Jobticket

Beim sogenannten „Jobticket“ stellt der Arbeitgeber eine Streckenkarte für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung. In diesem Fall fällt für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin auch kein Sachbezug an. Auch beim Arbeitgeber kommt es zu keinen zusätzlichen Lohnnebenkosten. Er kann die Ausgabe sogar steuerlich absetzen.

Die Steuerfreiheit gilt auch für den Fall, wenn das Jobticket nicht allen ArbeitnehmerInnen zur Verfügung gestellt wird, die Kosten nur anteilig übernommen werden oder die Gewährung als Incentive erfolgt. Es darf jedoch zu keiner Gehaltsumwandlung kommen (z.B. im Gegenzug für den Verzicht auf einen entsprechenden Gehaltsanteils oder einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung). Es handelt sich also um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Zudem darf nur die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte („Streckenkarte“) unterstützt werden. Die Gewährung des Jobtickets ersetzt jedoch die Pendlerpauschale für den entsprechenden Streckenabschnitt.

In Fällen, wo der Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine entsprechende Streckenkarte anbietet, darf eine Netzkarte (z.B. in Wien) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den entsprechenden Fahrausweis muss der Arbeitgeber direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlen. Es ist also nicht möglich, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin die Kosten „vorstreckt“ und diese dann dem Arbeitgeber in Rechnung stellt. Karteninhaber ist jedoch nach wie vor der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin.

Weiterführende Links:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Lohnverrechnung/Vom-Brutto-zum-Netto/Jobticket.html

https://www.vcoe.at/service/fragen-und-antworten/jobticket-detail-informationen-des-vcoe

 

2 Gedanken zu „Jobticket

  1. Gibt es einen besonderen Grund warum ihr diese Info postet? Wird daran gearbeitet?
    Ich frage mich ohnehin schon länger warum die Firma Mitarbeitern einen Teil der Garage bezahlt, aber Öffi-Fahrer nichts bekommen. Ich würde mir jeden Tag 1h Zeit ersparen wenn ich mit dem Auto fahren würde, aber ich fahre trotzdem öffentlich und würde es daher auch begrüßen wenn die Firma sowas unterstützen würde. Immerhin wird bei TMA auch regelmäßig aufgezeigt das die Firma *grün zu sein* unterstützt.

  2. Die Einführung eines Jobtickets ist eine langjährige Forderung des Betriebsrates. Gescheitert ist die Einführung bisher an der Kostenfragen. Konkret hat der Arbeitgeber eine Gegenfinanzierung verlangt. Damit die Einführung für das Unternehmen kostenneutral ist, hätten dafür die Parkgebühren mehr als verdoppelt werden sollen. Dies haben wir ablehnt. Es gibt viele KollegInnen, die sehr weit einpendeln und deren Arbeitszeiten die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel verunmöglichen. Wir sind der Meinung die sehr guten Unternehmensergebnisse würden es rechtfertigen, dass endlich auch wieder Geld in die MitarbeiterInnen investiert wird. Johnny Hofmeister

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