Arbeitszeitgesetz kurz AZG genannt. So mancher Arbeitgeber nimmt dieses Thema trotz teilweiser drakonisch hoher Strafen für die Verletzung des AZG nicht ernst. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Kommt es zu Verwaltungsstrafen werden sämtliche Verstöße gegen das AZG einzeln geahndet. Wenn also ein Mitarbeiter in einer Woche an jedem seiner Arbeitstage mehr als 10 Stunden arbeitet, so ist das Gesetz 5 Mal gebrochen worden und die Verwaltungsstrafe wird 5 Mal ausgesprochen. Dadurch kommen sehr schnell immens hohe Strafzahlungen zusammen! Nachlesen könnt ihr das in folgendem Artikel –> immens hohe Strafzahlungen bei Verletzung des AZG.
Aber nicht nur dem Unternehmen, auch den direkten Führungskräften könnte im Schadensfall ungemach drohen. Die direkte Führungskraft könnte bei Arbeitsunfällen, Wegunfällen etc. zivil- und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem drohen Regressforderungen von Versicherungen. Dies gilt ganz besonders für Schwangere. Für sie gilt ausnahmslos eine maximal Arbeitszeit von 9 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.
Aus obigen Gründen empfehlen wir unseren Führungskräften im eigenen Interesse die maximal Zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit von 10 Stunden und die strikte Einhaltung der täglichen Ruhezeiten zu kontrollieren bzw. die MitarbeiterInnen bei Verstößen darauf hinzuweisen oder sie noch besser, nach Hause zu schicken.
Fakten zum AZG findet ihr unter folgendem Link –> AZG von Jusline.at
Bei Fragen dazu, könnt ihr euch gerne an uns wenden.
Euer Betriebsratsteam
Quellen (www.derstandard.at & www.Jusline.at)