verbunden, Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen und drittens würden ihre zukünftigen Pensionsansprüche deutlich reduziert werden. Die einzigen Profiteure von einer Einmalzahlung wären daher die Unternehmen, die zukünftig nicht nur niedrigere Gehälter zahlen müssten, sondern sich zusätzlich höhere Sozialabgaben sparen würden.

Bei einem zu erwartenden Jahresüberschuss der Branche von neuerlich fast 400.000.000 € im Jahr 2017, hielt das Verhandlungsteam der GPA-djp an seiner Forderung nach einer deutlichen Gehaltserhöhung fest.

Nach sehr intensiven Debatten wurden die Verhandlungen um 17:00 ergebnislos unterbrochen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20.11.2017 statt.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister und das Verhandlungsteam der GPA-djp

 

Werte Kollegin!                Werter Kollege!

Am 30.10.2017 begannen unsere  Kollektivvertragsverhandlungen für die alternativen Telekomanbieter. Das Verhandlungsteam der GPA-djp präsentierte den Arbeitgeber folgendes Forderungsprogramm:

  • Erhöhung der IST- und Mindestgrundgehälter um 4,00%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,00%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,00%
  • Automatische Vorrückung in die Expertenstufen

Begründet wird unsere Forderung von 4,00% mit der ausgesprochen guten Ertragslage der Branche.

Von Seiten der Arbeitgeber wurde das Forderungsprogramm der ArbeitnehmerInnen zur Kenntnis genommen, Wir erwarten heute bei der zweiten Verhandlungsrunde, ihr entgeltrechtliches Angebot zu erhalten.

Rahmenrechtlich wollen die Arbeitgeber vor allem Änderungen bei den Arbeitszeitregelungen haben.

Seit 10:00 läuft die 2. Verhandlungsrunde.

Mit kollegialen Grüßen

Johnny Hofmeister & das GPA-djp Verhandlungsteam