Die Sicherheitsvertrauensperson- Was ist das überhaupt?

Wir haben im Haus auch Sicherheitsvertrauenspersonen, die sich um deine Anliegen kümmern.Jetzt stellst du dir sicherlich die Frage: Was ist eine Sicherheitsvertrauensperson und was ist ihr Aufgabengebiet?

Sicherheitsvertrauenspersonen

Zu den Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson (ASchG §11) zählen unter anderem:

  • die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitnehmerschutz zu informieren, zu beraten und zu unterstützen
  • in Abstimmung mit dem Belegschaftsorganen Interessen zu vertreten
  • auf die Einhaltung von Schutzvorkehrungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen zu achten
  • den Arbeitgeber zu beraten und über Mängel punkto Arbeitssicherheit zu informieren
  • mit den Sicherheitsfachkräften und ArbeitsmedizinerInnen zusammenzuarbeiten

Die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen pro Arbeitsstätte ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Standortes ab.

Weitere Informationen findest du im Intranet.

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